Ersatz der Ware oder Rücktritt vom Kaufvertrag?
Person A hat vor zwei Wochen bei einer großen Hauselektronikkette ein Paar Stereoboxen im Wert von je 140 Euro gekauft. Bei diesen handelte es sich um Ausstellungsobjekte, die preislich reduziert waren. Die Freude von A über diesen Kauf währte nur kurz: Zuhause stellte sich heraus, dass einer der beiden Boxen ein blechernes Geräusch von sich gab, das wohl im lauten Vorführraum der Elektronikkette überhört wurde.
Also ist A am nächsten Tag wieder zu der Filiale gegangen und hat sein Anliegen vorgetragen. Es hieß dann, dass der Lautsprecher nun repariert werden würde. Nach wenigen Tagen kam dann ein Anruf, der besagte, dass eine solche Reparatur nicht möglich wäre. Gründe, weswegen die Reparatur nicht möglich sein soll, gab man gegenüber A nicht an. Man bot ihm allerdings an, die 140 Euro Einkaufspreis zu erstatten.
Da besagter Lautsprecher unter normalen Umständen mindestens 230 Euro für diesen Lautsprecher ausgegeben hätte, würde er nur ungern vom Kaufvertrag zurücktreten. Denkt ihr, A hat eine andere Möglichkeit, etwa, indem er auf Nacherfüllung bzw. Ersatz hofft? Oder sollte A nun besser die 140 Euro nehmen, damit die Sache beendet ist?
Es ist ja im Prinzip kein Geld verloren gegangen, wenn A sich die 140 Euro wieder auszahlen lässt. Lediglich das Schnäppchen der Boxen ist nicht mehr aktuell und verloren gegangen. Was aber nützt es A, wenn er zwar nun ein Schnäppchen gemacht hat, dieses aber mehr defekt als ganz ist?
Auch wenn es vielleicht auf den ersten Blick ärgerlich erscheinen mag, dass das Schnäppchen sich als Fehlkauf herausgestellt hat, würde ich an A´s Stelle lieber das Geld wieder nehmen und mich nach einem entsprechenden Ersatz umsehen. Wer weiß, vielleicht gibt es die gleichen Boxen auch irgendwo anders zu einem vielleicht nicht ganz so günstigen Preis, aber vielleicht immerhin zu einem Preis von weniger als 230 Euro.
Falls A sich doch gegen die Rückgabe entscheidet, könnte es sein, dass er sich später dann doch immer wieder ärgert, dass er nicht doch auf diese Boxen verzichtet hat und etwas gekauft hat, was klanglich einfach besser ist. So würde es jedenfalls mir ergehen.
Bei uns in den Läden ist es meistens so, dass die Ausstellexemplare einige Abnutzungsspuren aufweisen und deswegen preislich immer reduziert sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass du da auf Ersatz hoffen darfst, wäre bei uns alle so gut wie ausgeschlossen. Daher würde ich einfach in den Laden gehen und nachfragen, ob das irgendwie möglich wäre, oder ob das eben nicht geht, da die Ware reduziert war.
Wenn das nicht geht, dann würde ich definitiv das Geld nehmen und dann später noch etwas drauf legen und ein gut funktionierendes Gerät kaufen, denn was will ich mit einem Teil, was schon von Beginn kaputt ist, das muss ich nicht haben und da bringt mir auch ein Schnäppchen nichts.
Als ich deinen Beitrag gelesen habe, habe ich zuerst daran gedacht, wie es sich in einem solchen Fall verhält, wenn man ein neues Auto kauft und daran Mängel findet. In diesem Fall ist es doch so, dass man dem Händler beziehungsweise seiner Werkstatt drei Versuche geben kann und diese dann den Schaden beheben darf. Sollten diese drei Versuche nicht zum Erfolg führen, dann hat ein Recht auf einen neuen Wagen. Und genauso würde ich deinen Fall auch sehen.
Ich würde zumindest versuchen, dass man die Ware zur Reparatur annimmt und wenn eben die Reparatur nicht durchgeführt werden kann, dann würde ich eben darauf bestehen, dass du eben die gleiche Ware erneut bekommst und natürlich auch der Preis der gleiche bleibt. Du hast ja ein neues Produkt erworben, für das du doch auch Garantie hast. Deswegen muss doch der Hersteller dafür sorgen, dass die Ware eben auch funktioniert. Dein Verkäufer selbst hat hier meiner Meinung nach nichts mehr damit zu tun. Auch der Preis spielt hierbei meiner Meinung nach nur eine untergeordnete Rolle.
Wenn du einen Defekt an deinem Gerät hast, dann schickt man dies eben an den Hersteller und dieser hat dies dann zu reparieren. Wenn dies aber so wie du gesagt hast nicht möglich ist, dann muss er dir eben ein neues Gerät zuschicken, das eben auch funktioniert. Ich glaube nicht, dass er einfach nur sagen kann, dass du dein Geld zurück bekommst und sich die Sache dann damit hat. Denn das Geld was du bezahlt hast, hast du ja an den Händler bezahlt. Den Garantieanspruch hast du aber gegenüber den Hersteller, für den der Verkaufspreis doch auch uninteressant ist, da er ja schon seinen Gewinn dabei erzielt hat, als er die Ware an deinen Händler verkauft hat.
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