Sicherheitsverwahrung soll sittenwidrig sein!
Das Bundesverfassungsgericht hat nun erklärt, das die Regelungen, die es bislang für Straftäter mit anschließender Sicherheitsverwahrung gab, Sitten- und verfassungswidrig sind. Von den Richtern aus Karlsruhe wird nun eine umfassende Reform gefordert.
Als ich den Artikel las, war ich schon sehr erschrocken, denn ich bin nicht der Meinung, das eine Sicherheitsverwahrung von sehr gewalttätigen Straftätern als sittenwidrig anzusehen ist. Es hat sie ja keiner dazu gezwungen straffällig zu werden, also müssen sie meiner Meinung nach auch mit den Konsequenzen klar kommen. Dazu gehört natürlich auch, das die Sicherheit aller anderen Menschen im Vordergrund zu stehen hat und man sie vor möglichen erneuten Straftaten schützen muss. Da ist doch die Sicherheitsverwahrung von den Straftätern die beste Lösung, finde ich .
Da nun ja eine neue Regelung dafür in den nächsten zwei Jahren gefordert wird, werden mit Sicherheit einige Straftäter aus der Sicherheitsverwahrung und somit in die Freiheit entlassen werden. Laut dem Bericht, dürfen aber als gefährlich geltende Straftäter, von Gewalt- und Sexualtaten, unter strengen Voraussetzungen weiterhin nach ihrer Strafe eingesperrt bleiben. Wäre ja auch unglaublich, das ein Sexualstraftäter, der eigentlich eine anschließende Sicherheitsverwahrung auf gebrummt bekommen hat, nach der neuen Reform einfach mal so auf freien Fuß gesetzt wird.
Wenn man mal bedenkt, das sich ca. 500 Straftäter in der Sicherheitsverwahrung befinden, dann ist das sicherlich nicht so, von heute auf morgen zu klären, wer freigesprochen wird und wer nicht und es dürfen auch nur diejenigen weiterhin eingesperrt bleiben, bei denen die Gefahr besteht, das sie auch weiterhin straffällig bleiben. Aber wie soll man das bitte so sicher sagen, denn ich denke, das sich einige auch gut verstellen können und sobald sie dann auf freiem Fuß sind, lachen sie die Gesetzgeber aus und machen weiter wie bisher. Die Sicherheitsverwahrung soll angeblich gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person verstoßen, was ja vielleicht auch im übertragenen Sinne korrekt erscheint, aber wer hat denn die Opfer gefragt? Die sind ja auch nicht gefragt worden, als man sich an ihnen vergangen hat.
Ich bin der Meinung, das diese Sicherheitsverwahrung auf jeden Fall bestehen bleiben soll und von mir aus auch noch härter gestaltet werden sollte, denn wie gesagt, es wurde keiner dazu gezwungen, straffällig zu werden. Außerdem bin ich der Meinung, das man solche gefährlichen Straftäter einfach vor der Allgemeinheit fernhalten muss, zum Schutze der Unschuldigen. Ich bin ja mal gespannt, wie die neue Reform sich entwickeln wird und wie das ganze dann ausgeht. Was haltet ihr denn davon und wie würdet ihr für so etwas stimmen, falls ihr gefragt werden würdet?
Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich es auch gut fände, wenn Schwerverbrecher einfach auf ewig weggesperrt werden würden. Sexualstraftäter und dergleichen haben in meinen Augen nichts in der Gesellschaft verloren. Sollen die bleiben wo der Pfeffer wächst.
So, nun zum Bundesverfassungsgericht. Ich denke, dass es sich bei der Entscheidung, um eine über die sogenannte nachträgliche Sicherungsverwahrung handelt. Das heißt, dass die Sicherungsverwahrung erst nach dem Verfahren, dass dem Täter für seine Straftat gemacht wurde, angeordnet wurde. Da man niemanden für eine Straftat zweimal sanktionieren kann/darf, ist das also nach geltendem Recht eine Art willkürliche Methode. Da Deutschland ein Rechtsstaat ist und bleiben soll, kann man sowas - soweit es nicht in der Verfassung steht - schwierig durchsetzen.
Das Bundesverfassungsgericht ist bei einer Grundrechtsprüfung an die Verfassung gebunden. In diesem Fall ist das Grundrecht der Freiheit verletzt. In die geschützte Freiheit wurde durch den Staat in Form der nachträglichen Sicherungsverwahrung eingegriffen. Nun prüft das Gericht, ob im Grundgesetz irgendeine Rechtfertigung für diesen Eingriff festgehalten ist. Ist dies nicht der Fall, hat das Gericht keine Wahl und muss für die Kläger entscheiden. Übrigens ist das dann in meinen Augen nur verfassungs- und nicht sittenwidrig.
Ich weiß nicht welche Richtlinien die EU hier vorgibt, aber ich hoffe, dass die Politik schnell eine für das nicht kriminelle Volk erfreuliche Lösung für das Problem finden wird. So empfinden wir alle, denke ich. Falls fachliche Fehler in diesem Beitrag sind, bitte ich um Entschuldigung.
Was du hinsichtlich der Sicherheitsverwahrung schreibst ist im ersten Moment vielleicht nachvollziehbar und verständlich, wenn man den Gedanken eben nicht zu Ende denkt und sich eben nicht vor Augen führt, was das bedeutet und vor allem wie dies das gültige (und eigentlich bewährte) Rechtssystem erschüttert. Denn da sind gleich zwei Punkte, die mir beim Thema Sicherheitsverwahrung massiv widerstreben! Einmal geht es - so sollte es sein - im Strafrecht nicht um die Rache am Täter! Und dann gilt immer der Grundsatz, dass auch ein Täter die Chance zur Resozialisierung haben muss. Auch ein Täter muss sich wieder in die Gesellschaft eingliedern können. Ansonsten hätte das Strafrecht so wie es jetzt funktionieren soll versagt und man könnte zu mittelalterlichen Methoden zurückkehren.
Selbstverständlich brauchen wir in der Gesellschaft Sanktionsmöglichkeiten gegen die Mitglieder der Gesellschaft, welche gegen die geltenden Regeln verstoßen. Und diese angedrohten Sanktionen können aber nicht fest bzw. starr sein, weil jede Straftat sicher der gesonderten Bewertung bedarf. Ein Mord ist eben nicht gleich einem anderen Mord zu stellen - es stellt immer einen Einzelfall dar. Es ist also lediglich ein Rahmen vorzusehen und die Richter haben hier in Abhängigkeit des Falls einen Ermessensspielraum. Im besonders grausamen Fällen obliegt es der Verantwortung der Richter diesen Spielraum auszuschöpfen.
Wenn nun aber ein Straftäter - gerne auch die Höchststrafe - verbüßt hat, dann ist einfach zu erwarten, dass dieser Mensch frei kommt! Ansonsten benötigen wir eben keine Regeln und Rahmensetzungen. Es ist doch selbstverständlich ein Verstoß gegen das Grundgesetz, wenn einem Menschen mit der Perspektive praktisch auch die Würde genommen wird, sich bis zum Lebensende in existenzieller Abhängigkeit dritter zu befinden.
Natürlich wird in der Sicht auch das Opfer bedacht! Ich bitte einfach darum auch zur Kenntnis zu nehmen, dass eben die jeweilige Strafe abgesessen wurde! Mag sein, dass aus Sicht der Hinterbliebenen ein Mörder schlicht immer zu gut davon kommt. Aber eine große Errungenschaft des Rechtsstaats ist die unabhängige Justiz. Der Vater eines ermordeten Kindes würde sicher anders urteilen, als eben ein unbefangener Richter es kann. Und diese Errungenschaft jetzt aus populistischen oder egoistischen Motiven in Frage zu stellen, zeugt leider nicht davon, wirklich für den Rechtsstaat einzustehen.
Im Grunde bin ich für die Sicherheitsverwahrung, und das hat nichts mit Rache am Täter zu tun, sonder schlicht und ergreifens mit dem Schutz der Opfer und somit auch zukünftiger potentieller Opfer. Die Sicherheitsverwahrung wird ja auch nicht permanent und bei jedem Ladendieb angwandt sondern in schwerwiegenden Fällen, in denen man von einer Resozialisierung nicht ausgehen kann. Gerade in letzter Zeit waren doch in der Presse wieder Fälle, in denen die Täter nach Verbüßung ihrer Haftstrafe auf freien Fuß gesetzt werden mußten, da sie ein Recht auf Wiedereingliederung hatten, und das erste, was sie taten, war die Wiederholung dessen, wofür sie eingesperrt worden waren.
Da finde ich eine Sicherheitsverwahrung doch besser. Es könnte nämlich auch mal mein Kind oder ich sein, die Opfer wird. Als Rache am Täter kann man das nicht sehen, wo können Straftäter denn so gut leben wier bei uns in Deutschland? Die Inhaftierung eines Verbrechers kostet den Staat - also jeden einzelnen von uns - tagtäglich viele viele Euros. Viele Staaten in den USA praktizieren noch die Todesstrafe, die bekommt man dort für weniger als bei uns eine Sicherheitsverwahrung. Das soll nicht heißen, daß ich für die Todesstrafe bin, ich will damit nur sagen, daß das Rechtssystem im Ausland zuweilen noch um einiges härter vorgeht als das unsrige.
Eine Haftstrafe ist in Deutschland längst nicht so schlimm, wie man vielleicht meint. Der Häftling wird ernährt, er hat ein Bett zum Schlafen und ein Recht auf Hofgang. Er darf regelmäßig Besuch empfangen und kann während der Haft arbeiten, eine Ausbildung machen und Geld verdienen. Der Vollzug sollte meiner bescheidenen Meinung nach härter gestaltet werden, denn für einen Mörder oder Vergewaltiger haben mir diese Leute noch entschieden zuviele Annehmlichkeiten. Da ist das Mindeste, daß die Bevölkerung vor ihnen geschützt wird.
Thaddäus hat geschrieben:Der Vollzug sollte meiner bescheidenen Meinung nach härter gestaltet werden, denn für einen Mörder oder Vergewaltiger haben mir diese Leute noch entschieden zuviele Annehmlichkeiten. Da ist das Mindeste, daß die Bevölkerung vor ihnen geschützt wird.
Der Meinung bin ich allerdings auch, denn wenn es jemanden schon 100% nachgewiesen werden kann, das er eine solch schlimme Straftat, wie Mord oder ein Sexualdelikt, begangen hat, dann sollte man ihm auch nicht so viele Annehmlichkeiten ermöglichen. Manche Straftäter haben im Knast ja teilweise ein besseres Leben, als in ihrem wahren Leben. Ich bin auch der Meinung, das für solche Täter, eine Sicherheitsverwahrung auf jedenfall von nöten ist, denn man sollte da auch alle anderen schützen.
Thaddäus hat geschrieben:Im Grunde bin ich für die Sicherheitsverwahrung, und das hat nichts mit Rache am Täter zu tun, sonder schlicht und ergreifens mit dem Schutz der Opfer und somit auch zukünftiger potentieller Opfer.
Opferschutz nach der Tat (denn hier ist die Tat begangen und der Täter wurde verhaftet und hat seine Strafe verbüßt!) doch eigentlich wenig Sinn. Wie soll denn ein Mordopfer oder ein Opfer einer Vergewaltigung nach der Tat geschützt werden? Und hier "potentielle" Opfer vor "potentiellen" Tätern schützen zu wollen, ist doch arg abenteuerlich. Auch wenn dies in der Praxis geschieht. Aber hier werden Menschen praktisch für mögliche zukünftige Taten verurteilt! Geht man weiter, könnte man auch Menschen einsperren, welche sich mit den Schriften Maos beschäftigen, weil sie in Zukunft möglicherweise den Staat umstürzen wollen. Ich finde, dieser Schritt ist dann eigentlich nicht mehr so groß, wie es scheint!
Thaddäus hat geschrieben:Die Sicherheitsverwahrung wird ja auch nicht permanent und bei jedem Ladendieb angwandt sondern in schwerwiegenden Fällen, in denen man von einer Resozialisierung nicht ausgehen kann.
Eben das ist Teil des Problems: wenn eine so weitreichende Entscheidung in die Willkür eines Richters gelegt wird. Ohne feste Regel. Außerdem, gerne noch einmal, bedeutet diese Sicht auf Menschen, dass es hier welche gibt, die der Auffassung sind, dass ein Mensch sich über Jahrzehnte nicht ändern würde. Und lustiger: dass ein Mensch mit z.B. 35 Jahren die gleichen Taten vollbringen würde, wie nach einer Haftstrafe von 20 Jahren im Alter von 55!
Thaddäus hat geschrieben:Gerade in letzter Zeit waren doch in der Presse wieder Fälle, in denen die Täter nach Verbüßung ihrer Haftstrafe auf freien Fuß gesetzt werden mußten, da sie ein Recht auf Wiedereingliederung hatten, und das erste, was sie taten, war die Wiederholung dessen, wofür sie eingesperrt worden waren.
Und weil Medien, welche tendenziell die Sicherheitsverwahrung befürworten, reißerisch solche Fälle wiedergeben, bedeutet dies auch gleich, dass die Rückfallquote von 100% gegeben ist? Es wäre traurig, wenn sich herausstellt, dass z.B. Boulevardmedien tatsächlich die gesellschaftlichen Stimmungen so maßgeblich beeinflussen können, dass ein sachliches herangehen nahezu unmöglich gemacht wird.
Thaddäus hat geschrieben:Da finde ich eine Sicherheitsverwahrung doch besser. Es könnte nämlich auch mal mein Kind oder ich sein, die Opfer wird.
Das ist richtig! Aber wenn man sich überlegt, dass hier die überwiegende Anzahl der Täter aus dem unmittelbaren Umfeld stammen, wäre der wirksamste Schutz, eben alle männlichen Personen aus dem Umfeld wegzusperren. Und wenn man sich dann die Wahrscheinlichkeit betrachtet, dass das eigene Kind Opfer eines Verkehrsunfalls wird (im Verhältnis dazu, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden), dann sollte einem klar werden, wie unsinnig oder voreilig hier präventive Maßnahmen sind.
Nachdem du jetzt auch noch davon schreibst, dass die Täter in Deutschland auch noch ideale Haftbedingungen haben, dann ist dir das Wesen der Haft selbst nicht klar. Es geht nicht um ein Einsperren über ein Wochenende, sondern um die Unfreiheit über zig Jahre. Wenn man sich die folgen einer solchen langen Haft vor Augen führen will, sollte man sich mal bzgl. des Gesundheitszustandes von Christian Klar erkundigen. Dessen Haft ging (ohne Sicherheitsverwahrung) über 26 Jahre.
Thaddäus hat geschrieben:Der Vollzug sollte meiner bescheidenen Meinung nach härter gestaltet werden, denn für einen Mörder oder Vergewaltiger haben mir diese Leute noch entschieden zuviele Annehmlichkeiten. Da ist das Mindeste, dass die Bevölkerung vor ihnen geschützt wird.
Das ist tatsächlich und unzweifelhaft deine Meinung und die ist eben undurchdacht und bescheiden. Wenn aus diesen Zeilen der Wunsch nach Rache nicht herausgelesen wird, dann interpretiere ich wohl alles gänzlich falsch. Denn was sollte bitte "härter" gestaltet werden? Fehlen die Peitschehiebe? Essens- oder Schlafentzug?
EmskoppEL hat geschrieben:denn man sollte da auch alle anderen schützen.
Aber ich verstehe nicht wie man darauf kommen kann, das andere überhaupt in Gefahr kommen würden?
Vielleicht sollte man die ganze Angelegenheit mal aus der Sicht eines Verbrechers sehen. Es gibt wirklich sehr schlimme Straftaten, welche menschlich nicht zu verzeihen sind, aber wenn ich mir vorstelle, dass ich 20 Jahre im Knast sitzen würde (eigentlich kann man sich sowas nicht vorstellen), dann wäre ich danach wirklich scharf darauf, mein Leben in Freiheit weiterzuführen und keinen Mist mehr zu bauen.
Die Sicherungsverwahrung an sich würde ich in bestimmten Fällen trotzdem beführworten; und zwar bei extrem perversen Verbrechen, sowie bei nachweisbarer psychischer Unzurechenbarkeit. Allerdings glaube ich, werden Psycho-Fälle sowieso schon in der Psychiatrie behalten. Eventuell sollte man die Sicherungsverwahrung aussprechen und nach eingehender Prüfung, welche auf die Haftstrafe folgt, wieder aufheben können, wenn kein Anlass für weitere Gefahr von dieser Person besteht.
Hoffi hat geschrieben:Vielleicht sollte man die ganze Angelegenheit mal aus der Sicht eines Verbrechers sehen. Es gibt wirklich sehr schlimme Straftaten, welche menschlich nicht zu verzeihen sind, aber wenn ich mir vorstelle, dass ich 20 Jahre im Knast sitzen würde (eigentlich kann man sich sowas nicht vorstellen), dann wäre ich danach wirklich scharf darauf, mein Leben in Freiheit weiterzuführen und keinen Mist mehr zu bauen.
Aber ich kann mir auch gut vorstellen, das manche Straftäter auch nach 20 Jahren Gefängnis noch nicht der Meinung sind, das sie lieber ihr Leben, straffrei geniessen möchten, sondern das sie trotzdem noch weitere Straftaten begehen werden, wenn sie frei sind. Leider kann man solchen Leuten immer nur vor den Kopf schauen und nicht wissen, wie sie ticken. Denke mal, das solche Menschen auch im Knast grade lernen, wie sie anderen etwas vormachen können, zu ihren Gunsten.
Die Sicherheitsverwahrung, nach der Haftstrafe, finde ich daher ganz besonders wichtig für solche Straftäter, die entweder mehrfach etwas begangen habe, Mörder und Sexualstaftäter, denn das sind in meinen Augen verbrechen, die einfach immer unentschuldbar bleiben werden. Solche Straftäter haben, meiner Meinung nach, kein recht mehr auf ein "normales" Leben.
Ich finde, dass das Bundesverfassungsgericht da etwas neu verfassen sollte. Lebenslänglich sollte auch lebenslänglich sein und wenn es das hier in Deutschland nicht gibt, dann sollte man eben die Sicherungsverwahrung nehmen, damit Schwerststraftäter nicht mehr rückfällig werden können. So viele Vergewaltiger sind wieder rückfällig geworden, nachdem sie ihre Strafe abgesessen haben, weil sie einfach krank sind. Eine Therapie hat ihnen nicht geholfen und dann sollten sie eben in die Psychiatrie, damit sie sich und andere Menschen nicht mehr gefährden können.
Wer möchte schon in der Nähe eines freigelassenen Mörders oder Vergewaltigers oder Kinderschänder leben? Wer hat dann keine Angst, auch wenn er die Strafe abgesessen hat. Eine derartige Straftat wird gemacht, weil man psychisch krank ist und das kann man nicht heilen. Davon haben sie erst vor kurzer Zeit im Fernsehen berichtet, dass eine krankhafte Störung, die einen Straftäter dazu bringt eine derartige Straftat zu machen, nicht heilbar bzw. nicht therapierbar ist.
Was will denn das Gesetz machen, damit eine Rückfälligkeit nicht mehr gegeben ist und damit die Leute in der Umgebung keine Angst haben müssen? Muss erst wieder was passieren, damit der Straftäter eingesperrt wird? Wenn es jetzt verfassungswidrig ist, dann muss an dem Verfassungsgesetz was geändert werden, damit es nicht mehr verfassungswidrig ist.
Ich finde es gut, dass die Täter danach in Sicherheitsverwahrung bleiben. Schließlich gibt es manche Täter die es meiner Meinung nach auch einfach nicht verdient haben wieder aus dem Gefängnis rauszukommen. Das wären zum Beispiel Mörder oder Vergewaltiger. Solche Menschen können sehr schnell rückfällig werden und jetzt überlegt mal: Möchte man es wirklich verantworten, dass erneut ein Mensch stirbt, nur weil man den Mörder zu früh oder überhaupt wieder freigelassen hat? Es kann ja sein, dass er nie wieder gefasst wird.
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