Wechsel der KFZ Versicherung - Was muss ich beachten?
Die Kosten für meine Kfz-Versicherung sind mir schon lange ein Dorn im Auge. Deshalb habe ich mich an den Computer gesetzt und mich im Internet über Kfz-Versicherungen und deren Kosten schlaugemacht. Wie ich mir dachte, zahle ich für meine Kfz-Versicherung mehr als ich wahrscheinlich müsste. Die Mehrkosten sind zwar erträglich, jedoch völlig unnötig, da ich im Schadensfall dieselbe Leistung erhalte wie bei einer billigeren Versicherungsgesellschaft.
Ich habe mich daher entschlossen, meine alte Kfz-Versicherung alsbaldigst zu kündigen und eine neue, billigere abzuschließen. Worauf muss ich beim Versicherungswechsel besonders achten? Bin ich selber für alles, den Versicherungswechsel betreffend verantwortlich oder übernimmt der neue Versicherer diese Arbeit für mich? Ist die KFZ Versicherung jederzeit kündbar oder erst zum Jahresende?
Die bestehende Kraftfahrzeugversicherung ist leider nur zum Ende des Jahres zu kündigen. Dazu ist der Stichtag 30. November eines jeden Jahres besonders zu berücksichtigen (vier Wochen zum Monatsende/Jahresende). Allerdings gibt es hier noch "Schlupflöcher", welche auch eine Kündigung außerhalb der Regel (Jahresende) zulassen.
Im Schadensfall (egal ob dieser übernommen wird oder nicht) besteht ein Sonderkündigungsrecht. Aber Achtung: dieses Recht besteht für beide (!) Vertragspartner. Ebenso kündigen kann man die Versicherung im laufenden Versicherungsjahr, wenn du in Folge eines Umzugs in eine andere Regionalklasse kommst und sich die Beiträge (zu deinen Ungunsten) ändern. Auch ist eine Kündigung denkbar, wenn die Versicherungsgesellschaft ihre Beiträge im laufenden Jahr erhöht (was aber eher selten der Fall sein dürfte).
Wichtig ist auf jeden Fall, die Leistungen im Schadensfall zu vergleichen, aber das hast Du ja bereits getan. Manchmal zahlt man einfach den renommierten Namen einer Versicherungsgesellschaft mit und bekommt nicht mehr als anderswo auch. Ich habe vor einigen Jahren den Anbieter gewechselt und glatte 30 Prozent an Beiträgen gespart, es hat sich also wirklich gelohnt. Da ich von der Versicherung überzeugt bin, laufen auch alle anderen Versicherugen über diese Gesellschaft (Gebäudeversicherung, Unfall, Haftpflicht) außer einer: die Rechttschutzversicherung. Die sollte man bei einer anderen Gesellschaft haben, da es ja keinen Sinn macht, die Versicherung im Bedarfsfall gegen sich selbst prozessieren zu lassen.
Kündigen kann man eigentlich immer 4 Wochen zum Monatsende. Da ich aber grundsätzlich Angst habe, irgendwelche Fristen zu verpassen, gehe ich meistens von einer dreimonatigen Frist aus, dann bin ich auf der sicheren Seite. Im TV wird auch immer Werbung gemacht, daß man zum 30. November eines Jahres kündigen kann. Kündigen kann man auch im Schadensfall, wie bereits erwähnt wurde oder bei Anhebungen der Preise, aber auch wenn Du Dir ein neues Fahrzeug anschaffst, kannst Du außer der Reihe die Versicherung wechseln.
Manche Versicherungen bieten wohl den Service an, daß sie die Kündigung für den Neukunden übernehmen, aber nicht alle. Frag doch beim neuen Versicherer Deines Vetrauens nach, ob er das für Dich übernimmt. Eine schriftliche Bestätigung der alten Versicherung kann nicht schaden, nicht, daß Du am Ende zwei Versicherungen zahlen mußt.
Thaddäus hat geschrieben:Kündigen kann man eigentlich immer 4 Wochen zum Monatsende.
Der Stichtag für eine gewöhnliche bzw. ordentliche Kündigung (die dann auch von jeweils betroffenen Versicherungsunternehmen anerkannt wird) ist immer der 30.11. Jede wirksame Kündigung muss zu spätestens diesem Termin bei der Versicherung eingegangen sein. Und dann hat man die Möglichkeit, zum 1.1. des jeweils kommenden Jahres eine neue Versicherung zu wählen. Jeder Versuch, außerhalb dieses Rahmens zu kündigen, geht nur über eine außerordentliche Kündigung. Und für die bedarf es mehr Gründe als den Wunsch zu haben, bei der KFZ Versicherung sparen zu wollen.
Ergänzen möchte ich noch dass du auch eine KFZ-Versicherung außerordentlich kündigen kannst wenn du sie auf Grund eines Unfalles in Anspruch genommen hast. Klingt komisch, ist aber so.
Wenn du das Kündigungsschreiben aufsetzt dann vergiss nicht alle Versicherungen zu kündigen, also neben der KFZ-Haftpflichtversicherung auch die eventuell noch vorhandene Vollkasko oder Teilkasko. Es handelt sich hier um zwei völlig unabhängige Verträge was oft übersehen wird.
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