Wie lange Widerspruchsfrist?

vom 01.04.2011, 16:06 Uhr

Das meine Freundin im Moment Probleme mit ihrem Mobilfunkanbieter hat habe ich ja hier schon einmal beschrieben. Auf ihre Beschwerde bekam sie nun als Antwort das ihre Widerspruchsfrist abgelaufen ist und fertig. Nun meine Frage wie lange ist denn so eine Widerspruchsfrist gültig nach Vertragsunterzeichnung? Sie hat sich sofort nachdem sie auf der ersten Rechnung nach Unterzeichnung, den Fehler gesehen hat an den Shop gewendet und mit einem Mitarbeiter gesprochen. Gilt das auch als Widerspruch auch wenn es mündlich war? Der Mitarbeiter hatte versprochen alles wieder rückgängig zu machen, das hat sie aber nicht schriftlich.

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Mündlich bringt euch in der Sache in wirklich weiter. Habt ihr ein paar glaubhafte Zeugen die vielleicht mit wahren und eventuell vor Gericht bezeugen können ? Ansonsten 10 Tage nach Vertragsbeginn.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


alkalie1 hat geschrieben:Ansonsten 10 Tage nach Vertragsbeginn.


Ich biete 14 Tage nach Zugang einer ordentlichen Widerrufserklärung. Wer diese bei Vertragsabschluss im Laden natürlich nicht mit durchliest ist selber Schuld, mit seiner Unterschrift wurde diese bestätigt.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Die gesetzliche Widerspruchsfrist beträgt 14 Tage. Diesen hätte sie schriftlich einlegen müssen. Normalerweise sollte man Verträge, die man unterzeichnet auch lesen und nicht einfach nur eine Unterschrift drunter schmieren. Ich fürchte, dass sie jetzt Pech hat. Insbesondere ist mir unverständlich, wieso sie sich nicht die mündlich abgesprochenen Vertragsänderungen schriftlich hat geben lassen. Als ich einmal einen Vertrag geändert habe, hat der Mitarbeiter das alles im PC eingegeben und mir anschließend eine Übersicht ausgedruckt. So hatte ich alle Absprachen schwarz auf weiß. Aber aus Fehlern lernt man ja bekanntlich.

» eatmyshorts » Beiträge: 187 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das ganze nennt sich auch Widerruf und die Frist dafür hängt von bestimmten Kriterien; allgemein sind aber zwei Wochen beginnend nach Zugang der entsprechenden Erklärung ein guter Anhaltspunkt. Dieser Widerruf muss durch Rücksendung erhaltener Ware oder aber schriftlich erfolgen. Daher ist die mündliche Beschwerde im Shop kein Widerruf.

Die Frage ist aber, weswegen hat die Freundin nach dem Erhalt der Rechnung reklamiert? Stimmt die Rechnung nicht mit dem im Vertrag vereinbarten Tatsachen überein? Das kann man nämlich unabhängig von einem Widerruf reklamieren.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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