Kleidung im Gerichtssaal?
Mir ist aufgefallen, dass Anwälte sowie der Richter im Gerichtssaal immer ähnliche Kleidung tragen und eigentlich auch immer in der gleichen Farbe. Sie haben immer so etwas wie eine Robe an die ein wenig zu lang sein scheint, bei Männern oft mit Krawatten kombiniert. Zudem ist die Farbe immer Schwarz oder sehr dunkles Blau und darunter ist immer ein weißes Hemd oder eine Bluse zu sehen.
Wieso tragen die Anwälte und Richter immer diese Kleidung? Ist es eine Uniform, welche man tragen muss? Oder hat sich das so unter ihnen eingebürgert, sowie zum Beispiel im Büro? Hat es vielleicht sogar etwas zu bedeuten, sprich ein Statussymbol oder so? Kann es sogar vom Staat vorgegeben sein, wie sich die Leute in diesen Berufsgruppen zu kleiden haben?
Das ist so zu sagen die Amtskleidung, die der Staat einem indirekt vorschreibt, man kann es vielleicht mit einem Polizisten der seine Uniform trägt vergleichen. Es ist vorgeschrieben und es wird wohl auch keinen Richter geben, der mal ebenso den Prozess in Jeanshose leitet. Mann nennt das Gewand, dass eigentlich bei Männern und Frauen ziemlich ähnlich ist, sie weit ich weiß „Richter-Robe“. Es gibt aber feiner Unterschiede von Kanzlei zu Kanzlei.
Die ist so gut wie immer schwarz mit ein paar Mustern gestickt, es gibt aber eine Ausnahme, und zwar die Richter vom Bundesgerichtshof, die tragen immer Rot und bei denen ist es auch eine Pflicht, wenn man als Richter fungieren will. Zudem tragen diese Richter vom Bundesgerichtshof immer noch eine Art Pump-Hut, was bei „normalen“ Richtern eigentlich nicht der Fall ist. An sich unterscheiden sich die Roben aber nur in der Farbe.
Diese Roben gibt es schon seit vielen Jahrhunderten und die Tradition hat sich einfach so durchgesetzt.
aris18 hat geschrieben:Wieso tragen die Anwälte und Richter immer diese Kleidung? Ist es eine Uniform, welche man tragen muss? Oder hat sich das so unter ihnen eingebürgert, sowie zum Beispiel im Büro? Hat es vielleicht sogar etwas zu bedeuten, sprich ein Statussymbol oder so? Kann es sogar vom Staat vorgegeben sein, wie sich die Leute in diesen Berufsgruppen zu kleiden haben?
Die Roobe, wie man die Amtskleidung bei Richtern und Anwälten nennt ist wie eine Uniform. Sie soll auch im Gerichtssaal die Stellung des einzelnen deutlich erklären. In einigen Bundesländern ist diese aber für die Anwälte aufgehoben, aber Richter müssen immer eine tragen und zwar in schwarz. Die Richter vom Bundesgerichtshof hingegen tragen rote Roben. Es ist somit im Gesetz verankert und die Amtskleidung wird auch genau beschrieben, wie und wann man sie tragen muss.
Vorgegeben wurde das Tragen der Roben von König Friedrich Wilhelm I. in einer Kabinettsitzung vom 15.12.1726. Die einheitliche Juristentracht ordnete er in seinem Territorium an, weil man - wie er ironisch meinte - diese Advokaten schon von weitem als Spitzbuben erkennen konnte. Sie sollten wollene schwarze Mäntel bis unterhalb des Knies tragen.
Das erzählte uns auch vor Jahren unser Anwalt auf unsere Frage, warum die Roben getragen würden. Wie der König meinte, sollte man sich vor ihnen hüten.
Krawatte und Hemd unter der Robe ist übrigens nicht Pflicht. Ich hatte wärend meiner Zeit als Schöffe (Beisitzer beim Gericht) die Möglichkeit so mancheinen Richter und auch Verteidiger vor der Verhandlung ohne ihre Robe zu sehen und da war vom korrekten anzug bis Löcherjeans alles dabei.
Das hatte mich auch manchmal geärgert. Denn diese Damen und Herren mussten nur ihre Robe über werfen und waren dem Anlass gemäß korrekt gekleidet, wie es in unserer Anweisung hieß. Wir aber mussten in normaler Kleidung erscheinen, aber eben dem Anlass gemäß gekleidet, also keine Jeans und keine bunten Farben oder kurze Röcke etc.
Ich denke auch, dass die Kleidung vom Gericht oder vom Staat vorgeschrieben ist. Daher denke ich, dass sie diese Kleidung tragen müssen. Es wäre meiner Meinung nach auch ein bisschen sehr viel Zufall, wenn fast alle Richter und anderen Angestellten und wichtigen Personen dort in der gleichen Kleidung rumrennen.
Ich denke, dass das etwas mit der Prestige zu tun hat. In der schwarzen Kleidung machen die Richter und anderen Angestellten im Gerichtssaal ja doch ein bisschen was her und das sieht dann garantiert beeindruckender und edler aus als wenn alle in ihrer Straßenkleidung kommen.
Richter müssen immer Robe tragen, das ist ja klar. Für Männer ist weißes Hemd und weiße Krawatte darunter vorgeschrieben, für Frauen genügt ein weißes Tuch im "Ausschnitt" der Robe. Wichtig ist nur, dass man im Halsbereich ausschließlich weiß sieht. Das gilt ebenso für Staatsanwälte. Rechtsgrundlage für Richter und Staatsanwälte ist § 21 AGGVG (Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz). Als Frau hatte ich Glück, da ich im Rahmen meiner Ausbildung als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft mir nicht extra eine weiße Krawatte kaufen musste wie meine männlichen Mitstreiter.
In § 20 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) ist geregelt, dass als Berufstracht die Robe vor Gericht zu tragen ist, soweit das üblich ist. Üblich wiederum ist es, ab Landgericht aufwärts die Robe zu tragen. Aber ich habe gehört, dass es hier in Berlin vor den Amtsgerichten für Anwälte mittlerweile total unüblich geworden ist, in Robe aufzutreten - man wird also komisch angeschaut ,wenn man dort in Robe erscheint, nicht umgekehrt! Das fand ich witzig. In Brandenburg hingegen ist es absolut üblich, auch vor den Amtsgerichten die Robe zu tragen, wie ich selbst beobachtet habe. Grundsätzlich kann ein Gericht einen Anwalt jedoch von der Verhandlung ausschließen, wenn er nicht in Amtstracht erscheint, obwohl dies vor dem entsprechenden Gericht üblich ist - man sollte es also im Zweifel nicht darauf ankommen lassen, sondern die Robe immer mit sich führen.
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