CPU Temperatur bei Notebooks unter Volllast
Ich hab mal ne Frage. Letztens habe ich mit meinem Notebook mehrere Stunden gezockt und fest gestellt das es ziemlich warm wird.
Meine Frage ist nun. Sind ca. 65 grad zu heiß unter Volllast?
Wichtige Details:
Prozessor Hersteller: Intel
Prozessor Familie: Core 2 Duo
Prozessor Modell: T7250
Prozessor Takt: 2000MHz
MFG Rafzahn
65C° unter Vollast sind noch ganz ok, es kommt darauf an wo du die Temperatur gemessen hast vlt. im BIOS oder mit Tools ala SpeedFan? Weil dieser erkennt die vorhanden Messpunkte von allein und verwendet dann die nach seiner Meinung am besten geeignete. In deinem CPU ist IM Prozessor eine Messdiode verbaut die am genausten wahre Temperatur deiner CPU bestimmen kann.
Kann auch sein, dass das Programm die Temperaturen falsch ausliest. Probier mal CPUCool aus.
Ich hatte mal das Notebook von nem Freund hier, war nen Asus Modell mit nem Core2Duo. Der war im Idle Betrieb schon bei ~60°C, ich hatte Angst um den CPU aber mir wurde von einem Freund versichert das das im Rahmen liegt.
Bin halt sowas nicht gewöhnt als Athlon 3000+ Nutzer, ich spring schon im Dreieck wenns über die 40°C geht
MfG
SInd normale Werte. Weiß gar nicht, was du hast. Der Prozessor würde auch noch mehr vertragen.
65 Grad ist da gar nichts.
Ich hab halt ein Glas Wasser da stehen gehabt und hätte am liebsten einen Teebeutel rein getan, die Abluft war extrem heiß und das Gehäuse hat mich fast verbrannt deshalb hab ich mir da etwas sorgen gemacht.
Andere Frage: Gehen wir mal davon aus das es läuft und zu heiß wird. Ich hab nix dran gemacht.. weder Hardware tausch, aufschrauben oder sonstige Sachen die die Garantie verfallen lassen könnte. Wenn es dann durch Überhitzung kaputt geht, bin ich dann schuld- moralisch gesehen sowie so- oder kommt da die Garantie für auf?
Theoretisch gesehen war es mein Fehler da ich es ausmachen hätte können, ich bin mit PC gut auskenne da ich ne Ausbildung zum Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration mache und dennoch habe ich dann weiter gemacht. Anderseits sagt mir niemand "Hallo, Notebook heiß - sofort ausmachen!".
Also Selbstverschulden oder Garantiefall?
Mit freundlichen Grüßen
RafiRafzahn
Ja, wenn dein laptop während der Garantie zeit am Hitzetod stirbt, dann kannst du es kostenlos reparieren lassen, war bei einem Freund von mir auch schonmal so.
Das Problem bei Laptops ist ja, wenn die keine gute Kühlung haben ist alles zu spät. Bei Laptops ist die ganze Hardware auf einem kleinen Raum zusammengefasst und dass wird dort sehr heiß.
Auch wenn du das richtige meinst, ist es falsch ausgedrückt. Erleidet das Gerät durch Überhitzung (Hitzetod) einen Defekt, hat der Kunde zwei Möglichkeiten.
Zum einen die gesetzliche Gewährleistung, die der Händler zu geben hat. In den ersten 6 Monaten sollte das kein Problem darstellen, das gerät einzuschicken. Ab dem 7ten Monat allerdings greift die sogenannte Beweislastumkehr, das heißt, der Kunde müßte beweisen, das der Fehler von Anfang an vorhanden gewesen ist (was er in dem Falle ja nicht gewesen wäre). Ein Beweis wäre nahezu unmöglich. Kulante Händler leiten das ganze dann auf Kulanz weiter, der Kunde kann sich aber auf längere Wartezeiten einstellen.
Lehnt der Händler allerdings ab und verlangt einen beweis, so hat der Kunde noch die Möglichkeit, die freiwillige Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen. Freiwillig deshalb, weil sie in Deutschalnd nicht wie die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist und in ihrer Art und Weise sowie auch in der zeitlichen Länge sehr unterschiedlich ausfallen kann.
Ist also eine Garantie vorhanden (Garantie bitte nicht mit der Gewährleistung des Händlers gleichsetzen, denn das ist sie nicht), so kann man das Gerät auf eigene Kosten an den Hersteller schicken (sofern er einen endkundensupport hat - in dem Fall bei einem Notebookhersteller sollte das kein Problem sein). Das Notebook sollte dann im Regelfall repariert auf Kosten des Herstellers wieder an den Kunden geschickt werden. Aber Achtung, eine Garantie kann auch verweigert werden von seiten des Herstellers. In dem speziellen Fall kann das zum Beispiel sein, wenn festgestellt werden würde, das das Gerät einen Hitzetod erlitten hat, weil die Lüftungsschlitze komplett verdeckt waren (lag zum Beispiel auf einem weichen Kissen und ist eingesunken). Dann würde ein Kostenvoranschlag erstellt.
Kurze Zusammenfassung.
Gerät wird über Händler eingereicht = 24 Monate Gewährleistung, gesetzlich vorgeschrieben, mit Beginn des 7ten Monats folgt die Beweislastumkehr, die ein Händler verlangen kann, aber nicht muss. Gerät wird über den Hersteller eingereicht = freiwillige Garantie, vorher erkündigen, ob diese besteht. Ein Händler wird nie eine Garantie geben, sondern immer nur eine Gewährleistung.
Entertainment hat geschrieben:Ein Beweis wäre nahezu unmöglich. Kulante Händler leiten das ganze dann auf Kulanz weiter, der Kunde kann sich aber auf längere Wartezeiten einstellen.
Zur Ergänzung und Richtigstellung - Der Beweis ist nicht nahezu unmöglich sondern kann z. B. über ein Gutachten erbracht werden - nur eben nicht selber. Ist halt die Frage ob sich ein Gutachten lohnt oder nicht...
Hatte mich unklar ausgedrückt (Asche auf mein Haupt). Meinte, das ein Beweis zwar möglich ist, wenn man aber die Kosten für dieses Gutachten betrachtet, das ganze meistens nicht mehr im Verhältnis des Gebrauchsgegenstand stehen. Auch kann der Händler eine Anfechtung des Gutachtens erwirken, da ein solches eben kein Garant darstellt, das ein Händler nach einem erfolgten Gutachten eine Reparatur übernimmt (zudem müßte dann der Händlöer auch die Kosten für das Gutachten übernehmen).
Allerdings habe ich bisher weder einen Händler das ganze ausfechten sehen (kostet ja Geld) noch mußte ein Kunde im Computerbereich ein Gutachten erbringen. Meistens reicht es aus, entweder die Garantie zu nutzen (über den Hersteller) oder beim Händler freundlich, nicht fordernd aufzutreten. Mit Freundlichkeit erreicht man immer mehr.
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