Schulden und daher Hausverbot im Shop?

vom 13.04.2011, 17:42 Uhr

Person A hat Schulden bei einem Einkaufsshop. Leider hat die Person A hier auch noch nichts zur Bereinigung der Schulden unternommen. Kurzum sie kann hier einfach keine Ratenkäufe mehr realisiesen. Ein sogenannter Barkauf wäre möglich, wenn Person A die Ware im Shop sofort bezahlt.

Und genau hier liegt nun das eigentliche Problem, denn Person A hat durch die entstandenen Schulden im besagten Shop ein Hausverbot ausgesprochen bekommen. Darf ein Shopinhaber zu einer solchen Maßnahme überhaupt greifen? bei einen Bareinkauf würde ja sogar Umsatz durch die Person A entstehen. Wie denkt ihr über eine solche Situation?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Der Shopinhaber hat Hausrecht und kann jedem dessen Nase ihm nicht passt ein Hausverbot erteilen. Dafür braucht er keinen triftigen Grund. Wenn er A ein Hausverbot erteilt, dann macht er das nur zum Schutz von A. Warum sollte der Shopinhaber ihm Ware geben, die A bar bezahlt, wenn A noch Schulden bei ihm hat. A kann ja statt in den Shop zu gehen um einzukaufen das Geld hinbringen um seine Schulden loszuwerden. Wieso ist ein Barkauf möglich, aber die Begleichung der Schulden mit Raten nicht?

Ich finde es richtig, wenn A nicht eher in den Shop gehen darf, bis A die Schulden bezahlt hat. Denn es nutzt ja keinem was, wenn A immer weiter einkauft und bar bezahlt, aber die Schulden nicht weniger werden. Der Shopinhaber handelt meines Erachtens völlig richtig.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Ich finde es richtig, wenn A nicht eher in den Shop gehen darf, bis A die Schulden bezahlt hat. Denn es nutzt ja keinem was, wenn A immer weiter einkauft und bar bezahlt, aber die Schulden nicht weniger werden. Der Shopinhaber handelt meines Erachtens völlig richtig.

Also ich persönlich finde, dass die eine Sache mit der anderen eigentlich keinen Zusammenhang hat. Bei dem besagten Bareinkauf handelt es sich um ein abgeschlossenes Geschäft, d.h. der Kunde (in diesem Fall Person A) bezahlt den preis der Ware und erhält sie dann als Eigentum. Warum sollte es in der Praxis nicht so funktionieren können?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



karlchen66 hat geschrieben:
Diamante hat geschrieben:Ich finde es richtig, wenn A nicht eher in den Shop gehen darf, bis A die Schulden bezahlt hat. Denn es nutzt ja keinem was, wenn A immer weiter einkauft und bar bezahlt, aber die Schulden nicht weniger werden. Der Shopinhaber handelt meines Erachtens völlig richtig.

Also ich persönlich finde, dass die eine Sache mit der anderen eigentlich keinen Zusammenhang hat. Bei dem besagten Bareinkauf handelt es sich um ein abgeschlossenes Geschäft, d.h. der Kunde (in diesem Fall Person A) bezahlt den preis der Ware und erhält sie dann als Eigentum. Warum sollte es in der Praxis nicht so funktionieren können?

Ich bin der Meinung, dass A in dem Moment Geld ausgibt, was eigentlich dem Shopbesitzer schon gehört und er dann auch keine Ware dafür bekommen sollte. A sollte das Geld lieber zusammenhalten und seine Schulden begleichen. Aber im Prinzip ist das eben auch nur meine Meinung.

Was das Hausverbot angeht ist der Shopbesitzer auf jeden Fall im Recht, weil er jedem Hausverbot erteilen kann, weil er eben Hausrecht hat. Er braucht A auch keinen Grund angeben, warum er ihn im Laden nicht haben will. Deswegen ist es auch egal, welche Meinung man vertritt, ob es gut ist oder nicht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



@Diamante
Aber der Shopbesitzer macht doch keinerlei Verluste, denn die Schulden von Person A bleiben ja bestehen. Durch die zusätzlichen Mahnzinsen werden die sogar höher. Und der Shopbesitzer ist mit einem Titel hier rechtlich abgesichert. Er kann somit 30 Jahre seine Forderung betreiben.

Der Shopbetreiber macht aber bei jedem Barkauf auch sofort Umsatz und daher auch Gewinn. Daher ist es doch eigentlich völlig egal wer was bar kauft. Die Ware wird ja bei dieser Art von Käufen sofort bezahlt und es entstehen daher keine weiteren Schulden.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wäre es dann nicht sinnvoller, A würde zunächst die Schulden begleichen und sich dann noch einmal mit dem Geschäftsinhaber auseinandersetzen? Es ist sein Geschäft und entsprechend kann er wirklich von seinem Hausrecht Gebrauch machen und A den Zutritt verbieten.

Es mag ja sein, dass der Besitzer des Geschäftes noch die Schulden eintreiben kann und dazu noch zusätzlich einen Umsatz durch Bargeld machen kann. Aber er scheint darauf keinen Wert mehr zu legen und daher kann man diskutieren, wie man möchte. Der Geschäftsbesitzer kann A in der Tat den Zutritt verweigern, auch wenn A noch so gute Argumente hat.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


*steph* hat geschrieben:Wäre es dann nicht sinnvoller, A würde zunächst die Schulden begleichen und sich dann noch einmal mit dem Geschäftsinhaber auseinandersetzen? Es ist sein Geschäft und entsprechend kann er wirklich von seinem Hausrecht Gebrauch machen und A den Zutritt verbieten.

Aber selbst wenn die Person A ihre Schulden ordentlich abzahlt, braucht der Shopinhaber das Hausverbot nicht ändern. Er kann Person A auch weiterhin ein Hausverbot erteilen. Wenn sich die Person A beispielsweise nur Zubehör oder zusätzliche Artikel zum damals gekauften Produkt holt, macht es eigentlich einen gewissen Sinn. Daher halte ich das Hausverbot für etwas überzogen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Nein, das Hausverbot nach Begleichung der Schulden muss nicht aufgehoben werden. Aber durch die Begleichung dieser sieht doch der Geschäftsinhaber, dass der Kunde um eine Wiedergutmachung bemüht ist.

Mich würde interessieren, warum A unbedingt im dortigen Geschäft wieder einkaufen möchte. Gibt es diese Produkte nicht anderweitig zu kaufen oder hat es einen anderen Grund, weshalb A dort wieder hinmöchte?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Also ich denke, das der Shopinhaber, auf jedenfall das Recht hat, ein Hausverbot für Person A auszusprechen, denn diese Person hat ja die Schulden gemacht und hat sein Hausverbot somit selber verschuldet.

Ausserdem hat der Shopinhaber ja das sogenannte Hausrecht und kann bestimmen, wer seinen Shop betreten darf und wer nicht. Da braucht er noch nicht einmal einen Grund für, obwohl er den bei der Person A ja auf jedenfall hat, denn er hat dieser Person Waren übergeben und Person A hat diese nicht bezahlt.

Warum sollte also der Shopinhaber ihm gestatten, neue Ware über einen Bareinkauf im Shop zu machen, wenn er noch nicht einmal die Altschulden beglichen hat. Ich würde Person A erstmal raten, die alten Sachen zu bezahlen und dann mal mit dem Shopinhaber zu reden, ob man das Hausverbot nicht aufheben kann.

Eine erneute Ratenzahlung würde ich bei Person A aber als Shopinhaber nie mehr in Betracht ziehen, denn dann könnte es wieder soweit kommen, das Waren nicht bezahlt werden. Er muss ja auch zum Schutz seines Geschäftes handeln und wer Schulden macht, der muss auch damit rechnen, das man eingeschränkt wird, wie z.B. mit einem Hausverbot.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wie schon erwähnt hat der Händler das Hausrecht in seinem Geschäft und darf – natürlich nicht grundlos – ein Hausverbot aussprechen. Sicher könnte man sich darüber streiten, und dies vielleicht auch sogar mit Hilfe von Anwalt und/oder Gericht, ob die bestehenden Schulden ein Grund für ein Hausverbot sind. Vielleicht sind es ja eher die anderen Kunden, die sich von A belästigt fühlen, der unbedingt sein vermeintliches Recht durchsetzen will?!

Die Frage ist aber doch, was nützt es? Denn es sind immerhin zwei Willenserklärungen, eine seitens des Käufers und eine seitens des Verkäufers, nötig damit es dann zu einem Verkauf kommt. Da stellt sich mir dann die Frage, ob der Verkäufer das vom potentiellen Käufer abgegebene Angebot überhaupt annehmen würde - eben in Anbetracht der Tatsache dass dieser Kunde noch Schulden hat? Das ist doch eigentlich heute gang und gäbe, dass säumige Schuldner erst dann wieder bei einem Händler einkaufen können, wenn sie ihre Schulden beglichen haben. Das ist Gläubigerschutz und wäre der nicht gesetzeskonform, dann würde ja im Prinzip kein Schuldner gezwungen sein, seine Schulden zu zahlen, der Gläubiger aber immer verpflichtet zu verkaufen ohne das die ursprünglichen Schulden beglichen werden müssten. Wo bitte soll so etwas denn hinführen?

Na klar könnte der Händler durch die Barzahlung durch A etwas Umsatz machen, aber A (und auch Befürworter dieses Verhaltens) sollten sich mal klar machen, dass der Händler durch die unbeglichenen Schulden schon mehr Verluste machen könnte als durch den Gewinn mit dem Barumsatz. Was ist mit eventuellen Krediten, Zinsen für geliehenes Geld, weil der Händler ja auch seine Zulieferer bezahlen muss oder aber seine Arbeit bezahlt haben möchte? Und mit so einer Denkweise und den entstehenden Forderungen wird das Vertrauensverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner ja auch nicht gestärkt, obwohl es durch den Zahlungsverzug ja wohl unbestritten gelitten hat.

Also: das Verhalten ist definitiv nicht ungerecht. Das Hausverbot könnte vielleicht überzogen sein, aber die Aufhebung dessen würde A nicht wirklich viel nützen, da A ja in dem Geschäft trotzdem wahrscheinlich nichts kaufen könnte.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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