Transsexueller darf auch in Haft Damenkleidung tragen
Nun ist es gerichtlich entschieden. Ein wenig mehr Freiheit für Inhaftierte ist jetzt wieder möglich. Sie dürfen jetzt auch Frauenkleider tragen und damit ihre Phantasien genauso wie in Freiheit ausleben. Zuvor war der Antrag des Gefangenen abgelehnt worden. Die Begründung war, das es zu zusätzlichen Gewalttaten in den Haftanstalten kommen könnte.
Das Oberlandesgericht Celle dagegen entschied, dass die Persönlichkeitsrechte der Inhaftierten stärker wiegen als die möglichen Übergriffe anderer Gefangener, die durch das Tragen der Kleidung ausgelöst werden könnten.
Das ist natürlich so eine Sache mit dem Fraunekleider Tragen im Gefängnis. Einerseits würde ich dem ja voll und ganz zustimmen, dass ein Gefangener ja doch noch alle Menschenrechte hat, die in Deutschland geachtet werden. Das heißt, er kann sich so kleiden, wie er will.Wenn es ihm beliebt, Frauenkleider anzuziehen, so sollte es auch sein gutes Recht sein, dies zu tun.
Allerdings ist es auch klar, dass das die Mitgefangenen provozieren könnte. Also muss er wohl auch damit rechnen, dass es zu Übergriffen kommen könnte, die die Gefängnisleitung wahrscheinlich nicht in jedem Fall unterbinden kann. Das muss dem Gefangenen bewusst gemacht werden. Wenn er es dann immer noch vorzieht, Frauenkleider zu tragen, dann muss er eben mit der erhöhten Gefahr leben. Natürlich kommt dann auch mehr Arbeit auf die Wärter zu. Ob sie dann Gewalttaten verhindern können, bleibt abzuwarten.
Eigentlich ist es schade, dass so viele Menschen immer noch so intolerant sind. Wen stört es schon, ob ein Mann eine Hose oder einen Rock trägt. Das sind doch eigentlich Entscheidungen, die jeder für sich selbst treffen muss und die keiner in Frage stellen darf. Letztendlich sind Transsexuelle genau nicht andere Menschen als alle anderen auch. Doch leider gibt es immer noch Vorurteile. Sonst hätte auch kein Gericht in diesem Fall bemüht werden müssen.
Was tragen von Frauenkleidern im Gefängnis muss man wirklich von 2 Seiten betrachten. Auf der einen Seite steht der Häftling, der durchaus auch im Gefängnis das Recht hat seine Persönlichkeit und Neigungen zu entfalten, solange er hierbei niemanden behindert. Wenn man diesen Gesichtpunkt alleine betrachtet, so finde ich hat niemand das Recht einem Gefangenen dies zu verbieten, da er hiermit niemanden verletzt oder zunahe tritt.
Auf der anderen Seite, denke ich ebenfalls, dass dies durchaus zu Schwierigkeiten im Zusammenleben mit anderen Häftlingen führen kann. Häftlinge sind nicht gerade dafür bekannt, die Tolerantesten Menschen zu sein. Die Chance ist groß, dass dieser Häftling durch seine Frauenklamotten, andere Häftlinge leichter herausfordert und dadurch vermehrt Opfer von Gewalttaten wird. Da das Gefängnis dafür Verantwortlich ist, dass es keine Übergriffe auf andere Häftlinge gibt, müssen die Wärter eigentlich Provozierendes Verhalten begrenzen. Rein aus diesem Gesichtpunkt betrachtet, sollte man das tragen von Frauenkleidern zum Schutz des Häftlings und der Ruhe im Gefängnis unterbinden.
Die Frage ist, was für einen Persönlich schwerer wiegt. Ich denke, wenn sich ein man im Gefängnis dafür entscheidet Frauenkleider zu tragen, weiß er welche Risiken er eingeht. Er tut dies, somit auf eigene Gefahr. Weswegen ich der Meinung bin, dass das Recht auf die eigene Persönlichkeit schwerer wiegt, als die Schutzpflicht der Anstalt.
Ich finde es gut, dass das jetzt erlaubt wurde. Schließlich dürfen die Frauen ja auch im Gefängnis Frauenkleidung tragen und die Männer dürfen Männerkleidung tragen.
Ein Transsexueller ist ja theoretisch gesehen nichts anderes als eine Frau im Körper eines Mannes. Dieser Mensch fühlt sich dann ja nicht wie ein Mann, sondern wie eine Frau. Er verhält sich so und will auch so aussehen. Darum denke ich, dass es den Leuten auch genehmigt werden sollte.
Zunächst einmal möchte ich gerne Einbringen, dass die Transidentität nichts damit zu tun hat irgendwelche Phantasien auszuleben. Hier geht es ja nicht um einen (sexuellen) Fetisch sondern um die persönliche Identität eines Menschen.
Wenn sie diesen Antrag im Gefängnis gestellt hat, so gehe ich davon aus, dass ihr bewusst ist mit welchen Konsequenzen sie in diesem Umfeld zu rechnen hat. Andererseits, stellt sich für mich die Frage, wenn sich die Obrigkeit damit beschäftigt und der Meinung ist diese/ihre Identität anzuerkennen, warum sie sie dann nicht in ein Frauengefängnis überstellen. Denn mittlerweile ist die angleichende Operation nicht mehr Grundvoraussetzung für die persönliche Identität bzw. des Personenstandes.
Noch bis vor kurzem war es so, dass nur dann der Personenstandsänderung zugestimmt wurde, wenn die Fortpflanzungsfähigkeit anhand einer Operation nachgewiesen werden konnte.
Ich denke, dass die Provokation gegenüber der Mitgefangen hierbei nicht einmal das Schlimmste ist. Viel mehr finde ich, dass die Gefängnisstrafe an sich nicht geschmälert werden sollte. Wir geben Drogensüchtigen doch auch keine Drogen in Haft. Natürlich nicht ganz passendes Beispiel, aufgrund der Illegalität des Drogenkonsums. Man könnte auch sagen, dass ein Übergewichtiger nicht mehr Nahrung bekommt, nur weil er eben dick ist.
Jeder sollte gleich behandelt werden, da das Gefängnis eine Strafanstalt ist, in der die Leute für ihre Taten bestraft werden. Diese Strafe soll bei jedem gleich ablaufen und keiner sollte aufgrund eines Fetischs bevorzugt werden.
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