Kindesumgang - Außergerichtliche Einigung nicht wahrgenommen
F und M sind getrennt lebend und es gemeinsame Kinder da. Während des Umgangs von M mit seinen Kindern kam es seit der Trennung immer wieder zu Hetze gegen die die getrenntlebende Mutter. Auch die Mutter von F hatte öfter mal, wenn sie allein war mit den Enkeln, Auseinandersetzungen mit den Kindern. Dies ging sogar bis hin, das die Oma ein Kind geschlagen hat.
F hat dann in Absprache mit ihrem Anwalt und dem Jugendamt den Umgang ausgesetzt und gleichzeitig ein gemeinsames Gespräch mit F bei der zuständigen Beraterin angestrebt. Zu diesem ist F jedoch nicht erschienen und hatte zwischenzeitlich schon die gerichtliche Auseinandersetzung auf den Weg gebracht. Zu diesem Termin sollen die Kinder auch befragt werden.
Da es bisher nur Gespräche zwischen den Kindern und der Frau vom Jugendamt gab, weiß F nicht, wie so etwas bei Gericht abläuft. Ihren Anwalt kann F leider dazu noch nicht fragen, da sich dieser bis Ende nächster Woche im Urlaub befindet.
Auch interessiert es F, wie vom Gericht das Verhalten von M gegenüber dem Jugendamt gewertet wird. Denn immerhin hatte ja das Jugendamt dabei die Aufgabe zwischen beiden Parteien zu vermitteln. Nur geht das ja nicht, wenn ein Beteiligter nicht erscheint und das auch ohne vorher abzusagen.
Ich kann das jetzt nur so schildern, wie es bei meinem Pflegekind gelaufen ist. Der war zu dem Zeitpunkt allerdings schon 14 Jahre. Das Gespräch selber mit dem Richter fand in dessen Amtsstube statt, also nicht im Gerichtssaal selber, auch war bei unserem Pflegesohn eine Anwältin zu gegen, die ihm vom Jugendamt gestellt wurde. Das Gespräch selber empfand er als sehr angenehm und nicht zwingend. Es wird also darauf geachtet, dass die Kinder sich bei dem Gespräch wohl fühlen, aber eben nciht von einem der Elternteile abgelenkt oder beeinflusst werden.
F hat nun mit der zuständigen Frau vom Jugendamt gesprochen, welche schon zwei Gespräche mit den Kindern hatte. Sie hat F erklärt, das die Richterin selbst das Gespräch führen wird. Da die Frau von der Familiengerichtshilfe die Kinder aber kennt und weiss, das diese sich gegenüber fremden Menschen sehr bedeckt halt, wird sie beantragen, das sie als Vertrauensperson bei dem Gespräch dabei sein wird.
Damit ist F schonmal geholfen, da sie die Kinder dahingehend beruhigen kann, weil eben jemand dabei ist, den sie kennen und auch ein gewisses Vertrauen entgegen bringen.
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