Von hinten geblitzt werden

vom 19.04.2011, 19:18 Uhr

Hallo!

Da ich oft Urlaub in Holland mache weiß ich auch, dass Verkehrsvergehen in diesem Land sehr teuer sind. Nicht nur falsches Parken, sondern auch zu schnell fahren wird sehr streng bestraft und ist sehr viel teurer als in Deutschland. Aber ich glaube auch, dass Deutschland was die Bestrafungen für Vergehen im Straßenverkehr angeht, sehr milde bestraft. In Holland ist mir nun schon sehr oft aufgefallen, dass sei ein komplett anderes Blitz System verwenden, als das was wir in Deutschland kennen. Die fest installierten Radarkontrollen sind so installiert, dass sie die Autos und Motorräder nicht von vorne, sondern von hinten erwischen.

Als Deutscher sieht es so aus, als ob die Blitzanlage für die Gegenseite aufgestellt ist. Man fährt also an der Anlage vorbei und bekommt dann von hinten das Nummernschild fotografiert. Ich kann mir vorstellen, dass dieses System deshalb so gehandhabt wird, weil man so auch die Motorräder erwischen kann, die zu schnell fahren und sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. In Deutschland können diese bei den Blitzanlagen überhaupt nicht geahndet und belangt werden, weil die Motorräder vorne kein Nummernschild an ihrem Fahrzeug haben. Kennt ihr dieses Blitz System auch? Wird es noch in anderen Ländern genutzt? Ich kenne es wie gesagt bisher nur aus den Niederlanden. Was könnten weitere Vorteile dieser Methode sein die Geschwindigkeit zu messen und zu bestrafen?

» Mc.Lovin » Beiträge: 1230 » Talkpoints: -1,57 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Dieses Blitzsystem gibt es schon seit einiger Zeit auch in Deutschland. Eben genau, damit auch Motorradfahrer geblitzt werden können. Selbst hier in der Gegend sind diese Teile fast ein Jahr schon als feste Blitzer aufgestellt. In Großstädten müssen diese Blitzer schon sehr lange im Dienst sein. Denn darüber gab es hier schon einen Thread Wie werden Motorräder geblitzt? .

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ein Blitzsystem welches ausschließlich von Hinten aufnimmt, wäre hier aber unangebracht. Denn bei Automobilen ist es auch wichtig, ermitteln zu können, wer genau gefahren ist. Sollen nämlich Punkte oder Fahrverbote ausgesprochen werden, geht das nicht einfach auf Veracht!

Hier haben Motorradfahrer u.U. noch den Vorteil durch ein verspiegeltes oder dunkles Visier. Es kann aber dank des Nummernschildes immer wenigstens der Halter ermittelt werden. Bei Autos ist eben das Bild von vorne auch wichtig, um neben dem Halter auch den konkreten Fahrer zu ermitteln.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:Ein Blitzsystem welches ausschließlich von Hinten aufnimmt, wäre hier aber unangebracht. Denn bei Automobilen ist es auch wichtig, ermitteln zu können, wer genau gefahren ist. Sollen nämlich Punkte oder Fahrverbote ausgesprochen werden, geht das nicht einfach auf Veracht!

Hier haben Motorradfahrer u.U. noch den Vorteil durch ein verspiegeltes oder dunkles Visier. Es kann aber dank des Nummernschildes immer wenigstens der Halter ermittelt werden. Bei Autos ist eben das Bild von vorne auch wichtig, um neben dem Halter auch den konkreten Fahrer zu ermitteln.

Das ist eigentlich völlig egal. Wenn man nicht selber gefahren ist und als Autofahrer oder auch als Motorradfahrer einen Bußgeldbescheid bekommt, kann man den Fahrer nennen und dieser wird dann angeschrieben. Wenn dieser dann auch sagt, dass er nicht gefahren ist, dann wird der Halter in jedem Falle in die Pflicht genommen und bekommt die Auflage ein Fahrtenbuch zu schreiben, damit jederzeit feststellbar ist, wer gefahren ist.

Bekannten ist es passiert, dass der Sohn mit dem Auto von hinten geknipst wurde. Das Auto gehört dem Vater. Der Vater hat ein Alibi, dass er nicht gefahren sein konnte und hat seinen Sohn angegeben. Dieser musste dann die Schuld auf sich nehmen, oder aber jemanden nenne, den er das Auto gegeben hat. Es ist dann quasi, als wenn ein Motorradfahrer geknipst wird und auch nur die Maschine identifiziert werden kann. Da geht es ja auch.

Da es hier in der Gegend so einen Blitzer gibt, weiß ich es aus der Erfahrung meines Bekannten, dass es geht. Das Foto was zugeschickt wird ist nur von hinten gewesen. Es war genau die Zeit angegeben und der Ort und dann muss man sich eben dazu äußern oder sofort die Strafe annehmen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Das ist eigentlich völlig egal.

Nicht ganz. Denn wenn kein Schuldiger zu ermitteln ist, ist die Strafe auch nicht einzutreiben! Ganz zu schweigen von möglichen weiterreichenden Konsequenzen wie das zusprechen von Punkten oder gar einem Fahrverbot. Hier ist es in jedem Fall von Seiten der Staatsgewalt notwendig, nachzuweisen, wer der konkrete Sünder ist!

Diamante hat geschrieben:kann man den Fahrer nennen und dieser wird dann angeschrieben

Das ist in der Tat möglich, aber eben nicht vorgeschrieben. Schon allein aus der Tatsache, dass das u.U. sogar unmöglich ist, nach einer Zeit von vier Wochen (und/oder mehr) genau zu rekonstruieren, wer gefahren ist, kann niemand zu entsprechenden Angaben gezwungen werden! Insbesondere bei größeren Nutzerkreisen.

Diamante hat geschrieben:dann wird der Halter in jedem Falle in die Pflicht genommen und bekommt die Auflage ein Fahrtenbuch zu schreiben,

Das würde im Zweifel der Richter entscheiden, sofern die Akte nicht vorher einfach geschlossen wird. Hier ist zum einen die Laune des Staatsanwalts sowie die Schwere des Verhegens entscheidend, ob wirklich ein Prozess angestrebt werden soll oder nicht. Und so eine Auflage wird - jedenfalls kann ich mir das nicht vorstellen - bei Privatpersonen die ansonsten unauffällig sind, beim ersten Vorkommen auferlegt. Da muss dann schon ein gravierender Verstoß vorliegen, Beharrlichkeit eines Staatsanwalts oder aber ein ähnliches Vorkommen in der Vergangenheit.

Diamante hat geschrieben:Der Vater hat ein Alibi, dass er nicht gefahren sein konnte

Das mag nett sein, aber nicht notwendig. Wenn der Vater hier sagt, dass er nicht gefahren ist bzw. den Verstoß nicht zugibt, ist es Aufgabe der Gegenseite, das Gegenteil nachzuweisen. Es ist nun wirklich (noch) nicht so, dass der Bürger seine Unschuld zu beweisen hätte. Oder kannst Du z.B. den Nachweis führen, keine Bio-Waffen versteckt zu haben? :)

Diamante hat geschrieben:und hat seinen Sohn angegeben

Und gerade wenn es sich um Familienangehörige handelt, ändert sich ja hinsichtlich Aussagepflichten einiges. Wenn er nicht vorhatte, seinem Sohn was Anzuhängen, verstehe ich nicht, wieso er ihn in diese Position bringt. Ohne Not!

Diamante hat geschrieben:Dieser musste dann die Schuld auf sich nehmen,

Auch dann nicht! Es hätte eben genügt, wenn er den Verstoß nicht zugibt. Und einen anderen Fahrer oder eine andere Fahrerin muss er nicht nennen - insbesondere wenn er sich nicht erinnern kann oder nicht sicher ist! Völlig verwirrend wäre der Umstand, wenn er angibt, dass zu dem fraglichen Zeitpunkt z.B. er, seine Freundin und deren Bruder gefahren sein können und an dem Tag auch gefahren sind.

Diamante hat geschrieben:Es ist dann quasi, als wenn ein Motorradfahrer geknipst wird und auch nur die Maschine identifiziert werden kann. Da geht es ja auch.

Das geht dann, wenn der Motorradfahrer nicht auf stur stellt bzw. eindeutige Indizien vorhaden sind, welche eine nahezu sichere Identifikation ermöglichen. Das kann dann auch ein ausgefallener Lederkombi sein usw. usf.

Diamante hat geschrieben:Das Foto was zugeschickt wird ist nur von hinten gewesen.

Letztlich muss ja gar kein Photo zugeschickt werden und daher weiß ein Beschuldigter gar nicht - ohne Akteneinsicht - welche Beweismittel die Polizei gegen ihn in der Hand hält. Nur weil das Photo die Rückansicht zeigt, würde ich nicht zwingend davon ausgehen, dass das Photo von vorne fehlt!

Diamante hat geschrieben:Es war genau die Zeit angegeben und der Ort und dann muss man sich eben dazu äußern oder sofort die Strafe annehmen

Nein! Man muss wenn überhaupt ausschließlich Angaben zu seiner Person machen. Alles andere wäre Kür - und ehrlich gesagt wüsste ich keinen daraus erwachsenden Vorteil, gegenüber der Polizei schriftlich oder mündlich Angaben zu machen, die eben über die Personalien hinaus gehen. Dabei ist es egal, ob es um Verkehrsdelikte handelt, oder aber man als Beschuldigter in anderen Fällen angefragt wird.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


@derpunkt: Wenn es so wäre, wie du schreibst, dann würde ja kein Motorradfahrer belangt werden können, wenn er geblitzt werden würde. Selbst, wenn er von Vorne und von Hinten geblitzt werden würde, könnte man durch den Helm den Fahrer nicht erkennen. Da wird auch der Halter zur Rechenschaft gezogen. Oder wie soll das deiner Meinung nach gehen? Können Motorradfahrer also rasen?

Ich habe mit einem Polizisten darüber gesprochen. Mich hat es schon vor einigen Monaten interessiert, als ich hier gesehen habe, dass es Blitzer gibt, die von blitzen. Und dieser Polizist hat mir genau das erzählt, was ich hier geschrieben hat. Er meinte auch, dass es anders ja nicht möglich wäre, auch Motorradfahrer zu bekommen, die zu schnell fahren. Da reicht das Nummernschild aus, was auf dem Foto ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Da wird auch der Halter zur Rechenschaft gezogen.

Er ist der erste Ansprechpartner, wenn eine Verkehrsüberschreitung festgestellt wird. Das steht ja außer Frage und um diesen ermitteln zu können, dient der Blitzer von hinten.

Diamante hat geschrieben:Können Motorradfahrer also rasen?

Natürlich können sie das technisch. Und im Falle einer Kontrolle ist es einfach nur so, dass die Feststellung des Verursachers definitiv deutlich schwerer ist. Schließlich kann z.B. ein Fahrverbot (oder auch nur Punkte in der Verkehrssünderdatei) nur gegen den Urheber des Verstoßes ausgesprochen werden. Den Halter auf gut Glück dazu zu verdonnern, würde wohl der Grundlage unseres Rechtssystems widersprechen!

Aber natürlich muss man sich nicht alleine auf ein Photo verlassen. Wenn genügend andere Hinweise dafür sprechen, dass es sich um den richtigen Fahrer handelt, kann auch auf dieser Grundlage eine Verurteilung erfolgen. Das dann aber nur vor Gericht durch einen Richter, wenn der eben zur Ansicht kommt, dass der Beschuldigte mit seiner Verneinung sich lediglich der Strafe entziehen will.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Die ersten Blitzer haben grundsätzlich von hinten geblitzt, um eine Blendung des Fahrers durch den hellen Blitz zu vermeiden. Zu dem Umstieg auf das frontale Blitzen kam es als dann der rote Blitz benutzt wurde - damit wird der Fahrer ja deutlich weniger geblendet.

In Deutschland gibt es auch die verschiedensten Möglichkeiten zu blitzen und dabei kommen auch die Geräte scheinbar wieder mehr in Mode, (auch) das hintere Kennzeichen zu erfassen. Und normalerweise ist es in Deutschland wirklich so, dass der Halter außen vor bleibt, nur selten hat er mit Konsequenzen rechnen. Im Gegensatz zu Österreich, da muss der Halter nur dann mit Konsequenzen rechnen, wenn er den Fahrer nicht benennt.

Ein Vorteil dieser Technik ist natürlich, dass man auch Motorradfahrer so schneller bei Geschwindigkeitsverstößen erwischen kann. Klar kann man beim ersten Verstoß alles abstreiten. Aber spätestens beim zweiten abgestrittenen Verstoß bekommt man die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen, dem man sich auch nur schwer widersetzen kann. Damit kann der Fahrer dann benannt werden, und wenn das Fahrtenbuch nicht richtig geführt wird, dann kann es auch deutlich härtere Konsequenzen geben.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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