Handyverkauf: Abtrittserklärung nötig?

vom 08.05.2011, 12:12 Uhr

Ich habe überlegt, mein Handy über eBay zu verkaufen. Da das Gerät erst ein Jahr alt ist, ist es gerade mal aus der Gewährleistungsfrist heraus und hat noch ein Jahr Herstellergarantie. Nun wurde mir dazu geraten, dass ich für diese Garantie eine Abtrittserklärung schreiben soll, damit die Garantie auch auf den neuen Besitzer des Handys übergeht. Ist es solche Abtrittserklärung wirklich nötig oder dient sie nur zum Absichern des Verkaufs im Zweifelsfall? Was muss in einer Abtrittserklärung stehen und muss diese irgendwie beglaubigt werden?

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hier muss zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden werden. Die Gewährleistung des Händlers kannst nur du in Anspruch nehmen, da du der Vertragspartner bist. Möchtest du dieses Recht abgeben musst du eine Abtrittserklärung aufsetzen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und gilt für das Produkt. Hier ist es meines Wissens nach unerheblich ob man der Erstkäufer ist oder nicht da hier kein Vertrag besteht. Zudem kann man nichts abtreten wozu man kein Recht hat, denn wie gesagt man hat kein Recht auf Garantie, es handelt sich rein um eine freiwillige Leistung.

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» Smoon » Beiträge: 440 » Talkpoints: 2,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wie Smoon auch würde ich meinen, dass für die Inanspruchnahme der Garantie keine entsprechende Abtrittserklärung notwendig ist. Vielmehr musst du den neuen Besitzer in die Lage versetzen, dass der den Nachweis des Erwerbs (also deines Erwerbs) nachweisen kann. Schließlich wird der Hersteller die Garantie nicht beliebig geben, sondern idR. zwei Jahre (bzw. wie von ihm versprochen) nach dem Kauf. Und das muss dann nachzuweisen sein. Dies geschieht normalerweise mit der Rechnung für das jeweils betroffene Gerät.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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