Sind Schlösser mit Alarmton überhaupt erlaubt?

vom 01.05.2011, 16:30 Uhr

Person A möchte sich für sein neues Fahrrad auch ein neues Schloß kaufen. Seine Kaufentscheidung ist auf die Rubrik mit den Alarmtönen gefallen, weil sie auch relativ unkompliziert funktionieren.

Allerdings gibt es hierbei auch eventuelle Bedenken, denn der Alarmton kann unter Umständen auch gewisse Hörschäden verursachen. Der eventuelle Dieb würde erst einmal einen körperlichen Schaden davon tragen.

Der Alarmton ist bei der Auslösung 5 Minuten aktiv und hat wirklich einen sehr schrillen und lauten Ton. Darf die Person A dieses Schloß auch wirklich verwenden? Es wird allerdings im Direktvertrieb für den Markt in Deutschland dem Kunden angeboten.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Mir ist kein Gesetz bekannt, dass A daran hindern würde, eine Alarmanlage zu installieren, um sein Fahrrad zu schützen. Das Geräusch dient ja quasi zur Abschreckung, und da ist wohl vor dem Gesetz der versuchte Diebstahl viel schwerwiegender als die potentielle "Körperverletzung". Dann muss der Dieb eben nicht an dein Fahrrad gehen - wäre ja noch schöner, wenn du dann dafür belangt werden könntest, wenn er sich beim Diebstahl deiner Sachen verletzt und dich dann noch verklagen kann ;)

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ja bei der entstandenen Körperverletzung ist ja eigentlich genau das Problem zu sehen, denn hier könnte die Person A zur Kasse gebeten werden. Und zwar durch die gesetzliche Krankenversicherung des Täters, denn der Kasse ist es eigentlich egal die Vorgeschichte der Verletzung. Ohne den besagten Alarmton wäre ja die Verletzung nicht entstanden.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich denke, dass es keine Rolle spielt, weil der Dieb ja selbst Schuld ist. Soweit ich weiß ist es ja so, dass die Krankenkasse nur dann zahlt, wenn derjenige mit dem Schaden den Schaden nicht selbst verursacht hat oder hätte vermeiden können. Daher denke ich, dass Person A nicht zahlen müsste.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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