Mindestalter für den Kauf von Kondomen?
Meine Mutter war heute bei einer Bekannten. Deren Enkel und zwei Freunde sind in der vierten Klasse und demnach neun bzw. zehn Jahre alt. Vor einigen Tagen sind die Jungs samt ihrem Taschengeld im Geschäft des Dorfes gewesen, und wollten Kondome kaufen.
Die verweigerte die Verkäuferin. Die Jungs beschwerten sich zwar lautstark, bekamen aber trotzdem nicht die gewünschte Ware. Das die Jungs diese Kondome zweckentfremden wollten, dürfte in dem oben genannten Alter ziemlich sicher sein. Nun frage ich mich allerdings, ob es für Kondome ein Mindestalter gibt und wenn ja, wo dies gesetzlich verankert ist?
Es gibt kein gesetzliches "Mindestalter" für den Kauf von Kondomen, sodass man von diesem Gesichtspunkt her den Jungen nicht hätte verbieten können, die Kondome zu kaufen, auch wenn man sich sicher sein könnte, dass sie die Kondome für Wasserbomben und andere Späße missbrauchen werden. Dies ist jedoch nicht das Problem der Verkäuferin.
Rein rechtlich natürlich ist man in der vierten Klasse nur eingeschränkt rechtsfähig, weswegen es durchaus möglich ist, einem Viertklässler einen Kauf zu verwehren bzw. zu sagen, dass der Kauf nur mit der Erlaubnis eines Erziehungsberechtigen getätigt werden kann. Demnach kann man der Verkäuferin zumindest nichts negatives anlasten.
Mit der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit greift doch bei solchen preiswerten Produkten, wie eben Kondomen, nicht wirklich. Denn diese sind in der Preislage zu erstehen, was eben das Taschengeld bei Kindern durchaus hergibt. Von daher, kann sich die Verkäuferin damit eigentlich auch nicht erklären, oder?
Ich wüsste jetzt auch nicht, dass man Kondome erst ab einem bestimmten Alter kaufen dürfte. Allerdings ist es doch so, dass doch erst ab einem bestimmten Alter miteinander schlafen darf, sodass ich hier vielleicht den Verkäufer doch verstehen kann, da er eben gedacht hat, dass die Kinder noch nicht alt genug sind, um die Kondome auch zu nutzen. Ob dies natürlich sinnvoll ist oder ob man nicht hätte ahnen können, dass die Kondome hier zweckentfremdet werden sollen, sei einmal außer Acht gelassen.
Was mir dazu aber noch einfällt betrifft die Frage danach, ob ein Verkäufer überhaupt verpflichtet ist jedem alles mögliche zu verkaufen. Auch wenn es nicht gerade positiv für den eigenen Umsatz ist, bin ich nicht sicher ob der Verkäufer einem Kunden den Verkauf von Waren einfach untersagen kann, in dem er den Kunden eben nicht bedient. Wenn der Verkäufer nämlich nicht zum Verkauf von Waren verpflichtet ist, dann ist es ja völlig legitim, dass er eben den Kindern keine Kondome verkauft hat.
Also von einem festgelegten MIndestalter für den Kauf von Kondomen, habe ich selber noch nie etwas gehört und ich denke auch nicht, das es sowas überhaupt gibt. Wir haben früher auch schon Wasserbomben aus Kondomen gemacht, obwohl das ja eigentlich echt teure Wasserbomben sind, aber man hat halt seine Späße in der Jugendzeit.
Klar sieht es bissel komisch aus, wenn ein Kind, welches in der 4. Klasse ist, im Laden oder sonstwo Kondome kauft, denn man denkt ja nicht, das so ein junges Kind, schon Kondome benötigt, aber den Kauf selber verbieten kann man so nicht. Es könnte höchstens sein, das die Eltern, den Kauf nicht zusagen, denn ein Viertklässler ist ja nur beschränkt geschäftsfähig und wenn die Erziehungsberechtigten so einen Kauf verwehren, dann muss der Verkäufer den Kauf auch wieder rückgängig machen.
Ein Mindestalter für den Kauf von Kondomen gibt es natürlich nicht. Es handelt sich schließlich um gewöhnliche Produkte, welche der Gesundheit dienen. Auch wäre ein entsprechender Hinweis auf den Verpackungen sicher recht komisch. Und nachdem es keine Strafandrohungen bzw. kein Mindestalter für den praktizierten Geschlechtsverkehr unter Heranwachsenden gibt, wäre eine solche Beschränkung sicher auch nicht im Sinne der Erwachsenen.
Grundsätzlich ist es aber auch so, dass die geltende Vertragsfreiheit auch für Verkäufer gilt. Dieser ist nicht verpflichtet, mit jedem Handel zu betreiben. Das ist natürlich ein wenig eingeschränkt und bedeutet natürlich nicht das Recht auf diskriminierende Maßnahmen. Ein Händler darf dann wohl den Handel ablehnen, wenn er der persönlichen Meinung ist, dass das nichts für Kinder ist. Er darf den Handel aber nicht ablehnen, weil es sich z.B. um ausländische Kinder handelt.
Punktedieb hat geschrieben:Das die Jungs diese Kondome zweckentfremden wollten, dürfte in dem oben genannten Alter ziemlich sicher sein.
Das hat aber letztlich die Verkäuferin nicht zu interessieren. Ganz gleich, ob die Kondome für den älteren Bruder gekauft werden, um damit Wasserbomben zu machen, um sie zum Aufklärungsunterricht in die Schule zu nehmen oder eben tatsächlich so zu nutzen, wie sie ursprünglich gedacht waren.
Dann machen wir doch mal einen fiktiven Fall daraus. Ein paar Jahre später, die Jungs interessieren sich ernsthaft für Mädchen und bekommen dann wieder keine Kondome verkauft. Kann man dann die Verkäuferin denn auf Unterhalt verklagen, weil sie es unterbunden hat, das die Heranwachsenden vernünftig verhüten können?
Ich kenne auch kein Gesetz welches den Kondom Verkauf ab einem bestimmten Alter regelt. Vielleicht wäre mal darüber nach zu denken und für Kinder und Jugendliche daraus eine Richtlinie zu ermöglichen. Ich glaube nicht das die Kinder diese hätten verschluckt oder ähnliches. Dann könnte man ja auch zum Bsp. keine Luftballons mehr verkaufen. Ich denke mal die Kinder wollten einfach nur ihren Spass auf irgendeiner Art und Weise damit haben. Auf der anderen Seite hat der Verkäufer natürlich das Recht seine Kundschaft selbst aus zu suchen und entscheidet wem er was verkauft.
Alles in allem muss natürlich kein Verkäufer Ware verkaufen. Aber das Verhalten des Verkäufers finde ich wirklich schon ziemlich bescheuert. Ich glaube, man muss da nicht mal ein Fallbeispiel wie Punktedieb konstruieren. Ich finde es schon ausreichend, dass die Jungen somit gelernt haben, dass Kondome zu kaufen eine schwierige und peinliche Angelegenheit ist. Wenn sie dann in eine Altersstufe kommen, wo pubertätsbedingt vieles mit Peinlichkeiten belegt ist was eigentlich normal ist, dann trauen sie sich womöglich nicht mehr im Laden Kondome zu kaufen. Schließlich hätten sie ja allen Grund anzunhemen, dass es irgendwie schwierig und unangenehm ist, Kondome zu kaufen. Da hat diese alberne Verkäuferin ja wirklich eine pädagogische Panne verursacht. Was das unter Umständen an Folgen für die künftigen Partnerinnen und Partner dieser Kinder verursacht möchte ich gar nicht wissen.
Im Rahmen des Taschengeldes dürfen zehnjährige Kinder in Deutschland kaufen, was sie möchten. Einschränkungen gibt es lediglich, wenn der Kauf den Kindern finanzielle Folgen aufbürdet. Deshalb können Kinder mit dem Taschengeld weder alleine bei Lotteriespielen mitmachen noch alleine Verträge mit weitergehenden Zahlungsvereinbarungen (z.B. Handyverträge) abschließen. Weder die eine noch die andere Klausel trifft aber auf Kondome zu. Eher bürdet man sich im geschlechtsreifen Alter später dann finanzielle Verpflichtungen auf, wenn man kein Kondom nutzt!
Als ich Kind war hat mir auch schon mal ein Verkäufer den Verkauf von Streichhölzern verweigert, mit der Verweis darauf, dass ich mich damit selbst und andere in Gefahr bringen kann. Ähnlich sieht es ja auch mit der Gesundheitsgefährdung durch Alkohol und Nikotin aus. Aber auch da sehe ich bei Kondomen keinen Grund. Das gesundheitliche Risiko ist beim Geschlechtsverkehr ohne Kondome bekanntlich weit höher als ohne. Sich als Kind ein Kondom über den Kopf zu streifen und darunter zu ersticken, das halte ich für schlichtweg unmöglich. Zudem findet heutzutage die Aufklärung oft schon in der dritten und vierten Klasse statt und die Kinder wissen Bescheid, worum es sich bei den Päckchen handelt. Sie würden also nicht mal durch die gezeichnete Bedienanleitung geschockt werden, die ja wirklich sehr abstrakt gehalten ist. Eine psychische Gefährdung ist also auch nicht gegeben. Ich kann das wirklich nicht nachvollziehen.
Nein, für Kondome gibt es kein Mindestalter. Und Kondome liegen ja auch in der Preisklasse, in der der Taschengeldparagraph greifen wird. Und was die Kinder letztendlich mit den Kondomen machen wollen, kann der Kassiererin der eigentlich herzlich egal sein - sollen die Kinder doch Wasserbomben daraus machen oder so.
Nichtsdestotrotz kann die Verkäuferin natürlich selber entscheiden, wem sie was verkauft und wem nicht. Eventuell sahen die 3 Kinder auch noch extrem jung aus und sie hat sie auf so jung geschätzt, dass sie geschäftsunfähig sind. Auf einem Dorf besteht ja auch immer viel Gerede und vielleicht wollte die Verkäuferin nicht, dass die Eltern sich hinterher beschweren wegen eines solchen Kaufs.
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