Ehrenamtliche Arbeit als Autor - melden?

vom 05.04.2011, 19:12 Uhr

Ich wurde gefragt, ob ich nicht für eine kleinere Jugendzeitschrift die Rolle eines freien Autors schlüpfen möchte, natürlich ehrenamtlich. Dieser Job wird wohl pro Monat 10 Stunden für Recherchen und Schreiben verschlingen. Nun bin ich mir unsicher, ob ich meinem Ausbildungsbetrieb über diesen ehrenamtlichen Nebenberuf informieren sollte. Für mich spricht eigentlich nichts dagegen, wenn mein Arbeitgeber und mein Ausbilder über diesen Job bescheid wissen, jedoch möchte ich auch keinen Nachteil haben, wenn sie diesen Job irgendwie gegen mich verwenden könnten.

Meint ihr, ich sollte meinem Ausbildungsbetrieb wegen dieser ehrenamtlichen Arbeit informieren oder es lieber lassen? Könnte mir diese ehrenamtliche Tätigkeit irgendwann zum Nachteil werden?

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ehrenamtliche Tätigkeit kann dir nie zum Nachteil werden im Gegenteil, denn ehrenamtliche Tätigkeit wird sogar gefördert. Du hast ja bei der von dir genannten Tätigkeit keinen V erdienst und arbeitest auch nicht gegen die geschäftlichen Interessen deines Ausbildungsbetriebs.

Du solltest nur direkt aufpassen, dass es sich wirklich um eine richtige ehrenamtliche Tätigkeit dabei handelt. Nicht alle solche Tätigkeiten sind wirklich rein nur ehrenamtlich. Schaue daher noch einmal in den Vertrag, der deine ehrenamtliche Arbeit beschreibt.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich möchte Dir nichts unterstellen, sondern einfach mal einige extreme Fallbeispiele konstruieren, die zeigen sollen, dass auch ein ehrenamtliches Engagement von einem Arbeitgeber negativ gewertet werden könnte. Es kommt immer darauf an, für wen man ehrenamtlich tätig ist und wo man während dessen eine Ausbildung absolviert.

Beispiel 1: Ein Auszubildender in einem Kernkraftwerk schreibt ehrenamtlich für die Zeitung von Greenpeace, die Jugendliche über die Arbeit der Vereinigung informieren möchte und möglichst auch neue Mitglieder anwerben möchte. Prinzipiell ist Greenpeace eine legale und seriöse Organisation. Dennoch kann der Kraftwerksbetreiber deshalb begründete Zweifel entwickeln, ob der Lehrling loyal zum Unternehmen steht und den Lehrvertrag in Frage stellen.

Beispiel 2: Ein Auszubildender beabsichtigt eine Schreibtätigkeit für eine Publikation aufzunehmen, deren Herausgeber unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen. Das ist zwar unter Umständen nicht mal illegal, kann aber doch einen sehr schlechten Eindruck hinterlassen.

Ich würde also mir gut überlegen, ob die Publikation für den Ausbilder ein tolerierbares Presseorgan ist. Wenn Du zu dem Urteil gekommen bist, dass das der Fall ist, würde ich mit meinem Vorgesetzten bzw. Ausbildungsbeauftragten einen Gesprächstermin abmachen und im Vorfeld abklären, ob es für den Arbeitgeber in Ordnung ist, wenn Du künftig diese Tätigkeit aufnehmen würdest. Wenn man dir dort offiziell mitteilt, dass so eine Schreibtätigkeit auch von der Seite des Arbeitgebers als problemlos eingestuft wird, dann kannst Du dir ja überlegen, ob Du dir diese Zusage auch sicherheitshalber schriftlich geben lässt. Mit dieser Zusage besteht dann kein Einwand gegen die Schriftstellerei. Sollte der Arbeitgeber aber Zweifel äußern würde ich an deiner Stelle die Tätigkeit gar nicht erst aufnehmen. Die Ausbildungsstelle sollte das eigentlich wert sein.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Nun ja, du kennst deinen Arbeitgeber besser. Da es sich ja um eine völlig ehrenamtliche Tätigkeit handelt, kann er eigentlich nichts dagegen haben. Es gibt Chefs, die haben das Gefühl, wenn ihr Mitarbeiter nebenher noch arbeitet - egal ob ehrenamtlich oder nicht - dass dann die eigentliche Arbeit darunter leiden könnte, beziehungsweise dass du dann mit den Gedanken bei deiner anderen Tätigkeit bist. Da mußt du gut abwägen, ob du was sagst.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Jede Tätigkeit, egal ob ehrenamtlich oder nicht, muss beim Arbeitgeber gemeldet werden bzw. es muss gefragt werden, ob der Arbeitgeber etwas dagegen hat. Denn es könnte sich negativ in deinem Beruf auswirken, wenn du unausgeschlafen zur Arbeit kommst, weil die Recherche die ganze Nacht gedauert hat. Ähnliches Thema hatten wir hier schon einmal Ehrenamtliche Tätigkeit dem Arbeitgeber melden? .

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Jede Tätigkeit, egal ob ehrenamtlich oder nicht, muss beim Arbeitgeber gemeldet werden bzw. es muss gefragt werden, ob der Arbeitgeber etwas dagegen hat. Denn es könnte sich negativ in deinem Beruf auswirken, wenn du unausgeschlafen zur Arbeit kommst, weil die Recherche die ganze Nacht gedauert hat. Ähnliches Thema hatten wir hier schon einmal Ehrenamtliche Tätigkeit dem Arbeitgeber melden? .

So ein Unsinn, denn diese Tätigkeit geschieht nur in der Freizeit. Deshalb ist es ja ehrenamtliches Arbeiten. So muss es auch in der betreffenden Satzung stehen, die diese Tätigkeit als ehrenamtlich beschreibt. Nicht alle Tätigkeiten lassen sich auch als ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben.

Beispielsweise kann ich nicht ehrenamtlich Nachhilfeunterricht Schülern erteilen. Ich kann allerdings in einen caritativen Verein die Hausaufgabenhilfe ehrenamtlich betreuen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


So unsinnig ist es nicht. Ich habe hier auf einer Seite Klick von einem Rechtsanwalt einen Beitrag gefunden. Demnach sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten eine Nebenbeschäftigung. Vielleicht hilft diese Seite ja auch schon weiter. Auch in der Freizeit ausgeübte Arbeit kann meldepflichtig beim Arbeitgeber sein, weil es ja sein kann, dass diese Arbeit Schuld ist, dass der Angestellte sich nicht mehr konzentrieren kann und ständig müde ist, weil er zu viel arbeitet.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:So unsinnig ist es nicht. Ich habe hier auf einer Seite Klick von einem Rechtsanwalt einen Beitrag gefunden. Demnach sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten eine Nebenbeschäftigung. Vielleicht hilft diese Seite ja auch schon weiter. Auch in der Freizeit ausgeübte Arbeit kann meldepflichtig beim Arbeitgeber sein, weil es ja sein kann, dass diese Arbeit Schuld ist, dass der Angestellte sich nicht mehr konzentrieren kann und ständig müde ist, weil er zu viel arbeitet.

Ja aber man kann auch nur ehrenamtlich tätig sein oder werden wenn der Verein oder die Institution in rechtlicher Sicht als geimeinnützig gilt. Wo soll man denn ansonsten ehrenamtlich tätig werden? Ich kenne nämlich niemanden, der ehrenamtlich Werbeprospekte von einzelnen Firmen verteilt.

Jemand der wirklich ehrenamtlich tätig ist erhält dafür kein Geld oder noch konkreter gesagt, er wird für seine Arbeit nicht entlohnt. Alle Tätigkeiten mit einem Verdienst müssen selbstverständlich gemeldet werden.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


@karlchen66

Jemand der bei der Feuerwehr oder dem THW ist, arbeitet in aller Regel schon ehrenamtlich. Und da möchte der Arbeitgeber schon drüber Bescheid wissen, da eventuelle krankheitsbedinge Arbeitsausfälle, dann gar nicht von ihm bezahlt werden müssen, sondern von den jeweiligen Unfallkassen.

Dazu wird kein Arbeitgeber darüber erbaut sein, wenn man zwei- bis dreimal im Monat verspätet, übermüdet oder gar nicht zur Arbeit erscheit, weil man einen Einsatz in der Nacht hatte. Daher sollte das immer abgeklärt werden.

Selbst wenn es nur die Arbeit es freien Autors ist, sollte man das anmelden. Damit ist man immer auf der sicheren Seite. Eventuell ergeben sich dadurch auch Vorteile in der Firma, weil der Arbeitgeber bereit ist, die Kenntnisse zu nutzen, die man dadurch mitbringt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:@karlchen66

Jemand der bei der Feuerwehr oder dem THW ist, arbeitet in aller Regel schon ehrenamtlich. Und da möchte der Arbeitgeber schon drüber Bescheid wissen, da eventuelle krankheitsbedinge Arbeitsausfälle, dann gar nicht von ihm bezahlt werden müssen, sondern von den jeweiligen Unfallkassen.

Dazu wird kein Arbeitgeber darüber erbaut sein, wenn man zwei- bis dreimal im Monat verspätet, übermüdet oder gar nicht zur Arbeit erscheit, weil man einen Einsatz in der Nacht hatte. Daher sollte das immer abgeklärt werden.

Selbst wenn es nur die Arbeit es freien Autors ist, sollte man das anmelden. Damit ist man immer auf der sicheren Seite. Eventuell ergeben sich dadurch auch Vorteile in der Firma, weil der Arbeitgeber bereit ist, die Kenntnisse zu nutzen, die man dadurch mitbringt.

Einfach mal Lesen was ich geschrieben habe, denn einen solchen Fall meinte ich überhaupt nicht. Denn bei der von dir genannten Feuerwehr oder THW gelten auch andere gesetzliche Bedingungen. Desweiteren benötigt man hier auch eine gewisse Tauglichkeit bei der Arbeit, die natürlich medizinisch festgestellt wird. Das brauche ich bei der Hausaufgabenhilfe bei der Caritas beispielsweise nicht.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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