Neue Abzockmethode bei Bücherverkauf auf Ebay
Servus!
Leider hat hier die Diskussion über die Preisgestaltung der einzelnen Leistungen absolut nichts verloren. Im Sinne der freien Marktwirtschaft, kann jeder tun und lassen, was er will, solange man niemanden bewuchert oder anderwertig betrügt. Ob hier der Anwalt die Sache erledigt, oder seine Sekretärin, oder gar der Ferialpraktikant, der ehrenamtlich auf Partnerschaft mitarbeitet erledigt, tut hier nichts zur Sache und hat die außenstehenden Personen nicht zu interessieren.
@Punktedieb: Genau darum geht es, schlussendlich hast du es erfasst, genau um das WENN geht hier. Wer sowas auf ebay verkaufen wird, wird eben NICHT korrekte Angaben machen, ist ja wohl auch logisch oder? Viele Auktionen entsprechen NICHT der Norm, die verlagt wird, somit erübrigt sich auch das "WENN".
Hochachtungsvoll - Näugelchen
Cheerio!
Naja so schlecht sehe ich das nicht. Denn hier geht es doch darum, das der kleine private Verkäufer mehr oder weniger abgezockt wird. Und wenn ich ein Buch verkaufe ohne mir darüber bewusst zu sein, das es auf einer Liste steht, dann mache ich meine Angaben schon richtig. Und so geht es vielen Verkäufern.
Übrigens war eben ein Bericht auf dem WDR zu sehen, wo es um Abmahnungen geht, die sich auf Auktionen bei Ebay und Co. bezogen haben. Da wurde klar gesagt, das viele Abmahnung nur möglich sind, weil es gar keine Gesetze dazu gibt. Ein Beispiel war da die Widerrufsbelehrung bei gewerblichen Verkäufern.
Und auch da wurde gesagt, das man die Sache so regeln könnte, das die erste Abmahnung kostenlos ist und somit mehr der Ermahnung dient. Und wenn die betreffende Person weiterhin falsch handelt, das es dann gleich vor Gericht gehen sollte. Denn ein Ignorieren dieser Ermahnung beweist ja, das man sich des falschen Handelns bewusst ist.
Punktedieb hat geschrieben:Naja so schlecht sehe ich das nicht. Denn hier geht es doch darum, das der kleine private Verkäufer mehr oder weniger abgezockt wird. Und wenn ich ein Buch verkaufe ohne mir darüber bewusst zu sein, das es auf einer Liste steht, dann mache ich meine Angaben schon richtig. Und so geht es vielen Verkäufern.
Ohne jetzt alle privaten Verkäufer über den Kamm scheren zu wollen, aber viele ignorieren auch einfach das System von eBay oder machen halt Fehler weil sie es nicht besser wissen - eBay ist doch bekannt für Privatverkäufer die einen Text zusammenstammeln bei dem fast jedes Wort einen Fehler enthält. Wie sollen die denn erfasst werden? Und wenn man sich auf diesen Pfad begibt kommt man nie an ein Ende!
Punktedieb hat geschrieben:Übrigens war eben ein Bericht auf dem WDR zu sehen, wo es um Abmahnungen geht, die sich auf Auktionen bei Ebay und Co. bezogen haben. Da wurde klar gesagt, das viele Abmahnung nur möglich sind, weil es gar keine Gesetze dazu gibt. Ein Beispiel war da die Widerrufsbelehrung bei gewerblichen Verkäufern.
Das Problem bei der Widerrufsbelehrung ist, dass sich viele Verkäufer nicht die Mühe machen hier mal etwas Geld für den Anwalt auf den Tisch zu legen, der eine ordentliche verfassen würde. Und in Rechtsfragen sollte man nicht sparsam sein. Viele übernehmen das fehlerhafte Muster des Justizministeriums oder Vorlagen, die inhaltlich falsch sind! Und es gibt hier insofern ein Gesetz dass bestimmte enthaltene Sachverhalte verbietet bzw. anders regelt. Logischerweise gibt es nicht für alles Gesetze, manche bedienen auch andere Sachverhalte - hier muss man halt mal 200 Euro für eine korrekte Widerrufsbelehrung beim Anwalt lassen, der sogar haftet wenn er Mist baut - oder man zahlt 500 Euro für eine Abmahnung. Im Prinzip ist man dann selbst Schuld bzw. hat am falschen Ende gespart!
Punktedieb hat geschrieben:Und auch da wurde gesagt, das man die Sache so regeln könnte, das die erste Abmahnung kostenlos ist und somit mehr der Ermahnung dient. Und wenn die betreffende Person weiterhin falsch handelt, das es dann gleich vor Gericht gehen sollte. Denn ein Ignorieren dieser Ermahnung beweist ja, das man sich des falschen Handelns bewusst ist.
Sagen kann man viel - nur ob es sich in die Tat umsetzen lässt ist die Frage. Und hier kann ich nur das von vorhin aufgreifen:
Subbotnik hat geschrieben:Dann versuch mal die Gegenfrage zu beantworten, wie man denn nun erfassen soll, ob jemand das zum ersten Mal und zum fünften Mal macht. Beispielsweise wenn Kanzlei A ihn zum ersten mal abmahnt, wie soll Kanzlei B das nun wissen? Eine zentrale Datenbank? Ist so nicht erlaubt und würde man das staatlich regulieren wär das wieder eine riesige Bürokratie, die mehr Kosten als Nutzen produzieren würde.
Für andere Vergehen gibt es doch auch einheitliche Datenbanken. Warum auch nicht für sowas? Immerhin würde man dann schnell die Leute rausfiltern können, die das eben vorsätzlich machen.
Und ich weiss nicht, was du für Auktionen kennst. Aber wenn man Dinge wie Bücher, Spiele oder sonstwas mit festen Titeln verkauft, wird man wohl fähig sein, das man sowas fehlerfrei abschreibt.
Diese Datenbanken sind aber nicht-öffentlich - und private Institutionen können sowas nicht einfach einrichten aufgrund des Datenschutzgesetztes. Wie soll dass denn aussehen wenn man eine bundesweite, private Datenbank anlegt in der Vergehen dokumentiert werden und jeder (Anwalt) hat drauf Zugriff? Wie soll da vor Missbrauch geschützt werden?
Und wer soll dafür bezahlen? Die Anwälte? Warum - sie haben keinen Nutzen davon. Der Staat? Warum, der hat durch Gesetze bereits den Rahmen gesteckt. Die Anbieter? Schon eher, nur wird jeder freillig ein paar Cent extra pro Auktion oder eine Pflichtgebühr abdrücken wollen um diese Datenbank zu erhalten und zu finanzieren. Im Grunde geht das nur über extra Abgeben derer, die von Abmahnungen betroffen sind, denn alle anderen würden dann unsinnigerweise für diejenigen haften, die einen Schaden verursachen.
Klar sollte man fähig sein, die Auktionen korrekt zu verfassen - nur zwischen "sollte" und dem ist-Zustand liegt oft eine große Lücke.
P.S. Als Schaden ist all jenes anzusehen wodurch einem anderen "Umstände" entstehen, egal in welcher Form!
Wieso eine private Datenbank?
Und vorallem muss man ja auch sehen, das nicht jeder weiss, das es entsprechende Listen gibt. Woher auch? Das Thema, gerade was Bücher angeht, haben sicher auch hier einige zum ersten Mal mitbekommen.
Auch wenn man das entsprechende rechtliche Wissen dazu hat, sollte man immer auch die andere Seite sehen. Wie war da mal weiter vorne die Frage. Würde ich das auch meinem Kind geben?
Kann man hier genauso sehen. Kann man davon ausgehen, das ein normaler Bürger, der mal hier und da was bei Ebay einstellt, weil er es nicht mehr benötigt, davon wissen, das es entsprechende Probleme geben kann? Man sollte eben schon einen Unterschied machen. Es gibt genug, die sowas vorsätzlich machen und auch entsprechende Fehler absichtlich einbauen, um bei Filter nicht entdeckt zu werden.
Und der andere teil der Verkäufer würde sicherlich besser damit umgehen, wenn er auch seitens Ebay einen Hinweis bekommen würde. Reicht doch schon beim Einstellen ein entsprechender Spruch, der auffällig ist.
Aber auch das ist eben das Problem, das Ebay da alle Verantwortung von sich weist und damit den anmahnwütigen Anwälten erst ihre Daseinsberechtigung gibt. Denn es kann nicht abgestritten werden, das es Anwälte gibt, die nur auf die Fehler der Verkäufer bei Ebay spekulieren. Das ist schon zweifelsfrei nachgewiesen worden.
Weil es nur in Form einer privaten Datenbank geht ähnlich Schufa oder Creditreform - darum! Weil sie ansonsten nicht ohne Aufwand einsehbar ist bzw. der Mehraufwand erheblich wäre und somit der Sinn nicht mehr gegeben wäre. Dann muss sich ein Anwalt im Endeffekt mehr Mühen machen als der zu Abmahnende und das ganze wird ad absurdum geführt. Und der Staat wird dafür nicht sorgen - warum? Warum sollten alle Steuerzahler für die Vergehen weniger bezahlen? Warum? Welches Interesse hat jemand, der nichts damit zu tun hat, was die Mehrheit ist, dieses Konstrukt für einige wenige zu bezahlen?
Auf das andere gehe ich nicht mehr ein, das wurde hier hinlänglich geklärt - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und da hört es auch schon auf. Und darüber lässt sich auch nicht streiten, weil man sonst jedes Vergehen damit rechtfertigen und Verhältnismäßigkeit einfordern könnte.
Warum sollte eBay darauf hinweisen? Warum? Warum sollte eBay sozusagen hier dem Verkäufer Verantwortung abnehmen? Macht doch keinen Sinn, denn auf der einen Seite will man sich nicht reinreden lassen, auf der anderen fordert man genau das. Ist doch sinnfrei - entweder oder, jeder ist für das was er tut verantwortlich, kein Dritter! Oder um`s anders zu sagen: Man ist immer bereit Vorteile einzufordern, aber wenn es darum geht Nachteile die sich daraus ergeben zu dulden fängt man an zu meckern. Jede Medaille hat aber zwei Seiten und wir haben uns vor Jahrzehnten dazu entschieden, dass jeder mehr Freiheiten hat, dafür aber auch mehr Risiko.
Ist ja alles schon und gut, aber es kann mir dann genauso passieren wenn ich die Bücher auf einem Flohmarkt verkaufe oder eben auf einer der Erwachsenenauktionshäuser - oder sehe ich das jetzt falsch ?
Nur dort suchen die Anwälte (noch) nicht so sehr wie auf ebay, was auch klar ist als das größte Auktionshaus mit vielen Nutzern.
Liebe Grüße
Sorae
Auf dem Flohmarkt ja - da hat man aber eher ein Problem mit der Polizei. Hat eine Freundin von mir schon zweimal erlebt als sie mal auf dem Flohmarkt war und auf einmal Zivilbeamte den Stand eines Händlers dichtmachten weil dieser indizierte Sachen verkaufte. Lag aber eher daran, dass diese Händler garantiert auch an Minderjährige (vielleicht unbewusst) verkauften, da man vor Ort ja den Sachverhalt überprüfen kann, also ob jemand 18 ist oder nicht.
In Erwachsenenauktionshäusern sieht das wiederum anders aus: Hier haben nur Erwachsene Zutritt und man muss meist vor einer Aufnahme durch eine Altersverifikation. Im Grunde ist ausgeschlossen dass hier Jugendliche unter dem Bietervolk sind und sich das Angebot explizit an Erwachsene richtet
Stellst sich aber die Frage, wie diese Erwachsenenauktionshäuser das Alter prüfen. Reicht eine Kopie des PA´s? Nun dann würde ich mich nicht drauf verlassen, das da nur wirklich Erwachsene unterwegs sind. Und bei Ebay sollten genauso nur Leute unterwegs sein, die mindestens 18 sind.
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