Rücknahme bei Ebay

vom 06.05.2011, 10:47 Uhr

Bei Ebay kann man ja angeben, dass man als Privatverkäufer verkauft und somit die Gewährleistung ausschließen. Nun möchte Person A. gerne eine Rücknahme anbieten. Allerdings möchte Person A. die Versandkosten nicht tragen. Ist es möglich das Person A. in der Artikelbeschreibung, beziehungsweise den Rücknahmebedingungen angibt, dass Person A. den Artikel zurück nimmt, der Käufer allerdings die Portokosten tragen muss? Und wie formuliert man das am Besten?

Ist das Vorgehen überhaupt sinnvoll? Auf der einen Seite, bieten vielleicht mehr Leute, da der Artikel ja zurück gesendet werden kann. Allerdings fallen halt die Portokosten an. Die aber bei vielen Versandhäusern ja auch anfallen würden.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich finde, dass das eine gute Idee ist. Klar kommt es auf den Endpreis der Auktion an, aber wenn man Ebay etwas teureres kauft, was einem dann doch nicht gefällt, dann zahlt man doch als Käufer lieber die paar € für den Rückversand und bekommt dann den Kaufpreis wieder als auf einem überflüssigen Artikel sitzen zu bleiben, den man gar nicht haben will. Bei 1-€-Artikeln ist das sicherlich nicht der Fall, aber man weiß ja auch vorher nicht, wie die Auktion ausgeht. Und ein Rückgaberecht gibt dem Käufer immer noch eine kleine Sicherheit, dass man gerade keinen Ramsch beziehungsweise Ware mit schlechter Qualität kauft (und falls doch, dann kann man eben immerhin sein Geld zurück bekommen) und der Verkäufer wirkt dadurch auch seriöser, als wenn in der Auktion dick steht, dass der Artikel nicht zurückgenommen wird.

Ich würde das angebotene Rückgaberecht so formulieren: "Bei Nichtgefallen ist eine Rücknahme des Artikels gegen Erstattung des Kaufspreises innerhalb von X Tagen möglich, die Kosten für den Rückversand trägt der Käufer." Ich würde dabei an deiner Stelle nur noch mal die Sache mit den Ebay-Gebühren überdenken, denn die müsstest du als Verkäufer dann ja trotzdem tragen (innerhalb einer gewissen Frist kann man die Auktion rückgängig machen und dann die Verkaufsprovision zurück bekommen).

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Also ich denke schon, das so ein Vorhaben sinnvoll ist, denn es zeigt den möglichen Käufern ja, das man, aus welchen Gründen auch immer, den Artikel zurückgeben kann. Das der Verkäufer dann nicht für die Portokosten aufkommen möchte kann ich durchaus nachvollziehen und man sollte das einfach in den Angaben für das Rückgaberecht angeben, oder einfach unter die Beschreibung des Artikel niederschreiben.

Man kann es ja so schreiben, das man zu einer Rücknahme in einem gewissen Zeitraum bereit ist, aber das die Kosten für den Rückversand vom Käufer selber getragen werden muss. Dann kann jeder Käufer sich ja für sich selber überlegen, ob er das möchte oder nicht. Auf jedenfall braucht man sich als Verkäufer dann keine Sorgen machen, das noch weitere Unkosten auf einen zukommen.

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» Chrissiger » Beiträge: 1296 » Talkpoints: -2,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich würde das nicht einfach so anbieten, da man gar nicht weiss, ob es rechtlich halt einwandfrei ist, ob man dann die Portokosten an den Käufer so abgeben kann. Denn selbst wenn man bei Amazon erstmal in Vorleistung geht beim Porto, bekommt man das zurückerstattet.

Das Argument, das manche Versandhäuser so handeln, ist dabei unrelevant, da es einen Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Verkäufer gibt. Denn Versandhäuser, welche erstmal den Kunden den Rückversand zahlen lassen, machen das aus gutem Grund. Denn so umgeht man Spasskäufer, welche nur mal bestellen, um dann zurückzusenden.

Daher würde ich erstmal die rechtliche Frage klären, ob du halt dem Käufer doppelten Versand aufdrücken kannst, wenn du großzügig die Rücknahme anbietest.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Soweit wie ich das jetzt schon bei Ebay mitbekommen habe, haben die meisten Verkäufer den kostenlosen Rückversand ab einem Bestellwert von 40,00 Euro angeboten. Ich denke mal dies ist realistisch, so macht man nicht wirklich ein Minus Geschäft, wenn man den Artikel für nur 2,00 Euro verkauft hatte. Ich persönlich würde ihn auch so hoch ansetzen. Vor allem bei privaten Verkäufen, ist es doch meistens so, dass man den Betrag gar nicht erst erreicht und so ist man dann aus dem Schneider, falls der Käufer den Artikel zurück schicken will.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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