Sonderkündigung Handyvertrag - Darf man das Handy behalten?

vom 20.04.2011, 14:10 Uhr

Person A hat jetzt seit einiger Zeit einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter abgeschlossen. Anfangs war A noch zufrieden und auch die erste Rechnung war in Ordnung. Seit der zweiten Rechnung wird allerdings an falscher Tarif aufgeführt und auch andere Vergünstigungen, die A zustehen und auch so abgeschlossen wurden, sind plötzlich nicht mehr vorhanden. Nach langem hin und her war es zuletzt so, dass die letzte Rechnung durch eine Gutschrift so korrigiert wurde, dass sie zumindest in der Höhe gestimmt hat. Dennoch war weiterhin ein falscher Tarif und auch weitere falsche Posten aufgeführt, die eigentlich zu zu hohen Kosten geführt haben.

Nun hat A gerade seine nächste Rechnung erhalten. A ging davon aus, dass diese Rechnung nun endlich ganz korrekt ist, da A Rücksprache mit dem Anbieter gehalten hatte und man dort versicherte, dass alles wieder korrekt eingestellt wird. Jedoch ist die aktuelle Rechnung wieder total falsch und es wurde nicht einmal eine Gutschrift aufgeführt, sodass wieder die Kosten deutlich zu hoch waren.

Nun möchte A von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und den Vertrag vorzeitig beenden. Dies sollte scheinbar auch möglich sein, da die Rechnung eben kontinuierlich falsch war und dadurch auch die Kosten verändert wurden. A stellt sich nun die Frage, ob er sein Handy, das er zu dem Vertrag bekommen auch behalten darf. Muss A das Handy zurück geben, wenn er den Vertrag vorzeitig kündigt? Für das Handy wurde ein recht hoher Betrag bezahlt, der eben nicht dem eigentlichen des Handys entsprochen hat. Trägt dies vielleicht auch etwas zur Antwort der Frage bei?

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Zunächst glaube ich nicht daran, dass der Anbieter wirklich auf die Rücksendung des Geräts, welches auch noch durch einen SIM-Lock gesichert ist, bestehen dürfte. Ein solches Unternehmen könnte ja nichts mehr mit einem offenbar mindestens drei Monate alten Gerät anfangen.

Allerdings würde ich auch glauben, dass Person A hier der falschen Hoffnung erlegen ist, auf Grund von korrigierten Mängeln in irgendeiner Form ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Mich jedenfalls würde es sehr wundern, wenn sich ein Mobilfunkanbieter auf so etwas einlassen würde. Schließlich ist es unzweifelhaft, dass der Anbieter seinen Teil der Leistung nachweislich und regelmäßig erfüllt hat! Wenn es tatsächlich Schwierigkeiten bei der Rechnungsstellung gibt (welche aber jeweils nach der Reklamation beglichen wurden!) dürfte das einfach nicht reichen, hier den gesamten Vertrag auszulösen.

Wenn es aber doch so sein sollte, dass der Vertrag aufgehoben werden kann - und das Unternehmen das Gerät wider Erwarten zurückverlangt, dann dürfte es auch so sein, dass das dafür bezahlte Geld rückerstattet wird. Natürlich nicht die Kosten, welche durch das Telefonieren bzw. die Grundgebühr oder den Mindestumsatz generiert wurden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich denke mal nicht das dein Handyanbieter dich einfach so gehen lässt. Du wirst sicherlich handfeste Beweise haben müssen die auch noch gravierend sind, damit du da heraus kommst. Glaub mir die arbeiten mit allen Tricks. Falls du es doch irgendwie schaffen solltest, denke ich mal das sie dir das Gerät abzüglich der 3 monatigen Garantie in Rechnung stellen dürften, da du das Gerät ja nur aufgrund des Vertrages bekommen hast.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:Mich jedenfalls würde es sehr wundern, wenn sich ein Mobilfunkanbieter auf so etwas einlassen würde. Schließlich ist es unzweifelhaft, dass der Anbieter seinen Teil der Leistung nachweislich und regelmäßig erfüllt hat!


Genau in diesem Punkt sieht Person A die Sache eben ein wenig anders. Vielleicht sollte ich die Geschichte aber auch noch einmal etwas ausführlicher erklären, da ich glaube, dass du zumindest mit der Korrektur etwas falsch verstanden hast.

Person A hat vor einem guten halben Jahr einen Vertrag in dem Tarif T abgeschlossen. Anschließend bekam Person A eine Rechnung, die eben eine Teilrechnung war, da der Vertrag eben mitten im Monat begonnen hat. Auf dieser ersten Teilrechnung war auch der Tarif T angegeben, sodass bis hierhin auch noch alles in Ordnung und auch richtig war. Ab dem zweiten Monat war es dann plötzlich so, dass der Tarif eben nicht mehr T war, sondern ein Tarif, der eben ungefähr doppelt so teuer war. Person A hat aber diesen neuen Tarif weder gewollt, noch dafür unterschrieben, noch diesen unter anderen Umständen hinzu gebucht. Er war einfach auf einmal da und der richtige Tarif war eben verschwunden.

Person A hat sich dann bei dem Mobilfunkanbieter gemeldet und die Situation geschildert. Nach sehr langem hin und her war es dann so, dass man die Aussage bekommen hat, dass alles wieder geändert wird, sodass wieder der Tarif T eingestellt werden sollte. Dies geschah aber eben nicht, sodass A sich noch einmal beschwert hat. Diesmal hat man erneut versichert, dass der Tarif wieder auf Tarif T umgestellt wird und die Kosten dann auch wieder die alten und richtigen wären. Allerdings wurde nicht der Tarif umgestellt, sondern auf der neuen Rechnung wurde lediglich eine Korrektur hinzugefügt, mit der dann nur diese eine monatliche Rechnung den eigentlichen Betrag enthalten hat. Diese Korrektur war aber eben nur so hoch, dass eine Rechnung damit richtig gestellt wurde. Die falschen Rechnungen dafür wurden eben nicht korrigiert und auch die aktuelle, neu eingetroffene Rechnung enthält wieder den falschen Tarif, keine Gutschrift, sodass hier wieder die doppelten Kosten in Rechnung gestellt werden.

Person A ist eben nun der Meinung, dass hier eben falsche Rechnungen erstellt wurde, dass dadurch eben die Kosten deutlich erhöht werden und dass dadurch eben auch das ganze Vertragsverhältnis verschlechtert wurde, sodass es eben für A eben nicht mehr akzeptabel ist. A hat sich eben bewusst für Tarif T entschieden und hatte eigentlich keine Lust darauf, dass der Anbieter nach Belieben einen anderen Tarif einstellt.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



BrilleWilli hat geschrieben:Genau in diesem Punkt sieht Person A die Sache eben ein wenig anders.

Und das wird auch der übliche Streitpunkt zwischen einem kündigungswilligen Kunden und einem Mobilfunkanbieter sein, der kein Interesse an einer vorzeitigen Kündigung eines vermutlich über zwei Jahre laufenden Vertrags haben wird. Daher die allgemeine Skepsis, dass die beschriebenen Gründe (lange) nicht ausreichen werden, um vom Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen. Schließlich verlangt der Anbieter von A nicht, dass der Tarif gewechselt wird. Ebenso ist der Tarif, für welchen der Vertrag gilt, nicht weggefallen. Es besteht lediglich ein Irrtum auf Seiten der Umsetzung. Ein zu klärender Umstand und in meinen Augen definitiv kein Kündigungsgrund.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Schließlich verlangt der Anbieter von A nicht, dass der Tarif gewechselt wird. Ebenso ist der Tarif, für welchen der Vertrag gilt, nicht weggefallen. Es besteht lediglich ein Irrtum auf Seiten der Umsetzung. Ein zu klärender Umstand und in meinen Augen definitiv kein Kündigungsgrund.


Stimmt natürlich. Aber das Spiel geht jetzt schon fast ein halbes Jahr so. Der Mobilfunkanbieter verspricht immer wieder, dass auf der nächsten Rechnung wieder alles korrekt sein soll und auch die voran gegangen, falschen Rechnungen endlich ausgeglichen werden sollen. Schließlich hat A ja mittlerweile so viel Geld zu viel bezahlen müssen, dass der überschüssige Betrag schon für das nächste halbe Jahr ausreichen würde. Selbst die Tatsache, dass der Tarif nicht weg gefallen ist und auch der Anbieter sagt, dass A wieder in seinen Tarif kommt, sieht A eigentlich mittlerweile mit sehr viel Skepsis. Natürlich kann so ein Vorfall einmal passieren, obwohl es eigentlich im heutigen Zeitalter nicht mehr sein darf, dass sich Vertragsinhalte einfach ändern. Jedoch ist das Problem schon lange bekannt nur folgt keine Reaktion des Anbieters. A ist mittlerweile mit der Geduld eben am Ende und erwägt jetzt eben die Sonderkündigung, da man ja mittlerweile schon fast annehmen, kann sich der Anbieter nicht wirklich dafür interessiert. Nach einer so langen Zeit wird man ja schon fast Absicht unterstellen können, was dann doch wieder einer absichtlichen, einseitigen Änderung des Vertragsverhältnisses entsprechen würde.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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