Volkszählung 2011 - Strafen bei Verweigerung?
In diesem Jahr haben wir ja mal wieder eine Volkszählung. Dabei werden verschiedenlich Haus- und Grundstückseigentümer angeschrieben und mit einem Fragebogen versehen, welcher ausgefüllt zurückgesendet werden muss. Auch dürfen Befragungen an der Haustür gemacht werden.
Nun gibt es ja auch Menschen, welche solche Unterlagen nicht ausfüllen wollen. Soweit mir bekannt, gibt es dazu aber eine Verpflichtung. Gibt es dann auch Strafen, wenn man die Mitarbeit verweigert und in welcher Form werden diese verhängt?
Ja, es gibt Strafen, wenn man die Auskunft verweigert. Allerdings handelt es sich hierbei um sogenannte Beugegelder, die dann vom Amt verhängt werden. Bei diesem Beugegeld reicht es dann nicht aus, dass es einmal bezahlt wird und damit hat sich die Sache gegessen. Es ist vielmehr so, dass so lang eine Strafe verhängt werden kann, bis der Bürger die Fragen dazu beantwortet hat. Er kommt also nicht mit einer einmaligen Strafe herum, sondern die Pflicht, diese Fragen zu beantworten, besteht trotz eines Strafgeldes.
Es existiert ein Zensusgesetz in dessen § 18 (§ 18 ZensG 2011) die Auskunftspflicht festgelegt ist. Wer dieser Auskunftspflicht nicht nachkommt, der kann durchaus mit empfindlichen Strafen rechnen, bis zu 5.000 Euro Geldbuße sind da schon möglich.
Es gibt Geldstrafen, wie schon erwähnt wurde. Aber hinzu kommt noch, dass man selbst dann, wenn man zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, den Fragebogen ausfüllen muss. Also hat man dann gleich doppelt Ärger, was man aber leicht vermeiden kann.
Meine Schwiegermutter hat dieses Jahr auch diesen Fragebogen bekommen und ihn gestern ausgefüllt. Da ist gar nichts dabei, es sind doch nur allgemeine Angaben über die Wohnung oder das Haus, das man besitzt. Ich fand da gar nichts schlimm dran und frage mich, warum man ein Problem damit haben kann, so etwas auszufüllen.
Vampirin hat geschrieben: Ich fand da gar nichts schlimm dran und frage mich, warum man ein Problem damit haben kann, so etwas auszufüllen.
Die Fragebögen sind tatsächlich relativ harmlos, die Fragen die allerdings durch die Interviewer zum Zensus gestellt werden, finde ich schon recht persönlich. Aber glücklicherweise kann man wenigstens nicht zum Interview gezwungen werden.
Vampirin hat geschrieben: Ich fand da gar nichts schlimm dran und frage mich, warum man ein Problem damit haben kann, so etwas auszufüllen.
Bei der reinen Gebäudezählung mag das mit den Fragen noch gehen. Allerdings sehe ich es auch schon als zweifelhaft an, wenn man Daten dritter (wenn man vermietet hat) weitergeben soll. Die Fragen der eigentlichen Befragung sind schon ein Stück tiefer und meiner Meinung nach geht einiges in dieser geballten Form eigentlich niemanden etwas an. Den Fragebogen kannst du hier mal anschauen. Also ich mache solche umfassenden Angaben nur sehr ungern. Auch wenn die Daten angeblich als reine Statistiken genutzt werden. Anfreunden kann ich mich damit trotzdem nicht.
Aber durch die angekündigten Strafen wird man ja gezwungen die Angaben zu machen, sofern man zu den Befragten zählt. Ich für meinen Teil hoffe noch, dass ich keine Post bekomme und somit meine Daten nciht preis geben muss.
Julix hat geschrieben:Vampirin hat geschrieben: Ich fand da gar nichts schlimm dran und frage mich, warum man ein Problem damit haben kann, so etwas auszufüllen.
Die Fragebögen sind tatsächlich relativ harmlos, die Fragen die allerdings durch die Interviewer zum Zensus gestellt werden, finde ich schon recht persönlich. Aber glücklicherweise kann man wenigstens nicht zum Interview gezwungen werden.
Ah, ich wusste gar nicht, dass sich diese Frage von denen aus dem Fragebogen unterscheiden. Da wäre ich dann vielleicht auch nicht ganz so auskunftsfreudig, aber bei dem Fragebogen ist wirklich nicht so viel dran. Kommen diese Interviewer denn zu jedem, der so einen Fragebogen bekommen hat, oder ist das unterschiedlich?
So wie ich es verstanden habe, kommt zu all denen ein Interviewer, die auch den Bogen zur Haushaltsbefragung bekommen haben. Außerdem gibt es gesondert noch einen Fragebogen, den diejenigen bekommen, die in Wohnheimen u.ä. wohnen. Wer den Fragebogen bekommt, bekommt auch Post mit einem Termin für das Interview. Ob das gleichzeitig oder unabhängig voneinander passiert weiß ich aber nciht.
Für die Gebäudezählung hat man 14 Tage Zeit, für die Haushaltsbefragung wohl noch etwas länger. Zumindest stand bei uns in der Zeitung, dass die Bögen ab Freitag (also dem06.05.2011) verschickt werden und ab dem 9.5. die Befrager unterwegs sind. Die Befragung dauert laut Zeitung insgesamt 4 Wochen.
5% aller Befragten, werden nach einigen Wochen auch nochmal (wohl zu Kontrollzwecken) von einem anderen Interviewer befragt. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, kann man seine Angaben auch einfach schriftlich machen und muss mündlich nicht noch einmal Auskunft geben. Ob ich das aber richtig verstanden habe, dafür übernehme ich keine Garantie. Ich habe mich vorwiegend mit der Gebäude- und Wohnraumzählung beschäftigt und selbst da hatte ich nicht alles richtig verstanden.
Vampirin hat geschrieben:Ich fand da gar nichts schlimm dran und frage mich, warum man ein Problem damit haben kann, so etwas auszufüllen.
Ein Problem kann es für jemanden werden, der meint, das er das nicht ausfüllen müsste. Und mein Nochgatte ist so ein Exemplar, dem ich zutraue, das er so einen Fragebogen einfach in der blauen Tonne entsorgt. Daher hatte es mich mal interessiert, ob und wie man da eben abgestraft werden kann.
Meine Mutter selbst hat auch als Eigenheimbesitzerin so einen Fragebogen bekommen und wird diesen brav ausfüllen und zurücksenden. Allerdings hat sie schon etwas Bauchschmerzen, falls sie noch direkt interviewt werden sollte. Denn sie wohnt auf dem Dorf und wenn da quasi Nachbarn solch ein Interview führen sollen, würde ich auch ein Problem damit haben, wenn ich weiß wie mitteilungsfreudig da manche Leute sind.
Den Bogen zur Wohnungs- und Gebäudezählung habe ich auch bekommen. Da mein Bruder und ich auch ein Grundstück gemeinsam besitzen und mein Bruder solche Post auch gern mal ungelesen in die blaue 240-l-Ablage entsorgt, war ich ganz froh, dass die Zustellerin mir den Brief übergeben hat. Allerdings meinte die Dame vom statistischen Landesamt auf meine entsprechende Frage, dass das Nicht beantworten dieses Bogens nicht sofort bestraft wird. Man wird erst unter Strafandrohung gemahnt und wenn man dann nicht reagiert folgt in einem oder zwei weiteren Schritten eine Strafe. Wie das bei dem großen Bogen ist, der zugesandt und dann mit einem Interviewer beantwortet wird, weiß ich zwar nicht, aber sicher wird es ähnlich sein.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-161296.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1081mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 3015mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1864mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1358mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?