Hausverkauf - Käufer vor Zahlung renovieren lassen?
Meine Bekannte hat inzwischen ihr Haus verkauft, und ihre Käufer würden gerne vor Kaufpreiszahlung und Schlüsselübergabe schon einige Renovierungsarbeiten durchführen.
Persönlich hätte ich ein ungutes Gefühl dabei, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einfachen Renovierungsarbeiten wie Tapeten abreißen oder Teppiche entfernen, Schäden entstehen können. Würdet Ihr Renovierungsarbeiten erlauben und wenn ja in welchem Umfang?
Die zweite Sache, die mir Sorgen machen würde, wäre, dass der Kaufvertrag am Ende nicht eingehalten wird und die Handwerker nicht bezahlt werden. Können die an den Eigentümer herantreten, weil das Objekt ihm gehört, oder nur an den eigentlichen Auftraggeber?
Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, kommt es doch darauf an, was im Vertrag geregelt ist für die Übernahme. Denn zwischen Unterschrift und Zahlung der Kaufsumme vergeht bei Immobilien immer eine gewisse Zeit. Wobei ich Verträge dahingehend nur so kenne, das man mit Unterschrift schon Rechte und Pflichten als Käufer übernimmt. Was also heisst, das man seinen Neuerwerb schon nutzen kann.
War damals bei uns beim Grundstück so, bei Bekannten als sie ein Haus kauften und auch bei meinen Eltern so. Wobei meine Eltern schon vorher dem Vertragsabschluss den Schlüssel hatten, um nötige Arbeiten machen zu können. Hatte aber damit zu tun, das wir den Verkäufer halt kannten.
Handwerkerrechnungen gehen üblicherweise an den Auftraggeber, wenn nichts anderes vereinbart ist. Nur solche anderen Absprachen würden ja nur gemietete Räume angehen. Bei einer gekauften Immobilie ist das dann eben der Käufer, welcher die Handwerker beauftragt und auch die Rechnung bekommt. Und nur gegen diesen würde der Handwerker auch vorgehen, wenn die Rechnung nicht bezahlt würde.
Bevor der Hauskauf nicht abgewickelt wird, würde ich irgendwelche Renovierungsarbeiten seitens des Käufers nicht dulden. Wenn der Kauf finanziert wurde, kann immer mal was dazwischen kommen.
Wie die rechtliche Lage bei den Handwerkern ist, wer die unter Umständen bezahlen muß, wenn der Kauf nicht klappt, weiß ich nicht. Ich nehme jedoch an, dass der Käufer die Handwerker bestellt hat und mit Ihnen die Renovierungsarbeiten und alles andere besprochen hat. Somit hat er Ihnen den Auftrag erteilt. Der Verkäufer hat meiner Meinung nach nichts damit zu tun.
Aber auf solchen Ärger, der unweigerlich dann entsteht, hätte ich keine Lust. Deshalb würde ich auch abwarten, bis hundertprozentig alles über den Anwalt geklärt ist. Es sei denn, die Käufer sind bekannt.
Ich kann nur aus der Sicht des Käufers sprechen: als wir unser Haus gekauft haben, haben wir am Tag der Vertragsunterzeichnung die Schlüssel bekommen und durften sofort anfangen. Im Normalfall ist die Zahlung bzw. die Finanzierung vorher ja schon unter Dach und Fach, einen Vertragzu unterschreiben, bevor die Finanzierung steht, wäre ja mehr als leichtsinnig.
Wir durften also wie gesagt sofort anfangen. Die Vertragsunterzeichnung war am 10. Dezember 2007, ebenso die Schlüsselübergabe, der Zahlungstermin war auf den 01.02.2008 festgesetzt. Das hatte ganz einfach den Hintergrund, daß normalerweise mit der Zahlung das Abzahlen beginnt, die wenigsten können sich aber gleichzeitig die Miete für eine Wohnung und die Raten für ein Haus leisten können - wir eben auch nicht - , es sei denn, das Geld dafür fließt bereits in die Finanzierung ein. Bei uns war das nicht der Fall, da unser Eigenkapital gerade für die Erwerbsnebenkosten wie Notar und diverse Steuern und den Makler reichte. Wir konnten keine Miete mit einkalkulieren. Entweder hatten die Verkäufer ein immenses Vertrauen zu uns, oder es ist tatsächlich nicht unüblich, daß man bereits vor Geldfluß Hand anlegen darf.
Was eventuelle Handewerkerrechnungen anbelangt, kann ich nichts sagen, wir haben nicht einen einzigen Handwerker beschäftigt sondern alles in Eigenregie gemacht. Zusätzlich zum Material waren Löhne für Handwerker einfach nicht drin. Aber ich schätze mal, daß der potentielle Käufer die Rechnungen bezahlen muß, sollte mit dem Kauf was schiefgehen. Schließlich laufen die Rechnungen auf den Auftraggeber, und das ist ja nicht der Verkäufer. Die Frage ist nur, ob der Käufer rein rechtlich gesehen schon Veränderungen am Haus durchführen darf, und das nicht nur eine großzügige Duldung seitens des Verkäufers wäre.
Steckt der Käufer sein eigen Schweiß und Geld hinein und der Kauf platzt aus irgendwelchen Gründen doch noch, schätze ich mal, daß das Geld weg ist. Ein anderer Käufer würde nämlich wahrscheinlich ganz andere Tapeten (als Beispiel) anbringen und risse die krachneuen des Vorgängers wohl ab, da müßte man dann schon Glück haben und das Geld ersetzt bekommen, wenn die bereits geleistete Arbeit dem Nachfolger zusagen würde.
Ganz ehrlich, das würde ich niemals machen. Wenn ihr noch in dem Haus wohnt dann wäre dieser Wunsch sowieso unverschämt. Ich wüsste nicht warum ich den Dreck und den Lärm für fremde Leute akzeptieren sollte.
Wenn das Haus schon von euch verlassen ist hätte ich auch Bedenken. So ein Gebäude ist nie vollständig leer geräumt und neugierige Handwerker die sich unbeobachtet fühlen kommen manchmal auch auf dumme Gedanken. Wenn da hinterher etwas fehlt, und wenn es nur das Werkzeug im Keller ist, dann habt ihr den Ärger. Auch machen Handwerker gerne immer mal etwas kaputt. Hinterher will es immer keiner gewesen sein wenn man sie nicht auf frischer Tat ertappt hat. Der neue Eigentümer könnte vermuten dass ihr den Schaden beim Auszug angerichtet habt und ihn euch in Rechnung stellen.
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