Neue Abzockmethode bei Bücherverkauf auf Ebay

vom 24.02.2008, 21:44 Uhr

Ich finde zwar das die Anwälte schon richtig handeln und das internet nicht einfach so in die Ecke geworfen werden soll und man sagen kann das da eh nichts passiert, aber ich find es nicht gut das Leute die davon gar keine Ahnung haben das es überhaupt so eine Liste gibt und das ihre Bücher auf so eienr stehen gleich beim ersten mal mit derart harten Strafen verfolgt werden. Da geht es den Anwälten ja woll nicht um das Recht oder ob jemand etwas illegales tut sondern um mehr Kohle abzustauben als sie es schon auch so tun.

Wie hier shcon gesagt wäre es gut wenn man beim ersten mal nur eine Verwarnung bekommt oder von mir aus nicht mehr als 50€ Strafe oder dergleichen. Beim 2ten mal kann man dann schon 100€ machen und beim 3ten mal halt den Betrag der auch jetzt im Moment ist.

Ausserdem könnte doch Ebay teoretisch einen Filter einbauen der dann gleich beim erstellen eines Angebots guckt ob dieser Gegenstand überhaupt erlaubt ist also so das niemand die Liste sieht sondern diese immer nur bei einem Gegenstand anzeigt ob dieser sich auf solch einer Liste befindet. Oder man solchen Filter ins Internet stellt wo man auch nur Sachen eingeben kann und nur gesgat bekommt ob dies erlaubt ist.

Was mich noch interesiert ist, das die Sachen die auf dieser Liste sind ja teilweise erst ab 18 sind und man diese auch im Laden wenn man 18 Jahre alt ist kaufen kann, aber wenn man sich bei Ebay registrieren möchte auch 18 sein muss und dort etwas kaufen. Wieso sind dann die Sachen trotzdem auf Ebay verboten?

Und das zweite was mich interessiert ist was noch so alles gibt von dem es solche Listen gibt? Oder wieso so ein ANwalt dir einen Brief schreiben kann und was man bei Ebay nicht verkaufen darf oder vielleicht darf abe rnicht in grossen Mengen.

» Spartan » Beiträge: 226 » Talkpoints: -0,41 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Spartan hat geschrieben:Ich finde zwar das die Anwälte schon richtig handeln und das internet nicht einfach so in die Ecke geworfen werden soll und man sagen kann das da eh nichts passiert, aber ich find es nicht gut das Leute die davon gar keine Ahnung haben das es überhaupt so eine Liste gibt und das ihre Bücher auf so eienr stehen gleich beim ersten mal mit derart harten Strafen verfolgt werden. Da geht es den Anwälten ja woll nicht um das Recht oder ob jemand etwas illegales tut sondern um mehr Kohle abzustauben als sie es schon auch so tun.

Wie hier shcon gesagt wäre es gut wenn man beim ersten mal nur eine Verwarnung bekommt oder von mir aus nicht mehr als 50€ Strafe oder dergleichen. Beim 2ten mal kann man dann schon 100€ machen und beim 3ten mal halt den Betrag der auch jetzt im Moment ist.

Sorry, aber das ist einfach unsinnig - warum? Dann versuch mal die Gegenfrage zu beantworten, wie man denn nun erfassen soll, ob jemand das zum ersten Mal und zum fünften Mal macht. Beispielsweise wenn Kanzlei A ihn zum ersten mal abmahnt, wie soll Kanzlei B das nun wissen? Eine zentrale Datenbank? Ist so nicht erlaubt und würde man das staatlich regulieren wär das wieder eine riesige Bürokratie, die mehr Kosten als Nutzen produzieren würde. Abgesehen davon würde man von Seiten des Staates nur darauf verweisen dass es hierzu bereits bestehende Gesetze und Behörden gibt, die diese Aufgabe indirekt wahrnehmen wo man sich vorher schlau machen kann.

Und die Strafen sind keineswegs hart - denn vor Gericht können sie noch härter ausfallen. Auch wenn es zynisch klingt: Durch die Abmahnungen schützen die Anwälte diese Menschen vor Strafverfahren und Bußgeldern, die höher ausfallen könnten als die Abmahnbeträge.

Und es zählt immer nur eines: Unwissenheit schützt eben vor Strafe nicht und wenn ich etwas mache, was bedenklich sein kann, so muss ich mir zuerst mal Gedanken über mögliche Konsequenzen machen. Ist im Grunde die normalste Sache der Welt.
Spartan hat geschrieben:Ausserdem könnte doch Ebay teoretisch einen Filter einbauen der dann gleich beim erstellen eines Angebots guckt ob dieser Gegenstand überhaupt erlaubt ist also so das niemand die Liste sieht sondern diese immer nur bei einem Gegenstand anzeigt ob dieser sich auf solch einer Liste befindet. Oder man solchen Filter ins Internet stellt wo man auch nur Sachen eingeben kann und nur gesgat bekommt ob dies erlaubt ist.

Erstens gibt es das schon in der Form, den eBay filtert und kontrolliert auch bestimmte Sachen, beispielsweise Spiele. Jedoch gibt es wie auch hier immer ein paar User die meinen besonders schlau zu sein indem sie die Namen so umformulieren, dass diese Artikel am Filter vorbeigehen!

Zweitens frage ich mich, ob Du überhaupt andere Beiträge liest (Ich würde sagen: nein!): Es gibt diese Abfragefunktion bei der BPjM, das habe ich auch bereits 2 Beiträge nach deinem geschrieben um deine Frage die Du dort schon gestellt hattest zu beantworten! Genau das gleiche bei der Frage
Spartan hat geschrieben:Was mich noch interesiert ist, das die Sachen die auf dieser Liste sind ja teilweise erst ab 18 sind und man diese auch im Laden wenn man 18 Jahre alt ist kaufen kann, aber wenn man sich bei Ebay registrieren möchte auch 18 sein muss und dort etwas kaufen. Wieso sind dann die Sachen trotzdem auf Ebay verboten?

Du solltest Dir mal die Mühe machen andere Beiträge zu lesen statt die gleichen Sachen redundant zu spammen.
Spartan hat geschrieben:Und das zweite was mich interessiert ist was noch so alles gibt von dem es solche Listen gibt? Oder wieso so ein ANwalt dir einen Brief schreiben kann und was man bei Ebay nicht verkaufen darf oder vielleicht darf abe rnicht in grossen Mengen.

Es heißt nicht umsonstn BPjM - Bundesprüfstelle für jugendgefährende Medien - diese Indizierungslisten umfassen also alle Medien, die es gibt, d. h. digitale als auch analoge. Das können Bücher, Spiele, Filme, Magazine usw. sein. Das einzige was dort nicht aufgeführt ist sind Medien die beschlagnahmt worden sind, ohne indiziert worden zu sein. Denn diese sind nicht indiziert sondern verboten! Die Indizierung untersagt lediglich eine Abgabe an alle unter 18 sowie weitere Einschränkungen, man kann es aber im Grunde noch erwerben.

Ein Verbot bedeutet das was Verbot aussagt: alles ist verboten, teilweise auch der Besitz! Daher ist das, was von vielen behauptet wird, dass beispielsweise Spiele verboten sind totaler Blödsinn, da eine Indizierung kein Verbot bedeutet.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Servus!

Nicht nur die Profifußballer, Grooovegirl, sondern auch viele andere Selbstständige haben einen hohen Stundensatz, was ich nur damit aussagen wollte ist, dass sich die Anwälte nicht dumm und dämlich mit so etwas verdienen. Man bekommt sicherlich einiges in die Kassa, aber unter "reich" werden, verstehe ich auch deutlich etwas anderes. Ob auch primär die Einnahmen als Grund für die Abmahnungen gezählt werden kann, ist eine andere Frage und wird sich sicherlich von Anwalt zu Anwalt unterscheiden. Ich verstehe zwar, dass hier provokant zu Wort gegriffen wird, allerdings kann man im Thread keine sinnvolle Diskussion führen. Man versucht Dinge zu erklären, sogar ziemlich ausführlich und im nächsten Posting wird wiederum was anderes festgestellt, obwohl ein Posting darüber die Rechtslehre erläutert worden ist. Natürlich kann es auch sein, dass einige mit dieser Materie überfordert sind, allerdings sollte man sich dann die Beiträge ausführlich und vorallem GANZ durchlesen und nicht überfliegen und wegen den Talkpoints bereits erklärte und erläuterte Probleme nochmal aufgreifen.

@winny2311: Wenn du wirklich alle Beiträge genau durchgelesen hättest, würdest du bereits die Antwort auf deine Frage bekommen. Ich fühle mich hier leicht veräppelt, nur weil einige meinen, nur den ersten Beitrag zu lesen und gleich daraufhin aus Punktegeilheit zu posten. Was tut es zur Sache ob es in Relation steht oder nicht? Ziehen wir eine Analogie: Man begeht einen Banküberfall, allerdings geht dann wieder ohne Beute raus und wird dann gefasst. Kann man dann sagen, wieso werde ich bestraft? Für nichts und wieder nichts? Ich hab nicht einmal was mitgenommen? Nein eben nicht, so ist es eben auch in diesem Fall. Es wurde bereits im obigen Posting von Subbotnik genau erklärt, wieso du überprüfen kannst, ob dein Buchtitel bereits indiziert ist oder nicht, also ist in diesem Fall absolut gar nichts schwammig. Alles ist wie vom Gesetzgeber erwünscht transparent.

@Spartan: Den Gesetzgeber juckt es im Grunde genommen nicht, ob es der Bauer A oder der Bürger B kennt oder nicht, es gibt mehrere Arten einer Gesetzesbeschließung beziehungsweise Gesetzteserschaffung, dabei werden auch den Bürgern die Chance gegeben, die Gesetze wahrzunehmen. Wofür ist sonst die Kundmachung gut? Wieso werden sonst die Gesetzestexte gedruckt oder online gestellt? Damit man mehr Ausgaben hat und auch eine Zweckverfremdung in der Tasche?

Man kann ein automatisiertes System nicht 100%ig kontrollieren lassen, zumal nicht von Filtern, manuell ist es natürlich möglich, aber ich möchte nicht wissen, wieviele Tausende Mitarbeiter für Ebay nötig wären, um alle eingestellen Aktionen manuell zu überprüfen und freizuschalten. Das wäre schon ziemlich witzlos.

Für alle, die vorhanden, hier zu posten: BITTE zuerst alle Beiträge vorlesen und erst DANN Beiträge verfassen. Natürlich beantworten wir gerne Fragen, allerdings nicht x-mal dieselbe Frage ;)

Hochachtungsvoll - Näugelchen
Cheerio!

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» Näugelchen » Beiträge: 1328 » Talkpoints: -13,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Subbotnik hat geschrieben:Erstens gibt es das schon in der Form, den eBay filtert und kontrolliert auch bestimmte Sachen, beispielsweise Spiele. Jedoch gibt es wie auch hier immer ein paar User die meinen besonders schlau zu sein indem sie die Namen so umformulieren, dass diese Artikel am Filter vorbeigehen!


Nur müsste doch da der Ottonormalverkäufer durch den Filter die Auktion gar nicht online bringen können. Denn wer wirklich nicht weiss, das sein Buch oder Spiel auf so einer Liste ist, wird kaum bewusst falsche Schreibweisen verwenden. Oder sehe ich das falsch?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Punktedieb hat geschrieben:Nur müsste doch da der Ottonormalverkäufer durch den Filter die Auktion gar nicht online bringen können. Denn wer wirklich nicht weiss, das sein Buch oder Spiel auf so einer Liste ist, wird kaum bewusst falsche Schreibweisen verwenden. Oder sehe ich das falsch?

Näugelchen hat geschrieben:Man kann ein automatisiertes System nicht 100%ig kontrollieren lassen, zumal nicht von Filtern, manuell ist es natürlich möglich, aber ich möchte nicht wissen, wieviele Tausende Mitarbeiter für Ebay nötig wären, um alle eingestellen Aktionen manuell zu überprüfen und freizuschalten. Das wäre schon ziemlich witzlos.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Wenn Titel, Autor und ISBN richtig angeben sind, dann muss es mit einem automatischen Filter gefunden werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Näugelchen hat geschrieben:@Groovegirl: Wer sonst einen Stundenlohn von 100€ hat? Etliche selbstständige Webdesigner, die verlangen sogar noch einen höheren Stundensatz, Webprogrammierer, einige IT-Services und vieles mehr. Einfach mal eine kurze Google-Suche anwerfen, schon findet man Berufssparten und den Stundensatz ;)



Abmahnungen werden aber gerne auch im großen Stil als Massenbriefe verschickt. Da ändert sich dann die Anschrift im Briefkopf und die Anrede und halt das konkrete Vergehen (in diesem Fall also der Buchtitel), aber der Rest bleibt derselbe und wird letztlich nur übernommen. Das kostet den Anwalt ein paar Minuten, wenn überhaupt. Und den Rest erledigt seine Sekretärin.
Insofern halte ich die Beträge, die bei Abmahnungen zu zahlen sind, auch für nicht gerechtfertigt.

» pitti » Beiträge: 641 » Talkpoints: 29,86 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Zum Glück hat man auch keinen Rechercheaufwand - die Verstöße werden ja frei Haus geliefert :wink:. Und ein Folgeaufwand gibt es natürlich auch nicht, ganz zu schweigen von den Aufwendungen zur Erstellung einer rechtssicheren Abmahnung und einer Fallprüfung.

Denn man als Anwalt unberechtigt abmahnt kann das auch schnell teuer werden bzw. zu Ärger mit der Kammer führen.

Man kann jetzt darüber streiten wie aufwendig diese Aufwände sind, aber die Beträge richten sich nach Gebührenordnungen.

Punktedieb hat geschrieben:Wenn Titel, Autor und ISBN richtig angeben sind, dann muss es mit einem automatischen Filter gefunden werden.

Die Betonung liegt auf "Wenn" - und wieviel Auktionen entsprechen der Norm? Die wenigsten! Da wird oft nur ein Bild eingestellt und geschrieben: "Verkaufe Artikel XYZ, blabla"

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:Zum Glück hat man auch keinen Rechercheaufwand - die Verstöße werden ja frei Haus geliefert :wink:.


Naja, ich gehe mal davon aus, dass Rechtsanwälte mit sowas beauftragt werden und nicht von sich aus handeln. Vielleicht liege ich damit aber auch falsch.
Ich gehe aber eigentlich eher davon aus, dass irgendwer daher kommt und irgendein Interesse daran hat, irgendwas abzumahnen und dann zum Rechtsanwalt geht und das machen lässt. Insofern entfällt für letzteren dann der Rechercheaufwand.

» pitti » Beiträge: 641 » Talkpoints: 29,86 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Die Abmahnungen müssen meist durch einen "Auftraggeber" initiiert werden - trotzdem muss der Sachverhalt selbstständig recherchiert werden. Kein Anwalt der was auf sich hält verlässt sich bei sowas angesichts der drohenden Konsequenzen (Kammer & Co) auf die Aussage eines Mandanten.

Klar gibt es auch hier schwarze Schafe, die auf eBay Sachen selbst ausgespäht haben und dann einen "Auftraggeber" suchten. Die waren aber auch so schlau direkt auf eBay nachzuhaken und eine verbotene "Teilung" zu offerieren :wink: und dürfen sich deswegen selbst vor einem Gericht / der Kammer verantworten.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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