Mutter - Höchststrafe wegen Duldung von Schulschwänzen

vom 17.04.2011, 15:03 Uhr

Man darf nicht vergessen, dass das Kind jetzt ohne Mutter aufwächst. Das ist auch nicht so toll. Natürlich ist die Strafe gerechtfertigt, helfen wird es dem Kind denke ich nicht. Jetzt ist es einfach schon viel zu spät. Das Fehlen in der Schule muss direkt erkannt werden. Aber mittlerweile müssten dort ja 5 Jahre zwischen liegen. Absolut unzulässig. Normalerweise müsste die Schule, das Jugenamt und und und mitbestraft werden. Alle haben auf ganzer Linie versagt.

Ein Teufelskreis: Der Junge ist glaube ich nicht gebildet genug um einzusehen, dass er sich damit aus seinem Leben katapultiert. Er weiß gar nicht, dass er so nie Geld verdienen wird, auf der Straße landet. Das kann echt nicht sein. Das ist sicher verlorenes Potenzial, denn dumm muss der Junge gar nicht sein.

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» n8hawk4u » Beiträge: 208 » Talkpoints: 28,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich finde es auf der einen Seite gut, dass die Mutter nun endlich für ihre nicht vorhandene Einsicht bestraft wird, aber eine erhebliche Geldstrafe, die vielleicht dann eher mit Sozialstunden durchgesetzt wird besser als eine Haftstrafe, denn nun ist ja der Junge von seiner Mutter getrennt und ob das so gut für den Jungen ist weiss ich eben nicht, aber wir haben nicht ohne Grund eine Schulpflicht und wenn der Junge nun mit dem Stoff soweit zurück ist, ist das weder für seine Entwicklung noch für seinen späteren beruflichen Werdegang gut. Ich hoffe man kümmert sich nun vermehrt um den Jungen, denn der kann ja für das Verhalten seiner Mutter am allerwenigsten.

» HelloKitty34 » Beiträge: 1651 » Talkpoints: 53,78 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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