Der Artikel entspricht nicht der Beschreibung

vom 15.04.2011, 17:10 Uhr

Frau A. hat diverse Kleidungsstücke bei Ebay versteigert. In der Artikel-beschreibung hat Frau A. nur die Größe angegeben und keine sonstigen Daten über die Länge und wie die Ware ausfällt. Im genauen Fall geht es um ein Shirt mit langen Armen. Das Shirt fällt an sich sehr weit aus, ist aber recht kurz. Frau A. meint sich auch erinnern zu können, dass dieses Shirt nie länger war. Von dem Shirt hat Frau A. auch ein Produktfoto eingestellt, auf dem an sich deutlich zu sehen ist, dass dieses Shirt recht kurz ist. Denn die Arme sind eindeutig länger als das Shirt an sich. Der Artikel wurde für einen Euro verkauft. Die Ware wurde via Warensendung zu einem Preis von 1,90 Euro versendet. Die Käuferin schrieb nun Frau A. an, dass sie nicht weiß, wie sie den Artikel bewerten soll, da das Shirt trocknergeschädigt sei und statt 2XL ( die Größe stand in dem Shirt) maximal der Größe 40 entsprechen würde.

Frau A. weiß nun nicht so recht wie sie sich verhalten soll. Ihr Bewertungsprofil weist 100 % positive Bewertungen auf, bei 117 Transaktionen. Frau A. trägt selbst etwa Größe 44 und ihr ist das Shirt an sich zu groß und deshalb hat sie es verkauft. Außerdem waren in der Artikelbeschreibung halt auch keine näheren Angaben enthalten. Es stand aber den Bietern ja jederzeit frei, die Verkäuferin zu fragen. Wenn Frau A. nun sagen würde, die Käuferin soll den Artikel halt zurück senden, wären ja noch mal Portokosten fällig. Das wären dann ja ein Verlust von fast 4 Euro den Frau A. damit macht. Wie würdet ihr euch in dem Fall verhalten? Ich denke ein Risiko ist bei Ebay nun mal immer mit dabei. Alle Größen und so hat man selbst ja auch nicht immer im Kopf und gibt halt das an, was in den Kleidungsstücken drin steht.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Also ich habe mir mittlerweile angewöhnt Kleidung so ausführlich wie möglich zu beschreiben, also auch mit Maßen und so weiter. Wenn man es so macht wie Frau A. ist das natrürlich auch nicht schlimm, denn man kann ja fragen, wenn man sich unsicher und Frau A. könnte dann nachmessen. Ich denke also nicht, dass Frau A. da nun großartig in der Verpflichtung steht, einen Rücktausch anzubieten.

Grade bei einem Betrag von einem Euro finde ich, dass sich das nicht lohnt und ich selber würde bei diesem Betrag auch nicht wirklich auf die Idee kommen, umtauschen zu wollen wenn ich der Käufer wäre. Wie du sagst, ein Risiko gibt es immer und wenn ich mich nicht genau informiere, habe ich Pech gehabt.

Ich persönlich würde also eine schlechtere Bewertung in Kauf nehmen und mir das Porto auf jedenfall sparen und beim nächsten Mal einfach darauf achten, dass ich Kleidung direkt genauer beschreibe, damit es zu einer solche Situation nicht mehr kommen kann.

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» Nana_2011 » Beiträge: 2250 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich würde an der Stelle von A keinerlei Rücknahme anbieten. Der Bieter hat einen Artikel ersteigert und kannte vorher die Größe und wusste auch, dass es sich hierbei um einen gebrauchten Artikel handelt. Man muss meiner Meinung nach als Bieter dann einfach einmal den Kopf einschalten und auf die Idee kommen, dass das Kleidungsstück dann eben nicht mehr aussehen muss wie man ihn im Laden sehen würde. Dass das Kleidungsstück zum Beispiel etwas eingegangen sein soll kann durchaus sein und ich denke auch, dass man damit bei einem gebrauchten Kleidungsstück rechnen muss. Jedoch ist es doch auch so, dass dies nur Vermutungen sind, die nicht einmal belegt werden können.

Wie du schon richtig geschrieben hast, ist kein Bieter irgendwie dazu gezwungen zu bieten und wenn man es macht, dann ist man auch selbst dafür verantwortlich. Wenn A eben keine näheren Angaben über das Kleidungsstück gemacht hat, dann muss man sich als Bieter nicht wundern. Denn es wäre ja wohl kein großer Aufwand gewesen, wenn man dem Verkäufer eine E-Mail geschrieben hätte. Dabei hätte man solche Fragen stellen können und wenn man die Angaben gewollt hätte, hätte man sich auch noch Armlängen und die anderen Maße zuschicken lassen können. Wenn die Angeben eben nicht dabei sind, dann kann man sich danach auch nicht mehr beschweren. Es gibt einfach eine Informationsbasis, die für jeden einsehbar ist und wenn einem diese nicht ausreicht, dann sollte man einfach nicht bieten. Wenn man es dennoch macht, dann darf man sich aber auch nicht beschweren, dass ein gebrauchter Artikel eben auch gebraucht ist.

Ich würde dem Verkäufer also ganz klar schreiben, dass ein gebrauchter Artikel ersteigert wurde und dass der Bieter sich mit den vorhanden Informationen abgefunden hat. Alle weiteren Angaben hätte man erfragen können und müssen. Eine negative Bewertung würde ich jetzt nicht unbedingt fürchten. Auch fände ich es sehr kleinlich, wenn jemand wegen drei Euro inklusive dem Versand hier noch so ein Theater macht und meint darüber diskutieren zu müssen.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke mal dass die Person A ein Privatverkäufer war, wobei man hier eigentlich immer den Umtausch und die Garantie auszuschließen. Selbst bei einer unzureichenden Artikelbeschreibung hätte man meines Erachtens wenn man sich unsicher ist nachfragen können. Die Auktion lief sicherlich nicht nur 3 Stunden.

In deinem Fall würde ich den Käufer davon in Kenntnis setzen das du den Artikel nicht zurück nimmst da du zum Privatverkäufer bis und jegliche Garantie ausschließen und zum anderen das die Artikelbeschreibung deines Erachtens Korrekt war und der Käufer hätte vorher gegeben falls Fragen stellen können. Dass dieses Shirt nun angeblich einen Trockner Schaden haben soll und nicht vorher schon kleiner ausgefallen war, solle sie dir erst einmal nachweisen. Ich denke mal es ist jeden bekannt, dass Sachen manchmal auch anders als erwartet ausfallen.

Die Bewertungssache musst du wohl schlucken müssen. auf der anderen Art finde ich dies schon ein bislang an gestachelt dass sie die schreibt, das sie nicht weiß wie sie dich bewerten soll und gleich darauf hin das Shirt zurück zu nehmen. Klingt für mich leicht wie eine Erpressung.

Irgendwie kommt mir die Geschichte leicht bekannt vor, mich hatte auch mal ein Käufer versucht zu erpressen, er hatte damals eine ungetragene Kette ersteigert und wollte danach nochmals 50 Euro Rabatt, sonst hätte er mich negativ bewertet. Ich hatte mich nicht auf das Spiel eingelassen, da ich genau wusste was und wie ich den Artikel verschickt hatte. Leider findet man dies heutzutage sehr oft bei Ebay, und man wird förmlich mit Bewertungen erpresst. Was anderes ist es meiner Meinung nach nicht.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Mit dem Hinweis auf die Bewertung sehe ich das Schreiben als leichte Erpressung an. Kann sein, dass die Käuferin auf diese Weise ihr Geld zurückhaben will. Wahrscheinlich würde ich ihr überhaupt nicht antworten. Es gibt glaube ich auch die Möglichkeit, den Sachverhalt seitens des Verkäufers zu melden und auf die Frage der Bewertung hinzuweisen. Die Käuferin hatte das Foto gesehen und zusätzlich die Möglichkeit einer Rückfrage.

Eine ähnliche Sache ist einer Bekannten passiert, die eine Küche angeboten hatte mit genauer Beschreibung, Maßen, mehreren Fotos und der Möglichkeit der Besichtigung.Der Käufer versuchte, die Küche beim Abholen runterzuhandeln. Als er merkte, dass er auf Granit biss, kam der Einwand, dass die Bewertung entsprechend ausfallen könnte. Was meine Bekannte zum Anlass nahm und ihm sagte, dass sie dann mal mit ihrer Rechtschutzversicherung sprechen müsste, wie die das sehen. Das Gespräch war damit beendet und die Bewertung erfolgte später anstandslos.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ich würde das Schreiben der Käuferin auch als Erpressungsversuch der Käuferin auffassen und um ein Feilschen, dass der Preis noch geringer wird, wie er sowieso schon war. Ich empfinde die Reaktion von der Käuferin als Frechheit, da Frau A. ja wohl die Größe mit in die Beschreibung aufgenommen hat und auch ein Foto des Artikels eingestellt hat, wo man vermutlich sehen konnte, wie das Langarmshirt aussieht.

Ich würde an Frau A.s Stelle auf keinen Fall das Shirt zurücknehmen, da es den ganzen Aufwand nicht lohnt. Ich würde der Käuferin genau das zurückschreiben, was hier im Eröffnungsthread geschrieben wurde und auf erneute Reaktion warten. Gegebenenfalls könnte man der Käuferin auch einen Nachlass von 50 Cent auf das Shirt geben oder ihr den Kaufpreis zurückerstatten. Das würde ich aber nicht tun, denn der Artikel war meines Erachtens ausreichend beschrieben worden.

Im Notfall bleibt immer noch die Käuferin wegen Betrugversuchs bzw. wegen Preisverhandelns und Erpressung nach dem Kauf bei Ebay zu melden. Außerdem kann man im Falle einer neutralen Bewertung auch noch einen Kommentar hinzufügen, der dann zeigt, dass die Käuferin unrecht hatte mit ihrer Bewertung. Das ist zwar etwas ärgerlich, wenn man nur positive Bewertungen in seinem Profil stehen hat, aber es macht das Ganze etwas erträglicher und vor allem verständlicher und führt dazu, dass bei den nächsten Auktionen sich die Käufer nicht abschrecken lassen zu bieten, nur weil man keine 100 prozentig positive Bewertung in seinem Profil stehen hat.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich finde das ziemlich unverschämt von der Käuferin und würde an der Stelle von Frau A. freundlich bleiben, aber auch klar zu verstehen geben, dass bei einem Privatverkauf keine Rücknahme statt findet und dass die Angaben nach bestem Gewissen gemacht wurden. Es gibt immer wieder Dinge, die total unterschiedlich ausfallen und wenn die Käuferin sich das Produkt nicht genau anschaut oder man das nicht genau sagen kann, dann sollte sie sich doch an Frau A. wenden und dort nachfragen, bevor sie es ersteigert.

Ich würde mich da auch nicht nerven lassen, da es doch wirklich ihr Problem ist, wenn sie die Sachen falsch ersteigert und nicht richtig aufpasst. Es war sicherlich nicht beabsichtigt von Frau A., dass sie das Shirt anders verkauft, als es eben ist und daher würde ich mir da keinen Kopf machen. Wenn sie Frau A. schlecht bewerten sollte, würde ich die Bewertung einfach kommentieren und ebenfalls eine schlechte Bewertung abgeben und sie vielleicht sogar noch bei Ebay melden, je nachdem wie der weitere Schriftverkehr aussieht.

Natürlich ist es blöd für Frau A. wenn sie nun eine negative Bewertung bekommt, aber immerhin sind die anderen positiv und daher denke ich nicht, dass sich das schlecht auf den Verkauf auswirken könnte, denn schwarze Schafe gibt es in der Bewertung immer und manche bewerten auch aus Langeweile oder Provokation einfach schlecht, obwohl es eben ungerechtfertigt ist, wie in diesem Fall. Ich würde mich als Käufer nicht daran stören und trotzdem weiter kaufen, deswegen würde ich mich auf solche "Erpressungsversuche" auch nicht einlassen.

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



LittleSister hat geschrieben:Frau A. meint sich auch erinnern zu können, dass dieses Shirt nie länger war....

da das Shirt trocknergeschädigt sei und statt 2XL ( die Größe stand in dem Shirt) maximal der Größe 40 entsprechen würde.

Die Verkäuferin ist sich also nicht wirklich sicher. Oder was soll man darunter verstehen, wenn jemand meint sich an etwas erinnern zu können? Er könnte also doch eingelaufen sein und da fände ich es ziemlich mies, wenn man solche Informationen verheimlicht und bei Beanstandungen auf stur schaltet. Da ist es dann auch egal ob privater oder gewerblicher Verkäufer und was alles ausgeschlossen wurde. Solche Mängel dürfen nicht einfach verheimlicht werden.

LittleSister hat geschrieben:Ihr Bewertungsprofil weist 100 % positive Bewertungen auf, bei 117 Transaktionen.

Und was soll das nun aussagen? Das Bewertungsprofil hat mit dieser einen Auktion nichts zu tun. Es sagt auch absolut nichts über den Verkäufer und seine Art aus. Die 100% stehen zum einen nur für die letzten Monate und zum anderen können sie auch nur aus Käufen sein. Verkäufer können schließlich nicht negativ beurteilen.

LittleSister hat geschrieben:Außerdem waren in der Artikelbeschreibung halt auch keine näheren Angaben enthalten. Es stand aber den Bietern ja jederzeit frei, die Verkäuferin zu fragen.

Dass keine näheren Angaben gemacht wurden heißt doch nicht, dass man ruhig etwas verschweigen kann. Wenn ein Kleidungsstück aus dem Rahmen fällt, und das tut es für mich wenn die Größe nicht stimmt oder es besonders kurz ist, gebe ich das in der Artikelbeschreibung an. Und dass der Bieter jederzeit hätte fragen können finde ich schon ziemlich unverschämt. Muss ich nun immer erst nachfragen ob der Artikel in Ordnung ist, weil der Verkäufer nichts zum Zustand schreibt? Ich selber bin zwar eh schon so misstrauisch, dass ich genau so etwas bei zu wenig Text vermute aber normal sollte das nicht sein. Und das als Hintertürchen zu nutzen ist nicht fair.

Wenn der Pullover eingelaufen ist und das nicht angegeben wurde, wäre für mich die einzige Lösung die Rückerstattung der gesamten Summe. Zurückschicken würde ich mir den Pullover gar nicht mehr lassen. Das verursacht nur unnötige Mehrkosten. Da sich die Verkäuferin nicht sicher ist in welchem Zustand sich der Pullover befindet und ob er je länger gewesen ist, würde ich ebenfalls dazu raten. Alles andere wäre nicht fair - auch wenn der Pullover nicht detailliert beschrieben und als gebraucht eingestellt wurde.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich habe mir die Reaktionen der Dame nun mal angesehen. Sie bewertet wohl oft negativ und oft steht als Kommentar dabei, dass unfair bewertet wurde und die Dame gerne lügt. Also heikle Sache.

Eine schlechte Bewertung fände halt Frau A. recht doof, weil sie sich ja schon Mühe gegeben hat. Aber wahrscheinlich wird sie der Käuferin wohl mitteilen, dass sie ja hätte nach näheren Informationen hätte fragen können. Außerdem halt, dass man das Kleidungsstück aussortiert hat, weil es zu groß ist und man selbst die Kleidungsgröße 44/46 trägt. Außerdem sei ja ein Foto dabei gewesen, auf dem klar zu erkennen ist, dass diese besagte Ware eindeutig recht kurz ist. Wobei Frau A. ja am überlegen ist, ob sie die Käuferin nicht einfach darum bittet, doch ein Foto zu machen, damit man als Beweis sehen könnte, dass das Shirt zu eng ist. Denn die Dame behauptet ja, es wäre maximal Größe 40.

Leider kann man als Verkäufer ja nicht mehr negativ bewerten. In manchen Fällen wäre das sicherlich sinnvoll. Gerade bei so Sachen. Ein weiterer Käufer war wohl auch nicht ganz zufrieden mit der Ware, hat aber positiv bewertet und in den Text dazu geschrieben, dass die Ware für einen Euro ok sei. Ich gehe eher davon aus, dass die Käuferin sich bewusst solche Sachen raus sucht und dann versucht den Preis zu drücken. Generell würde Frau A. wohl schon sagen, sie zahlt den einen Euro zurück. Aber mittlerweile hat sie das Gefühl, die Dame versucht nur an möglichst günstige Sachen zu kommen. Frau A. wird ihr wohl eine positive Bewertung empfehlen, immerhin war der Versand schnell, die Ware sauber und günstig. Oder eine neutrale Bewertung. Immerhin fragt die Dame ja wie sie bewerten soll.

Wenn der Pullover eingelaufen ist und das nicht angegeben wurde, wäre für mich die einzige Lösung die Rückerstattung der gesamten Summe. Zurückschicken würde ich mir den Pullover gar nicht mehr lassen. Das verursacht nur unnötige Mehrkosten. Da sich die Verkäuferin nicht sicher ist in welchem Zustand sich der Pullover befindet und ob er je länger gewesen ist, würde ich ebenfalls dazu raten. Alles andere wäre nicht fair - auch wenn der Pullover nicht detailliert beschrieben und als gebraucht eingestellt wurde.

Frau A. ist sich sicher, dass das Shirt keine Mängel aufwies und generell eher kurz ausgefallen ist. Dieser Umstand ist auf dem Produktbild auch zu sehen. Sie hat also nicht bewusst unterschlagen, dass das Shirt anders ausfällt. Ihr selbst war es nicht bewusst. Frau A. könnte das Problem ja auch verstehen, wenn der Artikel immens teuer gewesen wäre. Aber für einen Euro noch versuchen zu handeln ist schon ein wenig komisch. In der Beschreibung stand klar drin gebraucht.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Ich denke, dass die Käuferin da selber Schuld ist. Wenn keine genauen Maße dabeistehen, dann muss man eben damit rechnen, dass ein Kleidungsstück nicht optimal ausfällt. Und das eine Größe auch mal komplett anders ausfallen kann, das ist ja nun auch nichts Neues. Die Käuferin hat verpennt, sich bei Frau A nach den genauen Maßen zu erkundigen und will jetzt mit der Bewertung erpressen, was ich ziemlich frech finde. Und dass sie dann noch einen Trocknerschaden unterstellt finde ich auch ziemlich dreist, denn sie wird wohl kaum wissen, ob Frau A einen Trockner hat oder nicht.

Ich denke, wenn ich die Verkäuferin wäre, würde ich gar nichts machen. Ich denke, dass ich nicht einmal reagieren würde. Es geht hier um gerade mal einen Euro, da ist jede zusätzlich verplemperte Zeit doch einfach zu schade. Und ehrlich gesagt wäre für mich eine negative Bewertung in so einem Fall nicht so schlimm, da man die ja entsprechend kommentieren kann oder gegebenenfalls einfach einen neuen Account eröffnen. Zurücknehmen würde ich den Artikel auf keinen Fall, denn für das Porto wird die Käuferin sicherlich nicht aufkommen. Vielleicht könnte man ihr ja noch einen Rabatt von 10 %, also 10 Cent anbieten, aber das ist ja auch irgendwie lächerlich. Ich würde ihr schreiben, dass ich gar keinen Trockner besitze und dass sie die genauen Maße das nächste Mal vor dem Bieten erfragen soll, wenn sie sonst hinterher eventuell meckert.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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