Zusätzliches Semester aufgrund nicht angebotener Prüfung?
Ich komme jetzt mit meinem Studium in das letzte Semester und hoffe einmal, dass ich im September mit dem Studium fertig bin. Jetzt ist mir aber der Gedanke gekommen, dass es ja durchaus sein kann, dass ich eine Prüfung aus dem vergangen Semester nicht bestanden habe. Bei uns ist an der Uni aber so, dass jede Vorlesung nur einmal im Jahr gelesen wird. Also entweder im Sommersemester oder aber im Wintersemester. In der Regel wird aber die Prüfung in jedem Semester angeboten, sodass man eine nicht bestandene Prüfung auch gleich im anschließenden Semester nachholen kann.
Jetzt kenne ich aber auch einen Fall, in dem es so war, dass die Prüfung eben nicht wieder in direkt folgenden Semester angeboten wurde, sondern diese erst wieder dann statt gefunden hat, als die Vorlesung erneut gelesen wurde. Ich weiß zwar nicht warum dies hier der Fall war und ich kenne jetzt auch keinen zweiten Fall, in dem dies so geregelt wurde. Jedoch mache ich mir jetzt natürlich Sorgen dass ich eben eine Prüfung nicht bestanden haben könnte und dann genau der beschriebene Fall eintritt und die Prüfung eben nicht jetzt, im neuen Semester nachgeholt werden kann, sondern man warten muss, bis die Vorlesung erneut gelesen wird. Dies würde dann bedeuten, dass man erst im kommenden März die Prüfung erneut schreiben kann und damit dann auch erst dann abschließen kann.
Meint ihr, dass meine Sorgen berechtigt sind oder ist es denn in den Bachelor-Studiengängen nicht so, dass man eine nicht bestandene Prüfung innerhalb eines halben Jahres nachgeholt werden muss? Wisst ihr inwiefern der Professor Einfluss auf den Termin der nächsten Klausur hat? Kann er entscheiden ob die Prüfung direkt im kommenden Semester wiederholt werden kann oder entscheidet das eine andere Stelle? Wird hier vielleicht auch etwas Rücksicht auf solche Studenten genommen, die wegen einer Prüfung nicht abschließen können, sodass man in solchen Fällen dann eher eine Prüfung im kommenden Semester anbietet?
Ich denke schon, dass deine Sorgen ein Stück weit berechtigt sind, wenn du nicht weisst ob die Prüfung, die du vielleicht nicht bestehst, direkt im nächsten Semester angeboten wird. Ich studiere auch in einem Bachelorstudiengang und da ist es nicht so, dass eine nicht-bestandene Prüfung innerhalb eines halbes Jahres nachgeholt werden muss. Bei uns ist es allerdings auch so, dass bis auf wenige Ausnahmen die meisten Prüfungen in jedem Semester angeboten werden, unabhängig davon ob es eine Vorlesung gab oder nicht.
Inwiefern der Professor da nun entscheiden kann, kann ich dir nicht genau sagen, in einem Fall bei uns war es aber tatsächlich so, dass diese Prüfung eben nicht ohne Vorlesung angeboten wurde und da wurde auch auf niemanden Rücksicht genommen. Aber das muss ja nicht bei allen Fächern so sein. Für den Fall dass du eine Prüfung nicht bestanden hast, solltest du auf jedenfall schnellstmöglich klären, ob diese angeboten wird bzw mit dem jeweiligen Professor darüber sprechen.
BrilleWilli hat geschrieben:Jetzt kenne ich aber auch einen Fall, in dem es so war, dass die Prüfung eben nicht wieder in direkt folgenden Semester angeboten wurde, sondern diese erst wieder dann statt gefunden hat, als die Vorlesung erneut gelesen wurde. Ich weiß zwar nicht warum dies hier der Fall war und ich kenne jetzt auch keinen zweiten Fall, in dem dies so geregelt wurde.
Ich kann dir zwar nicht sagen, wer nun entscheidet, wann die Prüfungstermine stattfinden und ob dein Professor Einfluss darauf hat, aber kann es vielleicht so sein, dass in dem Fall, in dem die Prüfung nicht wieder in dem direkt folgenden Semester angeboten wurde, keiner durchgefallen war und die Prüfung wiederholen musste? Dann wäre es schließlich egal, wann die Prüfung geschrieben wird.
Du hast ja selbst gesagt, dass dir kein zweiter Fall bekannt ist und ich vermute mal, dass es schon viele Beschwerden gegeben hätte, wenn eine Prüfung nicht bestanden wurde, aber im darauffolgenden Semster nicht wiederholt werden konnte.
Ich kenne es von meinem Studium so, dass mündliche Prüfungen recht schnell nachgeholt werden konnten. Das war meist kein Problem in einem kleinen Fachbereich. Meist waren nur wenige Wochen zwischen Wiederholungsprüfung und dem ursprünglichen Prüfungstermin.
Bei schriftlichen Klausuren kenne ich es schon so, dass ein eigentlich angesetzter Wiederholungstermin einer schriftlichen Prüfungsklausur verschoben wurde, weil sich zu wenige Studenten für diese Klausur angemeldet hatten. Allerdings wurde diese Klausur nur vom Ende der Prüfungszeit auf das Ende der Semesterferien verschoben. Ich weiß aber von einer Freundin in einem anderen Studiengang, dass diese ein Semester dran hängen musste, weil sie eine Prüfung nicht im letzten Semester wiederholen konnte, das aber zu spät bemerkt hatte, sonst hätte sie den ersten Prüfungsversuch schon eher in Angriff genommen – es handelte sich aber um einen Diplomstudiengang.
Wärst Du denn einer der ersten Studenten, die diesen Bachelorstudiengang beenden? Wenn nicht, dann wäre es doch sicher sinnvoller mal beim zuständigen Prüfungsamt nachzufragen, wie es bisher gehandhabt wurde.
SuperGrobi hat geschrieben:BrilleWilli hat geschrieben:Jetzt kenne ich aber auch einen Fall, in dem es so war, dass die Prüfung eben nicht wieder in direkt folgenden Semester angeboten wurde, sondern diese erst wieder dann statt gefunden hat, als die Vorlesung erneut gelesen wurde. Ich weiß zwar nicht warum dies hier der Fall war und ich kenne jetzt auch keinen zweiten Fall, in dem dies so geregelt wurde.
Ich kann dir zwar nicht sagen, wer nun entscheidet, wann die Prüfungstermine stattfinden und ob dein Professor Einfluss darauf hat, aber kann es vielleicht so sein, dass in dem Fall, in dem die Prüfung nicht wieder in dem direkt folgenden Semester angeboten wurde, keiner durchgefallen war und die Prüfung wiederholen musste? Dann wäre es schließlich egal, wann die Prüfung geschrieben wird.
Du hast ja selbst gesagt, dass dir kein zweiter Fall bekannt ist und ich vermute mal, dass es schon viele Beschwerden gegeben hätte, wenn eine Prüfung nicht bestanden wurde, aber im darauffolgenden Semster nicht wiederholt werden konnte.
In dem mir bekannten Fall war es so, dass ein Freund von mir durch die Prüfung gefallen ist und diese dann direkt im nächsten Semester nachschreiben wollte, auch wenn diese Vorlesung in dem Semester dann nicht gelesen wurde. Jedoch war es dann so, dass er ein ganzes Jahr warten musste und die Prüfung erst dann wieder nachholen konnte. Da der Freund ja selbst an der ersten Prüfung teilgenommen hat und diese eben nicht bestanden hat, hängt es sicherlich nicht damit zusammen, dass niemand durch die Prüfung gefallen ist.
@JotJot: Ich gehöre zwar nicht zum ersten Jahrgang, der den Studiengang an der Universität begonnen hat, aber ich werde zu den ersten Jahrgang gehören, die den Bachelor-Abschluss in meinem Studiengang machen werden. Deswegen bin ich auch nicht sicher, dass man mir beim Prüfungsamt wirklich weiter helfen kann. Aber dies wird wohl meine erste Anlaufstelle sein, wenn es denn überhaupt der Fall sein sollte, dass die beschriebene Situation eintritt. Denn aus Kreisen des zuständigen Professors habe ich erfahren, dass man dort der Meinung ist, dass man eine Prüfung innerhalb eines halben Jahres neu anbieten muss beziehungsweise die Bachelor-Studenten diese innerhalb dieser Frist nachholen müssen.
Es muss doch eine Prüfungs- und Studienordnung bei euch geben, die den von dir geschilderten Fall regelt und sagt, wann Nachholprüfungen stattzufinden haben. Sowas kann man ja eigentlich nicht nach Gutdünken machen, da man ja auch schauen muss, dass Nachholprüfungen nicht miteinander kollidieren und Studenten auch die Chance haben, bei Nichtbestehen einer Prüfung durchzustudieren.
Bei uns gibt es dafür auch immer am Anfang des Semesters einen Klausurplan in dem alle schriftlichen und mündlichen Prüfungen festgelegt werden und auch die Nachholtermine festgelegt werden. Die erste Wiederholung kann man dabei auch immer sehr zeitig antreten, meist noch am Anfang der Semesterferien, damit man im nächsten Semester keine Probleme hat, da teilweise auch mal Kurse aufeinander aufbauen.
Erst wenn man auch eine Wiederholungsprüfung nicht besteht, dann kann es bei uns passieren, dass man wirklich mal ein Semester oder gleich ein ganzes Studienjahr ranhängen muss, da dann der ganze Kurs wiederholt werden muss und nicht alles wird bei uns in jedem Semester angeboten. Aber wenigstens eine, meistens sogar zwei Chancen hat man bei uns immer nicht bestandene Prüfungen zu wiederholen ohne das Studium zu verlängern.
Klehmchen hat geschrieben:Es muss doch eine Prüfungs- und Studienordnung bei euch geben, die den von dir geschilderten Fall regelt und sagt, wann Nachholprüfungen stattzufinden haben. Sowas kann man ja eigentlich nicht nach Gutdünken machen, da man ja auch schauen muss, dass Nachholprüfungen nicht miteinander kollidieren und Studenten auch die Chance haben, bei Nichtbestehen einer Prüfung durchzustudieren.
Natürlich wird es auch bei uns eine Prüfungsordnung geben. Das Problem liegt eben nur darin, dass dort scheinbar festgehalten ist, dass man innerhalb eines halben Jahres die Prüfung wiederholen muss. Dies ist aber natürlich dann nicht möglich, wenn die Prüfung gar nicht angeboten wird. Wenn dies eben der Fall ist, dann kann man die Prüfung ja auch erst ein Jahr danach wiederholen, was dann aber auch wieder genauso in der Prüfungsordnung steht. Dass dies so ist kannst du ja an dem von mir geschilderten Fall sehen. Dort wurde ja eine Prüfung nicht erneut angeboten und man musste eben ein Jahr warten.
Ich denke hier kann dir niemand eine zuverlässige Antwort geben ob du warten musst falls du durchgefallen bist. Das wirst du nur beim Prüfungsamt erfragen können. Ich habe selber den Bachelor studiert und bin jetzt an dem Master. Bei mir hat es glücklicherweise ganz gut hingehauen, aber ich hatte die selben Bedenken wie du auch. Es ist einfach zu ärgerlich wenn man ein ganzes Jahr warten muss nur wegen einer einzigen Prüfung, die man noch nicht bestanden hat. Ein Freund von mir hatte einen Ausweg gefunden weil er das selbe Problem hatte und normalerweise ein Jahr hätte warten müssen.
Er hat den Kontakt mit der Lehrperson gesucht und mit ihr besprochen eine mündliche Nachprüfung zu machen. Natürlich müssen solche Prüfungen auch beim Prüfungsamt angemeldet und genehmigt werden. Aber ich glaube, dass auch diese Menschen dort so human sein werden und dich zu Not nicht ein ganzes Jahr warten lassen. Bei meinem Freund hat es glücklicherweise geklappt und er studiert nun auch den Master.
BrilleWilli hat geschrieben:Klehmchen hat geschrieben:Es muss doch eine Prüfungs- und Studienordnung bei euch geben, die den von dir geschilderten Fall regelt und sagt, wann Nachholprüfungen stattzufinden haben. Sowas kann man ja eigentlich nicht nach Gutdünken machen, da man ja auch schauen muss, dass Nachholprüfungen nicht miteinander kollidieren und Studenten auch die Chance haben, bei Nichtbestehen einer Prüfung durchzustudieren.
Natürlich wird es auch bei uns eine Prüfungsordnung geben. Das Problem liegt eben nur darin, dass dort scheinbar festgehalten ist, dass man innerhalb eines halben Jahres die Prüfung wiederholen muss. Dies ist aber natürlich dann nicht möglich, wenn die Prüfung gar nicht angeboten wird.
Es ist doch völlig egal ob die Prüfung angeboten wird oder nicht. Das braucht dich im Prinzip doch auch gar nicht interessieren und ist auch für nichts bindend. Bindend ist das was in der Prüfungsordnung drin steht, wenn ihr eine habt. Steht da drinnen, die Prüfungen ist binnen 4 Woche nachzuholen, dann muss sie in den 4 Wochen angeboten werden, egal ob das der Prüfer nun will oder nicht. Und wenn da drin stehen sollte, dass du sie innerhalb eines Jahres wiederholen musst, dann kann man die Prüfung nicht erst ein Jahr später erneut anbieten.
Einfach mal zum Fachschaftsrat gehen und beraten lassen. Der Fachschaftsrat hätte im Fall der Fälle eh die besseren Karten, die Prüfung durchzudrücken ohne, dass es sich für dich negativ auswirkt.
Klehmchen hat geschrieben:Es ist doch völlig egal ob die Prüfung angeboten wird oder nicht. Das braucht dich im Prinzip doch auch gar nicht interessieren und ist auch für nichts bindend. Bindend ist das was in der Prüfungsordnung drin steht, wenn ihr eine habt. Steht da drinnen, die Prüfungen ist binnen 4 Woche nachzuholen, dann muss sie in den 4 Wochen angeboten werden, egal ob das der Prüfer nun will oder nicht. Und wenn da drin stehen sollte, dass du sie innerhalb eines Jahres wiederholen musst, dann kann man die Prüfung nicht erst ein Jahr später erneut anbieten.
Nein, es ist eben nicht völlig egal. Wenn in der Prüfungsordnung drinnen steht, dass man eine nicht bestandene Prüfung innerhalb von einem halben Jahr nachholen muss, dann bringt mir das nichts, wenn weiterhin noch der Zusatz drinnen steht, der sagt, dass das halbe unbedeutend ist, wenn die Prüfung eben in dieser Zeitspanne nicht angeboten wird. Man muss die Prüfung nur dann in diesem Zeitraum wiederholen, wenn diese in diesem Zeitraum auch wirklich angeboten wird. Wenn die Regelung wirklich so klar und einfach wäre, dann hätte ich nicht jetzt keine Bedenken gehabt.
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