Als Mieter einfach nicht von seinem Recht Gebrauch machen
Bevor wir vor etwa 1 Jahr in unsere Wohnung einzogen sind, war diese in einem wirklich schlechten Zustand. Der Parkettboden war sehr herunter gekommen, die Fußleisten an den Ecken total verschrammt und ausgefranzt. In der Gästetoilette musste die komplette Toilettenschüssel ausgewechselt werden, weil darin irgendwelche ganz hässlichen Ablagerungen waren, die sehr unappetitlich ausgesehen haben. Zudem hing ein Rolladen ganz schief und ließ sich nicht mehr von selbst bewegen, die Badewanne hatte große Schäden und Rostflecken, die beseitigt werden mussten und ein Waschbecken war kaputt, weil etwas hartes darauf gefallen war und dadurch einen Schaden verursacht hatte. Alles Dinge, die ich bei unserem Vermieter gemeldet habe und beseitigt haben wollte, was auch anstandslos gemacht wurde.
Damals dachte ich noch, dass unsere Vormieter für diese ganzen Schäden verantwortlich sind und war schockiert über diese Leute, ohne sie wirklich zu kennen. Eines Tages hat es bei uns geklingelt und die beiden Vormieter standen vor der Tür. Der Vermieter wollte wohl von ihnen die Schäden ersetzt haben, da er auch der Meinung war, sie hätten diese verursacht. Nach einem längeren Gespräch mit diesen Leuten habe ich aber erfahren, dass sie es gar nicht waren, sondern deren Vormieter wiederum. Sie hätten die Wohnung in diesem Zustand übernommen und einfach nichts unternommen. Bei Gästen haben sie sich für die Toilette entschuldigt, den Rolladen haben sie einfach nie betätigt und die Schäden am Boden haben sie hingenommen, obwohl es wirklich fürchterlich aussah. Die Badewanne hätten sie einfach nie genutzt, weil sie wohl außer den Schäden noch verstopft war.
Ich bin heute noch verwundert über dieses Verhalten, denn ich hätte mir das nicht bieten lassen. Wir zahlen hier nicht gerade wenig Miete und ich bin der Meinung, dass wir dann auch das Recht auf eine tadellose Wohnung haben, in der alles nutzbar ist. Dabei geht es mir nicht um den Luxus, sondern einfach darum, dass die Dinge Instand gesetzt werden, die kaputt sind. Unser Vermieter hat sich auch gar nicht gewehrt, sondern alle Reparaturen durchführen lassen. Unsere Vormieter allerdings haben sich nicht getraut, diese Sachen einfach bei ihm anzuzeigen, damit sie beseitigt werden.
Was meint ihr dazu? Seid ihr auch schon einmal in so einer Lage gewesen und habt es einfach so gelassen? Oder habt ihr auch schon erlebt, dass Vormieter von euch das so gemacht haben und ihr wart dann diejenigen, die die Schäden irgendwie beseitigen musstet? Warum trauen sich manche Mieter nicht, ihr Recht einzufordern? Liegt das daran, dass wenige wissen, was ihnen zusteht oder hat man einfach Angst vor dem Vermieter?
Naja, erstmal würde ich die Aussagen eures Vormieters doch ein wenig anzweifeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in einer solchen "Bruchbude", wie du sie beschreibst, wohnen kann und die volle Miete zahlen kann, wenn man den Schaden nicht selber gemacht hat. Ich melde alles dem Vermieter und schaue auch schon beim Einzug genauer hin, wenn irgendwas nicht in Ordnung ist. Wenn man mit den Sachen leben kann, dann wird es nur notiert und wenn die Dinge zu gravierend sind, dann bestehe ich auf Ausbesserung.
Wenn das in eurem Falle schon der Vor-Vormieter gemacht hat, dann müsste das ja im Auszugsprotokoll der Vor-Vormieter stehen oder im Einzugsprotokoll eures Vormieters. Wer als Mieter da nicht drauf achtet ist es selber Schuld, wenn er dann zur Kasse gebeten wird.
Für so ungewöhnlich halte ich die Beschreibung eigentlich nicht. Wenn die Gästetoilette durch Ablagerungen hässliche Flecken hat, dann kann man damit tatsächlich leben. Hier muss kein Aufstand getrieben werden. Schließlich will man aus der Schüssel nicht essen. Das kaputte Waschbecken ist sicher auch nicht schön. Aber es war wohl kaputt im Sinne eines Sprungs in der Oberfläche. Dicht gehalten hat es offensichtlich auch noch und war vollkommen nutzfähig. Auch das ist also ein Makel, mit dem man leben kann. Und wenn neben der Badewanne auch eine Dusche vorhanden ist, dann ist es sogar möglich, dass Unschönheiten an der Badewanne gar nicht erst auffallen. Dann gibt es keine Verpflichtung, Rollläden auch zu nutzen. Selbst wenn sie angebracht sind. Ich wüsste hier auch keinen Grund, den Vermieter zu rufen, wenn es mir gar nicht auffällt - eben wegen Nichtbenutzung! Bei allem was aufgezählt wurde, sollte man bzgl. Ansprüchen nicht von sich auf andere schließen.
Und hier nun die Vormieter in die Pflicht nehmen zu wollen, ist auch etwas abenteuerlich. Schließlich haben die die Wohnung übergeben und bei der Übergabe hat der Vermieter wohl nichts festgestellt. Die Mängel sind ja offenbar erst durch die neuen Mieter ans Tageslicht gekommen. Wenn die aber bei der Wohnungsübergabe vom Vormieter an den Vermieter nicht auffallen, dann waren sie entweder für den Vermieter nicht gravierend genug oder aber man hat schlicht auch nicht darauf geachtet. Das ist dann ein Problem des Vermieters - der aber zumindest für die Rollläden in jedem Fall zuständig gewesen wäre. Und wenn er alles jetzt beseitigt, hätte er es bei den Vormietern vermutlich auch getan. Somit verliert der Vermieter durch die Aktion rein gar nichts und es bleibt sich gleich, wer die Schäden oder Unschönheiten meldet.
Das Ganze hat dann nichts damit zu tun, dass man seine Rechte nicht einfordern möchte. Vielmehr drücken sich so persönliche Präferenzen aus. Und manchem sind bestimmte äußerliche Dinge nicht wichtig genug - mehr muss nicht dahinter stecken.
Das kann ich gar nicht so recht glauben. Wer nimmt denn eine dreckige Toilette einfach so hin und verzichtet auf die Badewanne obwohl man eine hat. Wenn mal ein Rollladen kaputt ist kann ich das ja noch verstehen das man nicht immer gleich große Wellen schlägt, aber alle anderen Sachen würde ich sofort am besten noch vor Einzug beanstanden.
Normalerweise werden Schäden bei Einzug ja in ein Übergabeprotokoll eingetragen. ich kenne das so und finde das auch praktisch da ich dann bei Auszug auch sagen kann welche Schäden schon vorher waren damit ich nicht im Nachhinein belangt werde.
Vampirin hat geschrieben:Was meint ihr dazu? Seid ihr auch schon einmal in so einer Lage gewesen und habt es einfach so gelassen? Oder habt ihr auch schon erlebt, dass Vormieter von euch das so gemacht haben und ihr wart dann diejenigen, die die Schäden irgendwie beseitigen musstet? Warum trauen sich manche Mieter nicht, ihr Recht einzufordern? Liegt das daran, dass wenige wissen, was ihnen zusteht oder hat man einfach Angst vor dem Vermieter?
Ich selber war Gott sei dank noch nie in so einer Lage und möchte auch ehrlich gesagt nicht in so eine rein geraten. Also bei uns ist es immer so, das die Wohnungen immer frisch renoviert übergeben werden, denn hier wird es meist so geregelt, das die Vormieter die Wohnung zum Auszug hin wieder so herrichten müssen, wie sie sie bekommen haben und das bedeutet, das alle Wände weiß gestrichen und alle Schäden beseitigt werden müssen.
Also wenn ich meine, das es doch schon größere Schäden sind und ich nicht damit leben möchte, dann verlange ich eine Ausbesserung bzw. Reparatur der Mängel und da bestehe ich dann auch auf mein Recht als Mieter. Ich bin sowieso sehr eigen damit, wenn es um mein Recht geht und wenn ich sicher weiß, das ich im Recht bin, dann setze ich das auch durch. Selbst wenn mein Vermieter da nicht mit klar kommt, denn das ist dann sein Problem und nicht meins, denn ich zahle ja schließlich auch die Miete.
@nadpat
Wenn der Vermieter hier mit entsprechenden Protokollen gearbeitet hätte, wären Schäden ja letztlich beim Auszug bemerkt worden. Schließlich nimmt der Vermieter die Wohnung bei der Übergabe vom Vormieter ab und wenn er dann keine Mängel anzeigt, haben die Mieter auch nichts falsch gemacht. Es ist ja auch nicht unüblich, dass Wohnungen eben auch ohne Protokolle lediglich besenrein übergeben werden müssen. Und wenn der Vermieter dann gemeldete Schäden übernimmt, sehe ich das Problem als gelöst. Hier dann im Nachhinein die Vormieter noch einmal zu bemühen, halte ich für verspätet!
Also ich kann ehrlich gesagt auch nicht verstehen wie das funktionieren soll, im Nachhinein noch Geld für die Renovierung von den Vormietern zu verlangen. Die Wohnung wird von dem Vermieter doch abgenommen wenn der Schlüssel übergeben wird und spätestens dann muss doch auch geklärt sein, was in der Wohnung fertig gemacht sein muss und was nicht. Wenn der Vermieter da aber keinen Ton darüber verliert was nicht in Ordnung ist und von den Ausziehenden getragen werden muss glaube ich nicht, dass er das später noch mal einfordern kann. Wenn da nicht richtig hingesehen wird ist das dann eben seine eigene Schuld und die Instandsetzung muss aus eigener Tasche bezahlt werden.
Ich weiß nicht wie das rechtlich geregelt wird, aber meiner Meinung nach ist die Sache gelaufen wenn die alten Mieter schon raus sind und die neuen den Schlüssel bekommen haben. Als ich meine jetzige Wohnung besichtigt habe war auch immer jemand von der Wohnungsbaugesellschaft anwesend und hat ebenfalls geschaut, dass die Wohnung ordentlich übergeben wird. Mein Vormieter hat zum Beispiel entgegen der Vereinbarung die Decken nicht noch einmal weiß gestrichen, mir dafür aber einen kleinen Betrag gegeben, was ich auch angenommen habe da im Grunde noch alles ordentlich aussah. Auch die Teppiche wollte ich drinbehalten, damit ich mir nicht sofort alles neu anschaffen musste, obwohl das eigentlich anders geregelt war. Für meinen Vermieter ist somit alles geklärt und ich kann später nicht noch irgendwelche Ansprüche stellen, und die Wohnung muss ich später auch wieder so hinterlassen wie es zwischen mir und der Gesellschaft abgesprochen ist, es sei denn meine Nachmieter wollen dann auch das eine oder andere so lassen.
Mein Vormieter ist aber aus der Sache komplett raus, denn die Wohnung wurde so schließlich abgenommen und für in Ordnung befunden, also kann man an denjenigen hinterher auch keine Rechnungen mehr stellen denke ich. Anders ist es natürlich, wenn die Wohnung tatsächlich nicht ordnungsgemäß abgegeben wird und gleich abgesprochen wird, dass der Vormieter die Rechnungen bezahlen muss, aber in deinem Fall sieht es ja nicht so aus als wäre so eine Regelung getroffen worden.
Ich kenne mich mit solchen Angelegenheiten nicht aus, aber ich sehe das so wie viele andere User hier, dass der Vermieter sich das Geld hätte holen können, als er sich die Wohnung bei der Schlüsselübergabe der Vormieter anschaute.
Wieso hätte der Vormieter denn einfach eine verschmutzte Toilette oder Badewanne hinnehmen sollen? Der hätte sich doch dann bei den Vormietern beschwert, dass das so nicht geht und ihre bezahlte Mietkaution behalten (falls er für deine Wohnung überhaupt eine Mietkaution verlangt), um die Schäden auszubessern. Die Vormieter sollten sich mal bei einem Rechtsanwalt erkundigen, der auf Mietrecht spezialisiert ist.
Bezüglich der subjektiven Bewertung der Schäden schließe ich mich hier derpunkt. Sicher ist es nicht schön, wenn bestimmte Bestandteile der Wohnung in einem solch schlechten Zustand sind, aber jeder setzt nun einmal andere Prioritäten. Als „Bruchbude“ würde ich die Wohnung nun trotzdem nicht bezeichnen, denn eine Wohnung besteht a nicht nur aus einem Bad und die Rollläden sind je nach Zimmer auch nicht weiter wichtig, ebenso kann man den Boden bedecken.
Aber auch sonst gibt es viele Gründe, warum man so etwas hinnimmt. Wer weiß denn ob der Eigentümer oder die Wohnungsverwaltung nicht zwischenzeitlich gewechselt hat und die neue Instanz die monierten Schäden nicht ernster nimmt als die vorige Instanz? Wenn ich beispielsweise mehrmals abgeblitzt wäre, dann hätte ich vielleicht auch resigniert und einen anderen Ausweg gesucht.
Schließlich halte ich aber auch die Schilderungen der Vormieter für zweifelhaft. Wieso sollte denn der Eigentümer die Vormieter in die Pflicht nehmen, wenn er nicht sicher sein kann, dass diese wirklich die Verursacher der Schäden sind. Denn immerhin werden heute ja eigentlich immer Übernahme- beziehunsgweise Übergabeprotokolle gemacht und unterzeichnet, auf der solche Dinge wie eben Schäden vermerkt sind.
Wenn man eine Wohnung mietet, sieht man sich dieselbe bei der ersten Besichtigung doch genau an. Dabei merkt doch zum Beispiel, dass der Boden kaputt ist, es sei denn, es lag ein Teppich darüber. Ebenso sieht man die Badewanne und auch die schmutzige Gäste-Toilette. Ein kaputt
es Waschbecken fällt auch ins Auge. Da hätte ich so sofort etwas gesagt. Hingenommen hätte ich das auf keinen Fall. Wenn aber der Vermieter bei der Übergabe es nicht gesehen haben sollte und auch du es nicht gesehen hast bei der Besichtigung, war es zwar nicht in Ordnung, aber nicht so gravierend, sonst wäre es aufgefallen.
In einer ähnlichen Lage waren wir auch mal. Als wir einzogen, hatte der Vormieter sogar die Klingel abmontiert. Die Telefonschnur war durchgeschnittem, in einem größeren Zimmer war kein Licht, die Fensterrahmen an der unteren Seite hatten keinerlei Farbe mehr ( damals waren sie noch aus Holz), was vorher aufgrund von Blumentöpfen nicht zu sehen war. Auf der Toilettenschüssel leuchtete ein vergammelter, schwarzer Deckel, der noch bei Besichtigung weiß und aus Holz war. Beim Auszug hatte man wohl einen uralten aufgeschraubt. Die Schäden
wurden reklamiert und auch sofort ersetzt. Ein Übergabeprotokoll gab es nicht.
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