Post für den Expartner - Was mach ich damit?

vom 09.04.2011, 14:22 Uhr

Frau A. und ihr Partner B. sind schon seit über fünf Monaten kein Paar mehr. Vor einiger Zeit hat Frau A. aber Post bekommen, die für ihren Ex Freund bestimmt war. Sie hat ihn darüber informiert und sie sollte dann hinein schauen, was es nun ist. Das hat sie auch getan und sie fand eine Rechnung und eine Bahncard vor. Nun hat Frau ihrem Ex Freund angeboten, dass dieser sich die Sachen abholen könnte und er könnte doch dann auch das Geld mitbringen, dass er Frau A. noch schuldet. Als Frau A. ihre Sachen damals haben wollte, hat er ein großes Theater gemacht und sie erst einmal nicht heraus gegeben, so dass es schon viel Krach zwischen den beiden war. Deshalb sieht es Frau A. auch gar nicht ein, dass sie ihm nun ihre Sachen hinter her schicken sollte, so wie er es von ihr verlangt.

Frau A. hat ihm nun angeboten, dass er ihr doch das Geld überweisen sollte, was er ihr eben noch schuldet und dazu die Versandkosten, da Frau A. kein Geld dafür ausgeben möchte. Allerdings schlagen die Verhandlungen fehl, da er nun möchte, dass sie ihm die Sachen vorbei bringt und er damit droht, dass er ansonsten zum Anwalt geht.

Wie würdet ihr euch an der Stelle von Frau A. verhalten? Wie sieht da die rechtliche Lage aus? Welche Konsequenzen erwarten sie, wenn sie die Sachen nicht zu ihm schickt, solange er ihr Geld nicht überweist, aber sie ihm jeder Zeit frei stellt, dass er die Sachen abholen kann.

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ist denn B. noch in der gleichen Wohnung gemeldet? Wenn dem nicht so ist, sollte A die zuständige Poststelle darüber informieren, dass B dort nicht mehr wohnt, sodass seine Post dann entweder weiter- oder an den Absender zurückgeleitet wird. Wenn man in eine neue Wohnung zieht und ehemalige Mieter dort noch Post bekommen, ist man ja auch nicht dazu verpflichtet, diese anzunehmen.

Sollte B allerdings noch gemeinsam mit A gemeldet sein, sollte sie ihn zunächst mal dringendst dazu bringen, sich umzumelden. Ich weiß leider nicht, wie es rechtlich aussieht, aber ich würde B vermutlich diese beiden Dinge zusenden und gleichzeitig darauf hinweisen, dass ich das in Zukunft nicht mehr tun würde.

» channale » Beiträge: 1371 » Talkpoints: 37,37 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Prinzipiell würde ich sagen dass Frau A nicht in der Pficht sein dürfte, Herrn B seine Post hinterher zu schicken. Was kann Frau A dafür, dass Herr B nicht in der Lage war einen vernünftigen Nachsende-Auftrag bei der Post einzurichten. Somit würde ich aus meinem Verständnis heraus sagen, dass Frau A nun nicht extra zur Post laufen muss. Frau A enthält Herrn B ja die Post nicht vor sondern bietet Herrn B ja, so wie ich es verstanden habe, jederzeit die Möglichkeit, seine Post abzuholen. Also sehe ich da eigentlich kein Fehlverhalten von Frau A. Ist aber nur meine persönliche Meinung.

Ich denke, wenn Herr B seine Post unbedingt haben will, hat er ja die Möglichkeit da auch heran zu kommen. Beide wohnen ja wahrscheinlich in der gleichen Stadt, so dass es Herrn B auch zuzumuten wäre den Weg auf sich zu nehmen, somit sehe ich da kein Problem. Wenn B das nicht will, dann ist das seine Sache aber ich denke nicht, dass Herr B Frau A auf-diktieren kann, wie sie ihm seine Post zukommen lassen soll. Es war ja sein Fehler, dass er die Post nicht angewiesen hat, seine Briefe zu seiner neuen Adresse umzuleiten. Von daher würde ich mich an Frau A's Stelle entspannt zurück lehnen und abwarten und mich überhaupt nicht unter Druck setzen lassen. Aufheben würde ich den Brief und Inhalt natürlich, damit man mir im Nachhinein nichts anhängen kann.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Konsequenzen für Frau A? Keine. Wenn der Ex ausgezogen ist, hätte er ja einen Nachsendeauftrag stellen können. Oder er müsste seine Post regelmäßig abholen kommen. An sich dürfte die Post ja auch gar nicht mehr zugestellt werden, wenn derjenige da nicht mehr wohnt. Frau A sollte vielleicht den Namen von B vom Briefkasten abmachen, sonst bekommt sie eventuell noch eine Mitschuld, dass die Post doch noch angekommen ist.

Frau A kann auf den Briefen die Adresse dick mit Edding durchstreichen und draufschreiben "verzogen". Entweder sie schreibt "unbekannt verzogen" oder streicht die Adresse durch und schreibt die neue Adresse dagegen. Die Post wird dann (wenn neue Adresse bekannt oder auf dem Umschlag steht) direkt zu B geschickt, OHNE dass es was extra kostet. Oder sie geht zurück an den Absender, der dann sehen kann, wie er den Empfänger erreicht. Außerdem sollte A mal das Schild vom Briefkasten abmachen und nur eins von sich drauf kleben, damit die fremde Post nicht mehr eingeschmissen wird.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Danke für die Tipps. Frau A. und Herr B. wohnen nicht mehr in der selben Stadt, da Herr B. vor kurzem wieder umgezogen ist, wovon Frau A. aber nichts wusste. Herr B. wohnt schon fast ein Jahr nicht mehr bei Frau A, aber es kam trotzdem Post an. Auf dem Briefkasten stand der Name von Herrn B. aber nie, daher gibt es da auch nichts zu entfernen.

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Zum Thema Nachsendeauftrag sei nur soviel gesagt, das der nur für die Post gilt. Andere Unternehmen wissen daher meist nichts davon und so kann es noch vorkommen, das Post an der alten Adresse ankommt. So kann eben auch Herr B schlichtweg vergessen haben die Bahn darüber zu informieren, das er eine neue Adresse hat.

Frau A hätte nun einfach die Anschrift durchstreichen können. Dazu entweder den Zusatz "Zurück, da verzogen" drauf oder halt die neue Anschrift von Herrn B und das ganze in den nächsten Postbriefkasten stecken. Die sind dann in der Pflicht und Frau A ist raus aus der Sache.

Ansonsten sollte sie jetzt den Umschlag samt Inhalt einfach bei sich liegen lassen und Herrn B schriftlich auffordern, diesen abzuholen oder das Porto für die Weiterleitung zu zahlen. Zu mehr ist Frau A nicht verpflichtet, denn es sollte ja im Interesse von Herrn B sein, das er seine Bahncard bekommt. Achja die Kosten für diesen Brief mit der Aufforderung, kann Frau A auch gleich mit in Rechnung stellen. Zumal man sowas zumindest als Einwurfeinschreiben verschickt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Hallo,

also ich kenn das auch, denn ich erhalte ab und an auch noch Post, die eigentlich zu meinem Exmann gehen sollte. Anfangs habe ich ihm die Post dann immer gegeben, aber da er mir dann immer unterstellte, bei schlechterer Post, das ich sie extra lange liegen lassen hätte, damit er mehr Ärger bekommen würde, mache ich das nicht mehr.

Ich schicke die Post einfach mit dem Vermerk seiner neuen Adresse an den Absender zurück und dann sollen die sich darum kümmern. So kann er mir nie vorwerfen, das er durch mich Ärger bekommen hat

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich würde Frau A raten, den geöffneten Umschlag wieder zuzukleben. Falls das nicht geht - je nachdem, wie er geöffnet wurde - würde ich einen Klebestreifen zum Verschließen nehmen. Dann käme ein Vermerk auf den Umschlag, dass der Empfänger verzogen ist. Ferner würde ich den Postboten um Rücknahme des Briefes ersuchen oder ihn an der Poststelle abgeben bzw. in den Briefkasten schmeißen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Frau A kann die beiden Briefe auch in einen Umschlag stecken. Dieser wird verschlossen und an Herrn B adressiert. Diesen beklebt man nicht mit einer Briefmarke, statt dessen schreibt man darauf "Porto zahlt Empfänger". Die Post sollte den Brief trotzdem auch heute noch zustellen. Allerdings muss der Empfänger das übliche Porto plus Strafporto zahlen. Für Frau A entstehen keine Kosten, Herr B muss nicht erst in die andere Stadt zur Abholung fahren.

Vor ein paar Jahren hat das noch geklappt, es wäre aber lohnenswert da bei der Post mal nachzufragen ob das heute immer noch klappt. Herr B ist allerdings nicht verpflichtet, diese Post anzunehmen, im Schlimmsten Fall wird Frau A dann von der Post aufgefordert das Porto plus Strafporto zu zahlen. Das kann man sich aber von der Post quittieren lassen und dem Herrn B in Rechnung stellen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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