Sicherheitsverwahrung soll sittenwidrig sein!

vom 04.05.2011, 12:06 Uhr

Sicherheitsverwahrung sittenwidrig?

Umfrage endete am 14.05.2011, 12:06
ja
1
11%
nein
8
89%
 
Abstimmungen insgesamt : 9

Hufeisen hat geschrieben:Möchte man es wirklich verantworten, dass erneut ein Mensch stirbt, nur weil man den Mörder zu früh oder überhaupt wieder freigelassen hat?


Genauso sehe ich das auch und das kommt ja auch nicht von ungefähr, denn es sind ja schon einige Sexualstraftäter z.B. wieder rückfällig geworden, nachdem sie auf freien Fuß gesetzt wurden. Also bei solchen Tätern kann das schon fatale Folgen mit sich ziehen. Außerdem werden sie alles dafür geben, das sie nicht noch einmal gefasst und verhaftet werden, denke ich und somit ist es ja schon klar, das sie bei einem Rückfall auf jedenfall ihr Opfer töten werden, denn Zeugen können sie auf keinen Fall gebrauchen.

Ich möchte dann allerdings auch nicht in der Haut derjenigen stecken, die jetzt so gegen die Sicherheitsverfahrung sind, bzw. diejenigen, die dieses abschaffen möchten. Für bestimmte Straftäter brauchen wir einfach so eine Sicherheitsverfahrung nach ihrer abgesessenen Strafe, denn ich möchte nicht, das meinem Kind mal etwas passiert, nur weil ein bekannter Sexualtäter, rückfällig geworden ist und durch die Änderung mit der Sicherheitsverwahrung auf freien Fuß war.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die Sicherheitsverwahrung muss weiter durchgeführt werden, denn Untersuchungen in Bezug auf die Rückfallquote sind erschreckender Natur. Kein Mediziner oder auch Gutachter kann hier konkrete oder wissenschaftlich tendierte Aussagen machen. Der Knackpunkt ist nämlich immer der Patient und leider gibt es keinen idealen Patienten.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:So viele Vergewaltiger sind wieder rückfällig geworden, nachdem sie ihre Strafe abgesessen haben, weil sie einfach krank sind.

Das Argument kenne ich ja auch und es ist weder neu noch orginell. Das Problem bei der Sache ist aber die nicht abzustreitende Tatsache, dass es auch Straftäter gibt, die nach der Haft eben nicht mehr Rückfällig werden. Wie soll ein Mensch in der Lage sein, hier entsprechend richtig zu selektieren? Es geht um potentiale und mögliche Verbrechen eines Menschen in der Zukunft! Keiner kann hier alle Situationen vorhersehen, welche eben einen Rückfall eher erleichtern bzw. verhindern. Sollten wir uns also Gottgleich hinstellen dürfen und über Menschen so weitreichende Urteile fällen? Wir nehmen damit einem Menschen nach Verbüßung der Strafe die Perspektive auf ein Leben in Freiheit und (!) unterstellen, dass er definitiv ein Verbrechen begehen wird und bestrafen ihn praktisch vorher - ohne ein Opfer.

Alle, die niemals mehr rückfällig werden würden, wären in dem Fall "Kollateralschäden", welche "wir" hier billigend in Kauf nehmen. Mag sein, dass es der Geisteshaltung der Mehrheit entspricht. Aber bitte, dann darf man sich auf keinen Fall auf Menschenrechte, Humanität und Rechtstaatlichkeit berufen und sich in irgend einer Weise berufen sehen, für solche Werte einzustehen. Und wenn wir das Individuum schon entsprechend so gering schätzen, stelle ich mir gerade die Frage, was denn dann gegen politische Systeme spricht, denen eben auch Menschenleben nicht viel Wert sind?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben: Wie soll ein Mensch in der Lage sein, hier entsprechend richtig zu selektieren? Es geht um potentiale und mögliche Verbrechen eines Menschen in der Zukunft! Keiner kann hier alle Situationen vorhersehen, welche eben einen Rückfall eher erleichtern bzw. verhindern. Sollten wir uns also Gottgleich hinstellen dürfen und über Menschen so weitreichende Urteile fällen? Wir nehmen damit einem Menschen nach Verbüßung der Strafe die Perspektive auf ein Leben in Freiheit und (!) unterstellen, dass er definitiv ein Verbrechen begehen wird und bestrafen ihn praktisch vorher - ohne ein Opfer


Also ich finde, das es bei Verbrechen, wie Sexualdelikte und Mord, die Sicherheitsverwahrung bestehen bleiben soll, denn in meinen Augen, haben solche Straftäter es nicht anders verdient, als vor der Öffentlichkeit, weggesperrt zu bleiben. Das Risiko, falls sie rückfällig werden, hat doch große Ausmaße und ich glaube nicht, das das irgendjemand verantworten möchte. Die Opfer wurden ja auch nicht gefragt, von dem Täter und warum sollte man also die Täter fragen, was sie wollen?

Man bestraft sie ja nicht ohne Grund, denn sie waren ja in Haft und in der Verwahrung, weil sie schon einmal was gemacht haben und das sie grade im Knast lernen, wie sie sich anderen gegenüber geben müssen, damit sie ihre Gunsten rausziehen, ist wohl klar, finde ich. Deswegen denke ich , das man für extreme Straftaten, die Sicherheitsverwahrung, nicht lockern sollte.

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» Chrissiger » Beiträge: 1296 » Talkpoints: -2,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Chrissiger hat geschrieben:Das Risiko, falls sie rückfällig werden, hat doch große Ausmaße und ich glaube nicht, das das irgendjemand verantworten möchte.

Möchtest du aber verantworten, dass jemand, der nach einer solchen Tat nicht rückfällig werden würde, trotzdem 50 oder 70 Jahre "weggesperrt" bleibt, bis zum natürlichen Ableben? Ist es tatsächlich so, dass du ein potentielles Opfer (obgleich eben nicht sicher ist, dass es zu einem Opfer werden würde) dadurch schützen willst, indem du einen anderen Menschen "opferst"? Was macht deine Sichtweise besser, als die eines skrupellosen Verbrechers? Wieso glaubst du ein anderes Menschenbild zu haben bzw. humanere Ziele zu haben, als eben ein Mörder?

Chrissiger hat geschrieben:Die Opfer wurden ja auch nicht gefragt, von dem Täter und warum sollte man also die Täter fragen, was sie wollen?

Offenbar verstehen wir uns nicht. Denn mir geht es gar nicht darum, einen Täter zu "fragen". Hier reden wir von Straftätern, welche überführt und verurteilt wurden und die ihre Strafe angesessen haben! Dabei geht es nicht um Täterschutz oder deren Willen. Vielmehr halte ich die Idee, dass jeder Mensch die Möglichkeit zur Resozialisierung bekommen soll, für eine große Errungenschaft, welche uns (als eine von vielen Ideen) vom Mittelalter unterscheidet. Und auch die Achtung vor jedem Menschenleben erst macht die Menschenrechte aus. Wer immer in Kollektiven denkt, hat gewisse geistige Hürden noch nicht genommen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Offenbar verstehen wir uns nicht. Denn mir geht es gar nicht darum, einen Täter zu "fragen". Hier reden wir von Straftätern, welche überführt und verurteilt wurden und die ihre Strafe angesessen haben! Dabei geht es nicht um Täterschutz oder deren Willen. Vielmehr halte ich die Idee, dass jeder Mensch die Möglichkeit zur Resozialisierung bekommen soll, für eine große Errungenschaft, welche uns (als eine von vielen Ideen) vom Mittelalter unterscheidet. Und auch die Achtung vor jedem Menschenleben erst macht die Menschenrechte aus. Wer immer in Kollektiven denkt, hat gewisse geistige Hürden noch nicht genommen.


Also, für mich hat ein Mensch, der einem anderen Menschen so etwas schlimmes wie Mord oder Missbrauch angetan hat, keine Achtung verdient, denn für mich ist so etwas einfach nur unverständlich und es hat keiner das Recht, einem anderen so etwas anzutun. Auch wenn sie ihre Strafe dafür bekommen haben, bin ich nicht der Meinung, das sie dadurch wieder Achtung verdient haben. Ich finde auch nicht, das ich durch dieses Denken, irgendwelche geistigen Hürden noch nicht genommen habe, denn für mich selber kann ich solche Sachen nicht gutheißen, bzw. denken, „ok, der hat seine Strafe abgebüßt und nun sollte er eine neue Chance bekommen“.

Es ist ja für mich auch nur bei diesen Straftaten so, das ich für diese anschließende Sicherheitsverwahrung bin, denn das sind ja schon sehr extreme Straftaten, die da begangen wurden und deswegen bin ich der Meinung, das man solchen Menschen auch keine zweite Chance geben sollte. Egal was sie zu so einer Tat gebracht hat, es hat sie keiner dazu gezwungen und man sollte vorher nachdenken, dann braucht man sich auch keine Gedanken über eine anschließende Sicherheitsverwahrung machen müssen.

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» Chrissiger » Beiträge: 1296 » Talkpoints: -2,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich bin der Meinung, dass man (fast) jedem nach einer langen Haftstrafe eine zweite Chance geben sollte. Leider kann man nicht alle Schwerverbrecher beobachten, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafe aus dem Gefängnis kamen. Allerdings könnte man es so handhaben, dass jedem der rückfällig wird (sei es in Form des Versuches oder des vollendetem Deliktes), keine weitere Chance mehr gegeben wird.

Nebenbei bleibe ich dabei, dass bei ganz schlimmen Verbrechen (also bei wirklich extremen Dingen) grundsätzlich keine zweite Chance gegeben werden sollte; maximal im offenen Vollzug. Ein weiterer Gedanke: Wenn es zu viele Häftlinge (auch auf Lebenszeit) gäbe, wären sicher die Kompetenzen der Gefängnisse irgendwann ausgelastet und dann wird es schwer das alles zu finanzieren. Da machen es sich Länder mit der Todesstrafe schon einfacher. Allerdings - auch wenn man es manchmal gern möchte und verstehen kann - stellt man sich dann auf eine Stufe mit dem Delinquenten.

» Hoffi » Beiträge: 409 » Talkpoints: 3,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich finde Sicherheitsverwahrung nicht sittenwidrig, im Gegenteil, es ist sittenwidrig diese "Menschen" wieder auf freien Fuß zu setzen. Durch eine Sicherheitsverwahrung würden sicher viele Verbrechen verhindert werden. Und man weiß ja, dass diese Täter zu vielem fähig sind. Ich finde, man sollte sie für immer wegsperren.

» Crunchie » Beiträge: 21 » Talkpoints: 0,82 »


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