Der Artikel entspricht nicht der Beschreibung

vom 15.04.2011, 17:10 Uhr

Die Verkäuferin hat der Käuferin angeboten, den Artikel zurück zu nehmen. Allerdings hätte die Käuferin die Portokosten tragen müssen. Wie gesagt, die Verkäuferin hatte jede Gewährleistung ausgeschlossen und war sich auch keiner Schuld bewusst.

Die Käuferin reagierte auf dieses Angebot sehr ungehalten. Sie meinte, sie wird verarscht. Eben wegen der Portokosten. Sie schrieb aber nicht klar, was sie nun an sich von der Verkäuferin erwartet. Die Verkäuferin hatte das gleiche Shirt, in einer anderen Farbkombination verkauft. Deshalb wollte sie erst mal die Reaktion des Käufers abwarten. Da kam eine positive Bewertung. Bevor sie sich aber noch mal mit der verärgerten Käuferin in Verbindung setzen konnte, hatte diese schon negativ bewertet.

Die Käuferin meinte unter Anderem auch, dass sie ja NIE negativ bewertet. Was ja eindeutig nicht den Tatsachen entspricht. Die Verkäuferin hat die negative Bewertung nun hingenommen. Allerdings fragt sich die Verkäuferin weiter hin, wie die Käuferin das wohl macht, wenn sie was bei einem Online- Versand kauft. Sie selbst hat es schon mehrfach erlebt, dass die Ware ganz anders ausfiel, als angegeben war. Meistens muss man da ja auch die Versandkosten tragen. Und ein gewisses Risiko geht man nun mal bei getragenen Sachen immer ein. Wenn der Artikel für einen wesentlich höheren Preis verkauft worden wäre, könnte man den Ärger noch nachvollziehen. Aber für einen Euro Verkaufspreis ist es an sich den Ärger nicht wirklich Wert.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



alkalie1 hat geschrieben:Ich denke mal dass die Person A ein Privatverkäufer war, wobei man hier eigentlich immer den Umtausch und die Garantie auszuschließen.

Das ist ja mal krude formuliert und wenn Du meinst als privater Verkäufer sei man vogelfrei, dann ist das auch noch schlicht falsch! Denn auch als privater Verkäufer muss man wahrheitsgemäß beschreiben, wobei es aber keine Pflicht zu einem bestimmten Umfang der Beschreibung gibt. Wenn Frau A also nur schrieb, dass das Kleidungsstück der Größe 2XL ist und das auch so im Etikett zu lesen ist und auch die Maße nicht extrem zu klein sind, dann wird es schwer sein, zu beweisen, dass A gelogen hat. Auch weil bekannt ist, dass Kleidung schon mal verschieden groß ausfällt.

Ich selbst habe auch schon mal ein Kleidungsstück in einer großen Größe verkauft und dabei neben der Konfektionsgröße auch die Länge und Bundweite der Hose erwähnt. Auch hier hat die Käuferin ähnlich reklamiert. Ich habe in dem Fall die negative Bewertung in Kauf genommen und die Bewertung entsprechend kommentiert. Dass also weitere Daten in der Beschreibung enthalten waren, was man ja auch nachlesen konnte; und man konnte auch sehen: die Beschreibung war nicht nachträglich geändert. Mir war da jeder Aufwand zu viel, zumal andere Käufer eben mit den Kleidungsstücken durchaus zufrieden waren.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^