Mahnverfahren angedroht ohne Mahnung - Rechtslage?

vom 16.04.2011, 14:00 Uhr

A möchte einfach ein Dokument, welches belegt, dass der Schaden auch wirklich behoben wurde. Der Verdacht besteht, dass der Lackierer einfach selber eine Rechnung über die Selbstbeteiligung geschrieben hat, ohne den Schaden ordnungsgemäß beseitigt zu haben. Wenn A diesen Beleg bekommt, dann muss er zahlen, das ist klar. Aber A glaubt an einen Betrug seitens des Lackierers. Dieser Verdacht kam auf, weil vorher schon einige Dinge nicht so gelaufen sind, wie sie sollten. Das ist aber eine andere Geschichte.

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» aranka05 » Beiträge: 366 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Der Vermieter ist Autolackierer und wird den Schaden wohl behoben haben. Was soll es da für Dokumente geben? A versucht hier, aus meiner Sicht, um die Zahlung einer Rechnung zu kommen. Ein Betrug würde nur dann vorliegen, wenn der Vermieter den Schaden nicht behebt und die Sache mit mehreren Kunden so macht.

Aber da hat A keine Beweise dafür und kann hier nur spekulieren. A sollte dringendst die Rechnung zahlen und die ganze Sache als Lehrgeld verbuchen, das man eben nicht blindlinks Verträge unterschreibt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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