Regelungen zu Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer

vom 07.05.2011, 16:08 Uhr

Ich spiele zur Zeit mit dem Gedanken mir was im Ausland zu bestellen, allerdings bin ich gerade noch dabei mich über die möglichen Gebühren zu informieren. Was ich bisher herausgefunden hab ist, dass bis zu einem Warenwert von 22 Euro gar keine Gebühren erhoben werden, bei einem Wert bis 150 Euro nur die EuSt. und alles was darüber hinausgeht wird noch mit Zollgebühren belegt. Wobei ich gelesen hab, dass in Deutschland Gebühren unter 5 Euro nicht eingezogen werden. Somit hätte man dann ja einen "Freibetrag" von 26,30 Euro.

Frage die bei mir jetzt noch offen sind währen:
1. Werden die Steuern nur auf den Warenwert oder auf Warenwert + Versandkosten erhoben?
2. Was wird zu erst erhoben? Die Zollgebühren oder die EuSt.?
3. Wie sieht das Ganze innerhalb der EU aus? Zollgebühren werden dann keine erhoben, aber wie sieht es mit der EuSt. aus?

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» Smoon » Beiträge: 440 » Talkpoints: 2,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Da ich schon öfter mal was bei Ebay im Ausland bestellt habe, kann ich dir denke ich bei deiner Frage weiterhelfen.

Zunächst einmal möchte ich auf deine dritte Frage zu sprechen kommen. Ich habe bereits ein Mal in Frankreich und mehrere Male in Großbritannien über Ebay etwas bestellt. In allen Fällen, in denen ich innerhalb der EU Bestellungen getätigt habe, habe ich lediglich den Warenpreis zuzüglich der Versandkosten bezahlen müssen, also keine weiteren Steuern mehr.

Zu deiner ersten Frage möchte ich sagen, dass ich schon des Öfteren in den USA über Ebay etwas bestellt habe. Der Warenwert überstieg dabei nie die 100 Euro und ein Mal habe ich bei Amazon etwas bestellt im Wert von 140 US Dollar (zu dem Zeitpunkt etwas mehr als 100 Euro). Aber Amazon ist da wieder etwas anderes, da Amazon direkt an den Zoll das Geld entrichtet und es im Voraus von dir verlangt, Vorteil ist, dass du nicht mehr extra zum Zollamt in deiner Stadt fahren musst und das persönlich oder durch eine Vertretung begleichen lassen musst. Nun, die Ebaysachen, die ich ersteigert habe wurden dann importiert. Irgendwann bekommt man dann immer einen netten Brief vom Zollamt man möchte sich mit den und den Sachen (meist Personalausweis und einen Kaufbeleg oder Bezahlbeleg) beim Zollamt melden.

Bist du dann da, legst du deinen Ausweis vor, sagst was du gekauft hast und zeigst deinen Bezahlbeleg. Bei mir handelte es sich dabei immer um eine PayPal Quittung. Dann rechnen die schnell nach, wie hoch der Warenwert ist zum Zeitpunkt, zu dem du im Zollamt stehst und nicht zu dem Zeitpunkt, zu dem du das gekaufte bezahlt hast. Dieses verfahren hat mir ein Mal eine Nachzahlung erspart, das kann aber genau so gut andersrum funktionieren, also Obacht. Übersteigt der Warenwert den Freibetrag von 22 Euro, dann schlagen die 19 Prozent glaube ich darauf. Diese 19 Prozent musst du dann direkt entrichten, bekommst eine Quittung, deine Ware und kannst gehen. Der Wert beläuft sich nur auf den Warenwert. Die Versandkosten spielen dabei keine Rolle. Wie gesagt, wenn du bei Amazon einkaufst, wird das alles für dich geregelt und du musst nur noch warten bis das Paket bei dir ist.

Zu der zweiten Frage kann ich dir leider nichts Genaues sagen. Ich würde aber vermuten, dass zuerst die EuSt. erhoben werden, weil diese auch schon für niedrigere Beträge und nicht erst ab 150 Euro gelten. Ob sich allerdings die Zollgebühren auf den Warenwert + EuSt. oder nur auf den Warenwert beziehen, das kann ich dir auch nicht genau sagen. Das kann man eventuell nachlesen beim Internetauftritt des Zolls. Da kann man auch mal anrufen bzw. beim Zollamt deiner Stadt. Das habe ich auch mal gemacht, weil ich einige Fragen hatte, der Mitarbeiter dort hat mir eigentlich recht kompetent und freundlich weiterhelfen können.

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» Tassadar » Beiträge: 1245 » Talkpoints: -1,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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