Eigentum ist nicht gleich Eigentum
Hallo,
nehmen wir an, ihr kauft euch eine Eigentumswohnung für 250.000 Euro inklusive einem kleinen Garten. Jetzt möchtet ihr gerne ein Gartenhaus auf eurem Grundstück aufstellen um die verschiedenen Gartenmaterialen wie Rasenmäher und Co. Dort unterzubringen. Allen ernstes schreibt man euch jetzt vor, die dieses Gartenhaus auszusehen hat, sprich die Farbe, die Größe und das Modeltyp wird euch vorgeschrieben.
Würdet ihr persönlich dies hinnehmen oder euch durchsetzen und den Garten nach euren eigenen Wünschen gestaltet? Ich meine wer soviel Geld für ein Eigenheim ausgibt, kann sich selber eine Toilette oder ein Dixi-Klo in den Garten stellen ohne das ihn jemand mit erhobenem Zeigefinger ermahnen darf. Hier geht doch jede Individualität der Personen verloren.
Sehe ich das ganze eventuell auch aus dem falschen Licht, mir kommt das zu bürgerlich vor und langweilig vor.
Ich kann dich vollkommen verstehen. Sicher ist es nicht schön sich dort beugen zu müssen und eventuell sogar von seinen Vorstellungen vollkommen abweichen zu müssen. Dennoch hat das alles schon seinen Sinn.
Stell dir vor du gehst durch einen Ort und alle Häuser sehen alle anders aus. Damit meine ich jetzt, dass das eine Rot ist während das andere Blau ist. Stell dir das mal vor. Augenschmerzen vorprogrammiert. Deshalb behalten sich die meisten Gemeinden das Recht vor, etwas dazu zu sagen.
Bestimmt kann man es auch übertreiben aber das meiste ist schlichtweg dadurch gerechtfertigt, dass es die anderen Häuser in der Umgebung weniger attraktiv macht. Stell dir vor alle haben den Zaun Typ a, der Vertikal rote Striche hat. Da würde es bei den anderen enorm schlecht aussehen wenn deine Striche horizontal sind.
In den meisten Fällen lässt sich dort aber noch reden. Speziell als Neuling solltest du den DIskurs nicht meiden und versuchen dich mit deinen baldigen Nachbarn zu einigen.
Bei einer Eigentumswohnung haben immer die Eigentümergemeinschaft ein Mitreden. Das ist bei Eigentumswohnungen eben so. Deswegen würde für mich nie eine Eigentumswohnung in Frage kommen. Ich würde mir nicht gerne vorschreiben lassen, ob und wann ich meine Fenster austauschen will, wie ich meinen Balkon gestalten will oder wie mein eigener Garten anzulegen ist. Für mich kann ich auch in der Mietwohnung bleiben. Da wird einem genauso viel vorgeschrieben.
Es gibt bestimmte Bereiche in und um eine Stadt herum, in denen einem Bauherren vorgeschrieben werden kann, wie sein Haus, Dach, Fassade, Garage und ähnliches auszusehen hat. Dies hat was mit dem Landschaftsbild zu tun und ist legitim.
So darf man z.B. nicht jede Farbe für die Dachziegel aussuchen, wenn man einen Neubau plant. Der Balkon darf eine bestimmte Größe nicht überschreiten oder die Fassade darf nur in bestimmten Farben gestrichen werden. Leider kann man da nichts gegen machen und im Normalfall erkundigt man sich im Vorfeld darüber, nämlich dann, wenn es um die Baugenehmigungen geht.
Wie das bei den Gartenhäusern im speziellen ist, das ist sicher auch Stadtangelegenheit. Wichtig ist auf jeden Fall, dass man bestimmte Grenzen beachtet (nicht zu dicht am Nachbargrundstück z. B.) und eine bestimmte Größe nicht überschreitet. Wenn man für das Gartenhaus keine Baugenehmigung benötigt, bezweifel ich, dass man vorschreiben darf, wie es von außen auszusehen hat. Aber das kann man leicht herausfinden, in dem man auf der zuständigen Stelle nachfragt und sich das erläutern lässt.
Wahrscheinlich handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit Gartennutzungsrecht, oder? Dann würde sich schon herauskristallisieren, warum man an diese, vorsichtig gesagt, "Einschränkungen" gebunden ist. Im Grunde kaufst du dir die Eigentumswohnung, die dir auch wirklich gehört und ein Recht zum Nutzen des Gartens - also geht der Garten selbst nicht in dein Eigentum über, sondern bleibt in allgemeiner Verwaltung. Du darfst in jedoch in einem bestimmten Rahmen nutzen. Ich finde, an dieser Regelung ist nichts Verwerfliches.
Diamante hat Recht. Bei einer Eigentumswohnung haben alle Eigentümer ein Mitspracherecht, wenn es um die Errichtung eines Gartenhauses geht. Stell dir vor, der Erdgeschoßbewohner mit der Gartennutzung baut ein großes Gartenhaus direkt vor dem Balkon oder die Fenster des Bewohners der ersten Etage. Wer würde das wohl akzeptieren? Wenn jemand sich durch das Gartenhaus behindert fühlt, kann es eben nicht errichtet werden. Da musst du dich auf jeden Fall einigen.
Angelegenheit des Bauamtes ist die Art und Weise des Gartenhauses und die Beachtung des Abstandes zur Grenze des Nachbarn.
Ein Nachbar von uns im Nebenhaus hatte ohne Rücksprache mit dem Bauamt eine überdachte Laube gebaut. Einem anderen Nachbarn gefiel das wohl nicht und er hat die Stadt informiert. Die Laube musste abgerissen werden und einige Zentimeter weiter wieder neu errichtet werden, weil der Abstand zum Nachbargrundstück nicht richtig war.
Grundsätzlich ist der Begriff „Eigentum“ ein fest definierter Begriff mit entsprechendem rechtlichen Hintergrund, der aussagt, dass Dir etwas konkret gehört, Du es also nicht nur nutzt und es dafür eben nur in Deinem Besitz ist, sondern, dass Du es erworben hast.
In dem von Dir angesprochenen Fall besteht das Eigentum also nur in Bezug auf die Wohnung, nicht auf das Grundstück und somit auch nicht auf den Garten, deshalb bin auch ich der Meinung, dass Diamante mit ihrer Aussage genau richtig liegt und hier lediglich ein gemeinsames Nutzungsrecht vorliegt.
Der Einwand von P-P allerdings, dass es einen Bebauungsplan gibt, der darüber hinaus aussagt, welchem Baustil ein Haus entsprechen muss, welche Dachziegelfarben und Zäune erlaubt oder sogar vorgeschrieben sind und auch, welche Sträucher im Garten angepflanzt werden dürfen, ist ebenfalls korrekt.
Hier könntest Du zwar einen Antrag stellen, dessen genaue Bezeichnung ich leider vergessen habe und der Dir ein Sonderrecht einräumen kann, wenn er genehmigt wird, aber in Bezug auf Dein Gartennutzungsrecht hat das wohl keine Auswirkung, denn der Garten gehört Dir allein eben nicht und insofern darfst Du auch nicht einfach etwas Bauliches am Garten verändern, selbst dann nicht, wenn der Bebauungsplan es grundsätzlich zuließe.
Um also Deine letzte Frage zu beantworten: Ich würde es so hinnehmen müssen wie es ist und könnte gar nichts anderes durchsetzen. Über solche Grundsatzfragen, was in einer Eigentumswohnung und auf dem Grundstück, auf dem das Haus erbaut ist, in dem meine Eigentumswohnung sich befindet, erlaubt ist, muss man sich bereits im Vorfeld Gedanken machen, da hilft es am Ende nicht, wenn man sich erst nach dem Kauf über seine Rechte klar wird, denn dann ist es leider zu spät.
Möchtest Du also Eigentum erwerben und eine Hütte in Deinem Garten aufstellen, solltest Du über den Kauf oder den Bau eines Hauses nachdenken, denn da ist das Grundstück genauso Dein Eigentum wie das Haus, das darauf steht oder erbaut werden soll.
Hallo piranha, das ist durchaus möglich, dass die Eigentümergemeinschaft solche starren Vorgaben macht, an die sich der Besitzer einer Eigentumswohnung unter vielen anderen Eigentümern schon mal halten muss. Durch den verbindlichen Bauleitplan (auch als Bebauungsplan bekannt) wird in der Regel nicht festgelegt, wie denn nun der Garten zu gestalten ist, insbesondere welches Gerätehaus in welcher Farbe gestellt werden darf. Allerdings sind hier baurechtlich bedingt eben auch bestimmte Vorschriften zu beachten.
Da ich selbst die teils sehr starren Regeln von Eigentümergemeinschaften nicht mag, würde eine Eigentumswohnung in einem Wohnkomplex für mich nicht in Frage kommen. Denn da bin ich dann doch eher ein zu großer Egoist als dass ich mir da so in meine Gartengestaltung reinreden lassen würde. Im konkreten Fall würde ich aber doch noch mal mit den anderen Eigentümern sprechen und meine Wünsche und Vorstellungen äußern, unter Umständen lässt sich so ein Kompromiss erreichen oder aber die starren Regeln lassen sich etwas aufweichen.
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