Strafzettel weggeweht, was nun?
Ich habe neulich mit einem Kumpel in der Stadt zusammengesessen und einen Kaffee getrunken. Da mein Heimatort auf seiner Wegstrecke liegt bot er mir an, dass er mich mit seinem Auto mitnehmen könne. Dankend willigte ich ein, weil ich auch keine Lust auf Busfahren hatte. Zusammen gingen wir zu seinem Auto und sahen, dass auf der Windschutzscheibe ein Knöllchen befestigt war. Aus einiger Entfernung konnten wir erkennen wie der Zettel im Wind flatterte und drohte weg zu wehen. An diesem Tag war es aber auch wirklich extrem stürmisch.
Der Strafzettel wegen falschem Parken belief sich auf 15 Euro, also kein hoher Betrag den mein Kumpel bezahlen musste. Trotzdem fragten wir uns wie es gewesen wäre wenn der Strafzettel wegen falschem Parken nun wirklich weggeweht worden wäre. Zahlen müsste er auf jeden Fall, aber wie sieht es mit der Mahngebühr aus? Diese müsste er doch sicherlich auch bezahlen, oder? Wie hoch ist diese Mahngebühr wenn man versäumt fristgerecht zu bezahlen? Hat jemand schon einmal per Post einen Strafbescheid wegen falschem Parken zugeschickt bekommen und war völlig überrascht diesen zu erhalten, weil er am Auto nichts vorgefunden hatte?
Der "Strafzetel" am Auto ist heute doch lediglich ein Hinweis, dass man einen Verkehrsverstoß begangen hat.
Den tatsächlichen Bescheid über die Ordnungswidrigkeit bekommt man einige Tage oder Wochen per Post zugestellt, da steht dann auch genau, welcher Verstoß einem zur Last gelegt wird, ausserdem hat man die Möglichkeit, sich zu dem Vorfall zu äußern. Weiterhin ist die Höhe der Strafe und auch der Zahlungsweg aufgeführt.
Wenn man dann also keinen Zettel am Auto selber vorfindet, wird man zwar überrascht sein, aber gültig ist der amtliche Bescheid trotz fehlender Nachricht am Fahrzeug selbst. Und zu einem Zahlungsverzug kommt es auch nicht, da die Frist zur Zahlung erst mit der Ausstellung des Bescheides beginnt. Man hat dann also in aller Regel noch mehr als 10 Tage Zeit, die Strafe zu bezahlen oder Widerspruch einzulegen.
So ein Zettel am Auto ist nur ein Hinweis für den Verstoß und das man sich zu dem Vorfall erklären kann. Der richtige Bescheid kommt automatisch, wenn man sich auf den Strafzettel her nicht gemeldet hat, sowieso per Post direkt nach Hause.
Grad im Winter kann es ja mal passieren, das so ein Strafzettel durch starken Wind vom Scheibenwischer wegweht und ich denke, das die Ämter das auch berücksichtigen und nicht gleich Mahngebühren dazu notieren.
Du bekommst auf jeden Fall nocheinmal einen Bescheid per Post zu geschickt, wo dir der Tatbestand nocheinmal mitgeteilt wird. Dann kannst entweder Einspruch machen oder den Überweisungträger nehmen und diesen bezahlen.
Mahngebühren sind meist erst Fällig wenn du nach dem Bescheid diesen noch nicht bezahlt hast.
Ich habe schon so viele Autofahrer gesehen, die mit ihrem Ticket an der Scheibe spazieren gefahren sind, und diesen nicht bemerkt haben.
Du kannst den Zettel, der heutzutage (jedenfalls hier) kaum noch an die Windschutzscheibe gemacht wird auch aufessen oder in den Gulli schmeißen. Das wird dich nicht davon befreien die Strafe bzw. das Ordnungsgeld auch zu zahlen. Dieser Zettel ist lediglich ein Hinweis, dass du in 4-6 Wochen einen Brief bekommt. Wenn du diesen Brief hast, kannst du noch Widerspruch einlegen oder zu zahlst dann. Heutzutage bekommst du keinen Überweisungsträger mehr an die Windschutzscheibe geheftet.
Die Zettel werden hier gar nicht mehr ans Auto gemacht. Wenn man Post bekommt, dann merkt man das. Hier wurde mal davon in der Presse geredet, dass die Politessen diese Zettel nicht mehr an die Windschutzscheibe machen dürfen, weil es als Sachbeschädigung zählt, wenn sie die Scheibenwischer von den Scheiben ziehen.
Bei uns ist es mittlerweile auch so, dass wir keine Zettel mehr hinter der Windschutzscheibe haben. Die Politessen tippen die Ordnungswidrigkeit in ihr Gerät und das wird dann später im Ordnungsamt ausgewertet. Dann erst wirst du benachrichtigt. Und wenn du dann nicht widersprichst, wird das Bußgeld fällig.
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