Recht auf Übernahme oder Darlehen für Stromkosten?
A wohnt zusammen mit B. Ihnen wurde der Strom abgestellt, da eine Nachberechnung ergeben hat, dass die wirklichen Stromkosten viel höher liegen als die Abschläge, die bisher eingezahlt wurden. Da A und B den Betrag nicht nachzahlen konnten, hat der Stromanbieter dann die Versorgung eingestellt. A hatte schon mit dem Sozialamt telefoniert und gefragt, ob er ein Anrecht darauf hat, dass dieses erst einmal ein Darlehen gewährt, um weiter in der Wohnung wohnen bleiben zu können, hier gab es allerdings verschiedene Meinungen. Wisst ihr genaueres dazu?
Am liebsten wäre es A natürlich, wenn das Sozialamt oder eine andere Einrichtung einen Teil oder vollständig die angefallenen Stromkosten übernehmen würde. Gibt es da noch etwas, bei dem sich A erkundigen sollte, ob die beiden unterstützt werden können?
Ein Recht habt ihr nicht drauf und auch keinen Anspruch, aber man kann soweit wie ich das weiß einen Antrag stellen und dieser wird dann überprüft und gegebenfalls genehmigt oder abgelehnt. Wir hatten ihn vor ein paar Jahren nicht bekommen, ich kenne aber jemanden, der dies irgendwie routinemäßig regelmäßig macht und auch irgendwie immer genehmigt bekommt.
Wie alkalie1 schon geschrieben hat, gibt es darauf natürlich kein Recht, auf welches sich dann alle Schuldner berufen können. Wobei hier natürlich unterschieden werden kann, wie das sonstige Verhältnis zu den jeweils verantwortlichen Ämtern geregelt ist.
Ganz grundsätzlich ist der Abschlag zu den Stromkosten aus dem Regelsatz zu bezahlen. Dies ist offenbar ohne Verzug geschehen. Ob die dann darüber hinaus gehenden Kosten nicht doch irgendwie vom Amt getragen werden können, ist aber ein Punkt, der so noch nicht geklärt ist. Denn Rückstellungen für höhere Stromkosten sind im Regelsatz nicht berücksichtigt. Wobei ich hier immer mal von ALG2 Empfängern ausgehe, nicht von Menschen, welche z.B. nur einen Zuschuss erhalten oder sonst wie in Not geraten sind.
Ob in so einer echten Notsituation nicht doch auch das Amt einspringen kann, kommt wohl leider auch auf die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter an. Natürlich meine ich hierbei ein Darlehen und nicht von einer einfachen Übernahme der Verbindlichkeiten. Raten kann man da eigentlich nur, hartnäckig nachzufragen und sich nicht einfach abwimmeln zu lassen.
Gegenüber dem Stromanbieter aber hat man sich schon falsch verhalten und offenbar alle Fristen verstreichen lassen. Besser wäre es gewesen, hier wenigstens in der Art zu reagieren, dass man eine Ratenzahlung anbietet. Wobei das wohl jetzt auch noch gehen dürfte, um eben wieder versorgt zu werden.
Seit Hartz IV gibt es einen einheitlichen Regelsatz und damit ist alles bis auf die Erstausstattung und den Schulausflug drin. Dazu gehören auch die Stromkosten, auch wenn diese weitaus mehr als der Regelsatz gestiegen sind. Rechtsgrundlage hierfür ist übrigens das SGB II und das SGB III. Grundsätzlich müsste ein Darlehen möglich sein.
Warum hat man denn nicht beim Stromversorger gefragt, ob man die Nachzahlung auf mehrere Raten begleichen kann? Denn wenn erst mal der Strom abgeschaltet wird, dann sind schon mindestens zwei Mahnungen bei A und B eingegangen. Da scheinbar bisher die Abschläge ohne Verzug gezahlt worden sind, hätte der Stromversorger sicherlich für die Nachzahlung auch einer Ratenzahlung zugestimmt.
Jetzt auf staatliche Hilfe hoffen, scheint den Betroffenen wohl der einfachste Weg zu sein. Doch hier muss der Staat nicht mehr helfen, weil es kein Recht darauf gibt. Um in der Wohnung bleiben zu können können A und B versuchen bei Verwandten oder Bekannten einen Kredit zu bekommen, damit die Schulden beim Stromversorger bezahlt werden können. Da wird nämlich auch wieder Strom geliefert.
Aber es schadet auf alle Fälle nicht, wenn man trotzdem noch versucht beim Stromversorger zu verhandeln. Mit etwas Glück lässt man sich dort trotzdem noch auf eine Ratenzahlung ein. Aber dann müssen dort schon sehr gutmütige Entscheidungsträger am Werk sein.
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