Problem mit Versandhändler/ erneute Katalogzusendung
Frau A war oder ist Kundin eines Versandhändlers für Mode. Sie hatte stets ihre Rechnungen pünkltlich bezahlt und wollte wiederholt dort eine Bestellung aufgeben. Doch plötzlich wurde die Bestellung nicht mehr aufgenommen, weil angeblich bei Frau A ein negativer Schufa-Eintrag gefunden wurde.
Es gab die Möglichkeit, die Bestellung bereits im Voraus zu zahlen. Frau A lehnte dies jedoch ab und versuchte mit dem Versandhändler zu klären, wo der Fehler nun lag. Des weiteren bot sie an, die Rechnung sofort nach Erhalt der Ware und einer Anprobe zu begleichen, sofern keine Rückgabe erfolgte. Doch der Versandhändler lehnte dies ebenfalls ab. So hat Frau A gebeten, doch ihre Kundendatei still legen zu lassen und sie möchte nun auch keinerlei Kataloge oder ähnliches empfangen.
Heute fand Frau A jedoch wieder einen Katalog von besagtem Versandhändler vor, der natürlich umgehend im Papierkorb landen wird. Soll Frau A nun noch einmal den Versandhändler kontaktieren und um eine erneute Stilllegung der Kundendaten bitten oder wie soll Frau A nun weiter vorgehen? Schliesslich ist der Katalog ja sinnlos, da Frau A keinerlei Interesse mehr hat, dort noch einmal etwas zu bestellen.
Wenn Frau A keine Kataloge und andere Werbung mehr will, soll sie darum bitten, sie für jegliche Werbung zu löschen. Ansonsten würde sie weiterhin die schweren Kataloge bekommen und muß sie entsorgen, was ja auch nicht einfach ist. Was soll Frau A mit den Katalogen, wenn das Versandhaus es ablehnt, ihr eine bestellte Ware zu liefern, beziehungsweise nur gegen Vorkasse.
Da Frau A einmal in der Adress-Datenbank des Unternehmens gespeichert ist, wird sie weiterhin auch Werbung des Unternehmens erhalten. Denn dort wird nur bei bestimmten Sendungen nach (vermeintlicher) Bonität gefiltert. Der Rest wird nach anderen Kriterien, wie beispielsweise Zeitpunkt der letzten Bestellung, gefiltert versandt. Da wäre dann Frau eben auch dabei.
Es bleibt also Frau A nichts weiter übrig, das Unternehmen aufzufordern solche Sendungen künftig zu unterlassen und die Daten zu löschen oder zumindest zu für weitere Werbesendungen und auch die Weitergabe an andere Unternehmen zu sperren.
Frau A kann einfach ihre Adresse auf dem Katalog durchstreichen und den Vermerk "zurück" dazuschreiben. Danach alles in den nächsten Postbriefkasten. Für das Versandunternehmen werden dann zwar Kosten entstehen, da sich die Post sowas gut bezahlen lässt. Aber Frau A wird damit wohl schneller den gewünschten Erfolg haben, das man ihre Daten löscht.
Zumindest hat das meine Mutter immer bei den Unternehmen gemacht, welche ohne Aufforderung ihre Kataloge geschickt haben. Und es war dann auch immer recht schnell vorbei mit der unerwünschten Post.
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