Unbezahlter Urlaub - Welche Nachteile?

vom 02.05.2011, 11:53 Uhr

Kurz zur Vorgeschichte damit ihr wisst wie ich auf die Frage komme. Ein Kollege hat einen Monat unbezahlten Urlaub beantragt weile er gerade ein Haus baut und viel selbst machen will und er hat den Urlaub auch genehmigt bekommen da es bei in der Zeit Nebensaison ist freut sich der Arbeitgeber sogar.

Nun meine Frage welche Nachteile das für ihn haben könnte. Mir ist klar das er kein Gehalt bekommt diesen Monat, aber sein Arbeitsvertrag gilt ja ganz normal weiter. Damit ist er doch auch weiter krankenversichert oder? Werden dann trotzdem Beiträge vom Arbeitgeber in die Rentenkasse usw. eingezahlt? Was ist mit den beitragen vom Arbeitnehmer, werden die dann einen Monat ausgesetzt? Oder müssen die bezahlt werden?

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der unbezahlte Urlaub ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier hat weder die Rentenkasse noch die Krankenkasse ein wie auch immer geartetes Mitspracherecht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer können einvernehmlich grundsätzlich alles machen. Das hat aber keinen Einfluss auf die sonstigen Verpflichtungen. Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer können so die Pflichten der Sozialversicherungen umgehen. Natürlich bezahlt der Arbeitgeber seinen Anteil an die Rentenkasse und die Krankenkasse. Und der Arbeitnehmer bezahlt eben seinen Teil. Dann nicht aus dem kommenden Lohn - das Geld muss eben vorher angespart worden sein.

Bei der Krankenkasse ist es allerdings noch so, dass das so nur einen Monat geht. Am Ende des Monats wird der Arbeitnehmer aber abgemeldete, nachdem ja keine Lohnleistungen mehr bezahlt werden. Daher sollte man darauf achten, dass der unbezahlte Urlaub eben nicht die vier Wochen überschreitet. Denn danach muss man sich selbst darum kümmern, versichert zu sein!

Bei der Rentenkasse wird es ähnlich sein (wobei ich es hier nicht wirklich weiß!). Allerdings sind die unmittelbaren Folgen nicht ganz so dramatisch. Lediglich am Ende seiner Erwerbsfähigkeit fehlen einem eben diese Zeiten, was sich eben auf die zustehende Rente auswirkt (wenn auch so ein Monat oder zwei Monate nicht signifikant sein dürften).

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Und der Arbeitnehmer bezahlt eben seinen Teil. Dann nicht aus dem kommenden Lohn - das Geld muss eben vorher angespart worden sein.

Bist du dir da sicher? Wenn es in dem Monat des unbezahlten Urlaub keinen Lohn gibt, dann gibt es doch auch gar keine Grundlage wovon die SV-Beiträge berechnet werden. Schließlich zahlt man ja jeweils X-Prozent vom Bruttolohn und wenn der 0 Euro beträgt, dann kommt da ja auch 0 raus. Ich habe bisher im Internet nur lesen können, dass man nur Beiträge zahlen muss, wenn man im ersten Monat des unbezahlten Urlaubs noch Lohn bekommt.

Teilweise wird ja Lohn erst rückwirkend bezahlt, sodass da noch was kommen könnte und die SV auch einen Bruttolohn hat, wovon man die Beiträge berechnen kann, aber es gibt ja auch Arbeitgeber die nicht rückwirkend zahlen. Von diesen Formulierungen würde ich jetzt ausgehen, dass man zunächst keine Beiträge zahlen muss, wenn man keinen Lohn bekommt.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^