Alkoholiker Alkohol verkauft - Abmahnung

vom 16.04.2011, 19:02 Uhr

Frau A arbeitet als Bedienung in einem kleinen Cafe mitten in der Innenstadt. Ein Gast, Herr B bestellt einen Kaffee und ein Likör. Beide bestellten Artikel bringt die Frau A an den Tisch von Hern B. Soweit ist eigentlich noch alles in Ordnung.

Allerdings kennt die Frau A den Herrn B, weil er im selben Mehrfamilienhaus wohnt wie sie. Die Nachbarschaft erzählt sich, dass Herr B ein Alkoholiker ist und auch Frau A wurde das so erzählt.

Frau A wusste diese Tatsache ja nur durch Erzählungen und nicht durch unstreitige Beweise. Daher verkaufte sie ihm auch den Alkohol. Herr B wurde wieder stark rückfällig und Frau A erhielt für ihr verhalten eine Abmahnung. Der Chef war der Meinung, Frau A hätte ganz anders in der betreffenden Situation reagieren müssen. Das kann man auch anders sehen. Wie findet ihr die Reaktion vom Chef der Frau A?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich halte diese Reaktion für total überzogen. Wenn man als Bedienung einen Gast hat, der etwas bestellt, dann kann man doch nicht überall nachfragen oder die Idee haben, dass dieser Alkoholiker ist und man ihm die Bestellung dann nicht erfüllen kann. Selbst wenn man die Person kennen sollte und man von anderen Menschen gehört hat, dass diese Person ein Problem mit dem Alkohol habe soll, dann würde ich auch nicht sagen, dass man darauf viel geben kann. Jeder weiß doch, dass der Mensch viele Dinge erzählt, die auch sehr oft keinerlei Wahrheit in sich tragen. Deswegen hätte man sich auch hier nicht wundern dürfen, wenn dies nur ein Gerücht gewesen ist und nichts daran gewesen wäre.

Natürlich ist es schlimm, dass Person B hierdurch wieder rückfällig geworden ist und nun wieder ein größeres Problem mit dem Alkohol hat. Aber ich gehe ja einmal fest davon aus, dass Person B erwachsen ist und dann kann A doch nicht ständig darauf achten was B wieder macht. Zumal A eben nicht wirklich wissen konnte, dass B wirklich ein Problem mit Alkohol hat. Ich denke nämlich auch, dass der Chef von A sicherlich nicht erfreut gewesen wäre, wenn A einem Gast die Bestellung mit einer solchen Begründung verweigert hätte und dieser Gast sich dann beschwert hätte. Dann wäre A sicherlich auch nicht besonders gut da gestanden und die Abmahnung wäre wohl auch gekommen. Hieran sieht man also, dass A wohl egal mit welcher Handlung ein Problem mit dem Chef bekommen hätte und die Abmahnung wohl auch mit einem anderen Verhalten hätte kommen können.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich finde die Abmahnung als übertrieben und nicht gerechtfertigt. Schließlich war der Gast über 18 Jahre und wusste was er Tat. Aufgrund von Behauptungen kann man wohl schlecht anders reagieren, als den Wünschen des Gastes nach zu kommen.

Ich hätte auf jeden Fall gegen die Abmahnung geklagt und mir dies nicht gefallen lassen. Ich denke mal sie den Likör nicht serviert hätte, hätte sich der Gast auch beim Chef beschwert und sie hätte darauf hin sicherlich auch eine Abmahnung erhalten.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich denke einmal, dass der Herr B selbst der Auslöser für die Abmahnung war, denn er kennt ja die Frau A. Beide Personen wohnen ja schließlich im gleichen haus. Herr B wird sicherlich einigen Leuten erzählt haben, dass Frau A ihm dort bedient hat und ihm den Likör verkauft hat. Den übrigen Teil haben dann wohl die Nachbarn ausgelöst denke ich einmal.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



karlchen66 hat geschrieben:Ich denke einmal, dass der Herr B selbst der Auslöser für die Abmahnung war, denn er kennt ja die Frau A. Beide Personen wohnen ja schließlich im gleichen haus. Herr B wird sicherlich einigen Leuten erzählt haben, dass Frau A ihm dort bedient hat und ihm den Likör verkauft hat. Den übrigen Teil haben dann wohl die Nachbarn ausgelöst denke ich einmal.


Aber tut es denn wirklich etwas zur Sache, dass A und B unter einem Dach wohnen? Bei mir war es auch schon einmal der Fall, dass noch weitere Personen im gleichen Haus gewohnt haben, ich diese aber nicht wirklich gekannt habe. Auch würde ich jetzt es unbedingt etwas glauben, wenn mir eine dritte Person etwas über B gesagt hätte. Wie schon gesagt, die Menschen reden viel und es wird auch viel selbst hinein gedichtet, sodass dies auch einfach ein Gerücht hätte sein können, das jeglicher Grundlage entbehrt. Und solange Person B hier nicht an A heran getreten ist und gesagt hat, dass er ein Problem mit dem Alkohol hat, hat A auch kein Grund anzunehmen, dass B ein Problem damit haben könnte.

Ich denke auch, dass es sicherlich nicht kann, dass auf Grundlage des Geredes der Nachbarn eine Abmahnung folgt. Ich frage mich doch dann wirklich was A hätte machen sollen. Hätte A sagen sollen, dass man gehört habe, dass B ein Problem mit dem Alkohol hat und man ihm deswegen keinen Likör verkauft? Ich stelle mir dann hier einfach einmal die Situation vor. Ich würde in einem Kaffee sitzen und dann würde mich die Bedienung darauf ansprechen. Dann wäre ich als Gast auch nicht begeistert und würde mich wohl auch über die Bedienung beschweren. Wenn ich dann noch so geschwätzig wie B wäre, dann hätten die Nachbarn wohl auch das dann erfahren und je nach dem wie man es erzählt hätte, hätte dies dann wohl auch eine Abmahnung zur Folge gehabt. Daher sehe ich jetzt keine Möglichkeit wie A hätte reagieren können um diese Situation zu retten.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Also ich finde, dass das nicht in Ordnung ist. Mag sein, dass sie es gewusst hat, aber sie hat ja nicht gesetzeswidrig gehandelt. Dann müssten Kassiererinnen ja auch regelmäßig Abmahnungen bekommen, wenn sie Alkoholikern Alkohol verkaufen. Schließlich sieht man das den meisten ja an.

Wenn sie den Likör nicht verkauft hätte, dann hätte ihr Chef ja auch wieder meckern können, weil sie den Wünschen des Kunden nicht nachgekommen ist. Ich denke das kann man es machen, wie man will, es ist eh falsch. Wenn ein Chef aus diesem Grund der Angestellten eine Abmahnung gibt, dann hat es sicherlich andere Gründe und der Vorfall war eine passende Gelegenheit.

» floraikal » Beiträge: 1127 » Talkpoints: 2,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Also ich bin da ganz klar der Meinung, jeder Erwachsene Mensch ist für sich selbst verantwortlich, auch was seine Sucht angeht, daher ist die Abmahnung des Chefs absoluter Blödsinn und würde mir ein Chef sowas vorlegen, dann würde ich ihm das Ding wieder hinknallen und fristlos kündigen, sofern ich nicht etwa vier hungernde Kinder und keine weiteren Jobs in Aussicht hätte. Mal ehrlich, was für ein Blödsinn, sind wir jetzt etwa verantwortlich für die Probleme anderer Menschen? Würde ich in einem Süßwarengeschäft arbeiten und würde jemand kommen, der eine Haselnussallergie hat und bestellt Haselnussschokolade, dann würde ich ihm die auch geben, ist doch nicht meine Sache, bin ich etwa für die Gesundheit anderer Menschen zuständig? Solange ich diese nicht persönlich kenne und mich aus eigenem Interesse um ihr Wohlbefinden sorge, kann mir das schnuppe sein, was andere Menschen tun und würde ich als Verkäuferin auch jeden bedienen.

Da Frau A weder mit Sicherheit sagen konnte, ob Herr B nun Alkoholiker ist oder nicht, ist es auch total falsch ihr etwas vorzuwerfen, weil sie ihm Alkohol verkauft hat. Das sollte man als Chef eigentlich einsehen, denn hätte Frau A, Herr B den Likör mit der Begründung verweigert, er sei Alkoholiker, dann hätte es unter Umständen ganz schön Stress geben können, wenn das ganze nämlich letztendlich doch nur ein Gerücht war. Mich würde außerdem sehr interessieren, woher denn der Chef nun erfahren hat, dass Herr B einen Rückfall hatte und woher man so genau weiß, dass dies an Frau A und dem bestellten Likör liegt. Ist Herr B vielleicht selbst ins Kaffee spaziert und hat den Chef darüber aufgeklärt, dass er wegen dem hier bestellten Likör einen Rückfall hatte oder hat der Chef vielleicht durch andere Umwege erfahren, dass ein Gast aus seinem Kaffee wegen dem ihm dort servierten Likör einen Rückfall hatte? Und selbst wenn, das ist nun mal einfach totaler Schwachsinn, denn man kann doch eine Kellnerin, die bloß ihre Arbeit tut, nicht dafür verantwortlich machen, dass Menschen einen Rückfall haben, wenn sie alkoholsüchtg sind. Wenn nicht dort, hätte der Mann sich seinen Alkohol woanders geholt, ganz einfach. Ich würde mir sowas definitiv nicht gefallen lassen, keine Frage. Vielleicht sollte Frau A in Zukunft von ihren Gästen Bluttests nehmen lassen oder sich ihre Lebensgeschichte anhören, um sicher zu gehen, dass diese keine Alkoholiker sind.

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Frau A hat sich nicht falsch Verhalten und es kann sich auch niemand darauf beziehen, dass sie es gewusst hat. Informationen, die aus der Privatsphäre des Nachbarn stammen und nur durch Dritte bekannt, sind keine zulässigen Erkenntnisse. Das dürfte vor Gericht nicht ausreichen für eine Abmahnung, weil die Frau den Mann nicht persönlich kennt.

Das wäre ja so als wäre die Arbeitskraft neuerdings für alles verantwortlich, was sie irgendwie wissen könnte. Man stelle sich vor, wohin das hätte führen können. Dann müsste die Bedienung vor jedem Verkauf eine Checkliste dabei haben, um jeweilige Allergien, Süchte und Krankheiten festzuhalten, was wiederum gegen das Persönlichkeitsrecht des Kunden verstoßen würde.

Meiner Meinung nach müsste für die Abmahnung ein pflichtwidriges Verhalten vorliegen, welches sich hier aber nicht begründen lässt, weil die Frau auch nicht unbedingt sehen kann, dass der Mann alkoholsüchtig ist. Die Abmahnung wäre somit unzulässig, weil sie einfach nicht gerechtfertigt ist.

» Newsjumper » Beiträge: 598 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich kann die Reaktion des Chefs absolut nicht nachvollziehen und finde sie daher auch ziemlich überzogen. Selbst wenn Herr B nun durch den Likör, den Frau A ihm verkauft hat, wieder rückfällig geworden ist, ist das kein Grund, Frau A mit diesem Problem zu behelligen. Es spielt meiner Meinung nach auch keine Rolle, ob Frau A schon vorher wusste, dass Herr B ein Alkoholproblem hat. Man kann und muss sich nicht um die Probleme aller Menschen kümmern, mit denen man im Alltag konfrontiert ist. Wenn Frau A in der Gastronomie arbeitet, ist sie täglich mit vielen Gästen konfrontiert und kann sich einfach nicht merken, wer von diesen Leuten welches Problem hat. Nur weil es sich hier um den Nachbarn von Frau A handelt, ist sie nicht automatisch sein Babysitter.

Als ich nach der Schule für knapp ein Jahr an einer Tankstelle gejobbt habe, habe ich auch oft Alkohol an offensichtliche Alkoholiker verkauft. Ich habe mir auch keine Gedanken darum gemacht. Wenn jemand volljährig ist und saufen will, ist das sein Problem. Hilfe gibt es und diese kann man sich suchen. Einem Alkoholiker hilft es auch nicht, wenn ein oder zwei Läden ihn beim Konsum von Alkohol behindern. Zur Not geht er eben in die nächste Kneipe oder einen Supermarkt.

Die Menschen müssen auch mal lernen, die Verantwortung für ihr eigenes Leben selbst zu übernehmen. Wenn dieser Mann ein Alkoholproblem hat und genau weiß, dass er ein Problem hat, dem Alkohol zu widerstehen, sobald er die Chance zum Trinken hat, muss er sich eben von Läden, in denen es auch Alkohol zu kaufen gibt, fern halten oder immer jemanden bitten, ihn zu begleiten und aufzupassen. Ich finde es schon ziemlich frech, andere Leute in den eigenen Sumpf einzubeziehen, indem dann so ein Vorwurf laut wird. Wenn dieser Mann akut rückfallgefährdet ist, muss er sich in eine Klinik begeben.

Hier im Haus gab es auch mal eine Alkoholikerin. Es war wirklich sehr eindeutig, dass sie viel trank und ihr Mann hat das auch selbst erzählt. Wenn das nicht der Fall ist, sondern es nur entsprechende Gerüchte gibt, würde ich auch überhaupt nichts darauf geben. Was gehen mich meine Nachbarn an? In vielen Fällen gibt es irgendwelches Getuschel und Getratsche. In dieser Kategorie würde ich auch die Geschichte von der Alkoholsucht des Nachbarn von A verbuchen. Offensichtlich gibt es ja keine echten, seriösen Hinweise auf diese Erkrankung von A. Selbst wenn das alles stimmt, ist es doch nicht As Problem, dass ihr Nachbar nicht mit Alkohol umgehen kann.

Sehr problematisch finde ich in diesem Fall auch die Vermischung von Beruf und Privatleben. A soll von der Alkoholsucht Bs wissen, da sie seine Nachbarin ist. Das ist ihr Privatleben und dieses Thema spielt entweder keine Rolle oder nur eine kleine Rolle im Privatleben. Im Job hat sie sich ja offensichtlich nicht falsch verhalten. Im Gegenteil - sie hat jemandem etwas verkauft und damit Umsatz generiert. Das wiederum ist doch gut. Nun wird ihr aus dem angeblichen Wissen (das man ja nochmal anzweifeln kann) im Job ein Strick gedreht. Das finde ich nicht in Ordnung.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Selbst wenn Frau A direkt durch Herrn B gewusst hätte, das dieser trockener Alkoholiker ist, hat sie nicht das Recht im eine Bestellung zu verweigern. Einzig, wenn Herr B vorher in einem Gespräch mal darum gebeten hätte, das sie ihm Alkohol verweigern soll, dann hätte Frau A ihn an diese Bitte erinnern können.

Aber weder das Eine, noch das Andere war ja im Vorfeld geschehen, demzufolge ist eine Abmahnung hier nicht gerechtfertigt, denn Herr B ist volljährig und scheinbar vollen im Besitz seiner geistigen Fähigkeiten, so das man Frau A nicht für sein Handeln verantwortlich machen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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