Schadenersatzansprüche der Bahn gegen Selbstmörder?
Wie ich hier geschrieben habe, habe ich mich mich heute über einen Selbstmörder geärgert, der mal wieder den ganzen Bahnverkehr aufgehalten hat. Ich habe den Mitarbeiter am Service-Point der Bahn dann mal gefragt, ob man gegen diese Leute wenigstens vorgeht (sofern sie überleben sollten, was ja nicht so häufig vorkommt), beziehungsweise den Hinterbliebenen (=Erben) die Kosten für diese Aktion in Rechnung stellt. Er bejahte dies.
Ist es wirklich zutreffend, dass die Bahn Schadenersatzansprüche gegen diese Störenfriede beziehungsweise ihre Hinterbliebenen erhebt? Sinnvoll wäre es ja, denn solche Aktionen kosten jede Menge Geld. Die verlorene Zeit bekommt niemand zurück, aber zumindest könnten die Kosten für den Einsatz dann (teilweise) bezahlt werden, ohne dass die Bahn oder die Allgemeinheit alleine dafür aufkommen dürfen. Die Kosten dürften ja recht hoch sein und ich fände es nicht in Ordnung, wenn die Allgemeinheit in jeglicher Hinsicht unter solchen Problemen leiden müsste.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Hinterbliebenen dafür zur Kasse gebeten werden, immerhin können sie ja gar nichts dafür, dass die Person einen Suizid begeht und somit den Bahnbetrieb stört. Das wäre ja Bürgen, wofür man nicht unterschrieben hat und ich denke auch nicht, dass so ein Vertrag rechtmäßig wäre.
Falls der Selbstmord fehlgeschlagen ist, wird die Person sicherlich zur Rechenschaft gezogen. Vielleicht sogar in Form einer Haftstrafe, wenn der Betrieb extrem lange gestört wurde und so dann viele Kosten entstanden sind. Sollte die Person es aber geschafft haben dabei zu sterben, was jetzt wirklich hart klingt aber nun mal so ist, dann werden bestimmt die Hinterlassenschaften des Toten verkauft, um so wenigstens einen Teil der Kosten wieder zurückzubekommen.
Das Blöde an der ganzen Sache ist, dass die Pendler in einer solchen Situation echt am Wenigsten Schuld sind, aber trotzdem dafür leiden müssen. So etwas zu verhindern ist einfach schwer, weshalb man seine Wut als Fahrgast auch nicht an der Bahn auslassen sollte.
Da es sich um einen meist psychisch kranken Menschen handelt, wage ich zu bezweifeln, dass die Bahn damit durchkommt. Jeder Anwalt würde auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren und auch damit durchkommen. Derjenige wird wahrscheinlich, falls er überlebt in eine Psychiatrie kommen und die Angehörigen sind dafür auch nicht verantwortlich, wenn es sich um einen erwachsenen Menschen gehandelt hat.
Ich bin aber ein wenig schockiert, dass es tatsächlich Menschen gibt, die in so einer Situation, wo ein Menschenleben ausgelöscht wurde, weil sich ein kranker Mensch umgebracht hat, an Geld denken kann oder an verlorene Zeit. Sorry, aber dieser Mensch wird wahrscheinlich nie wieder Zeit haben um geheilt zu werden. Es ist ein kranker Mensch, der sein Leben beendet hat oder beenden wollte.
Vorweg ich kann deinen Ärger durchaus verstehen. Aber dein anderer Beitrag ist auch sehr verletzend. Und ich möchte das auch nicht aus diskutieren. Meine Meinung und mein Gefühl. Und bevor mich nun jemand angeht. Ich persönlich würde mich, aus Rücksicht auf die Bahnmitarbeiter, nie vor einen Zug werfen.
Du schreibst auf Kosten der Allgemeinheit. Also Betroffene kann ich dir nur sagen, wenn man mehr Geld in die Hilfe für Betroffene stecken würde, würde es wahrscheinlich weniger Menschen geben, die keinen Ausweg mehr wissen. Und die wenigste Betroffenen stehen morgens auf und sagen sich, heute werf ich mich vor den Zug.
Zu den Kosten. Überlebende eine Selbstmordversuches müssen durchaus für ihre Taten gerade stehen. Wenn jemand Schadenersatzansprüche stellt, wird er die auch durch bekommen. Aus einem mir bekannten Fall weiß ich, dass man bei einem Suizidversuch mit dem Auto durchaus für entstehende Schäden aufkommen muss. Wobei dann eh eine Anzeige dazu kommt, bis hin zum Führerscheinentzug.
aris18 hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Hinterbliebenen dafür zur Kasse gebeten werden, immerhin können sie ja gar nichts dafür, dass die Person einen Suizid begeht und somit den Bahnbetrieb stört. Das wäre ja Bürgen, wofür man nicht unterschrieben hat und ich denke auch nicht, dass so ein Vertrag rechtmäßig wäre.
Ich meinte auch nicht, dass die Hinterbliebenen mit dem eigenen Vermögen haften müssen, sondern eher, dass das Erbe dann geringer ausfällt. Bei den meisten Leuten gibt es doch zumindest ein bisschen was zu erben, selbst wenn es keine immensen Summen sind. Dieses Erbe gehört ja erst einmal, also vor dem Tod, dem Verstorbenen und müsste doch eigentlich dafür genutzt werden, dessen "Schulden" jedweder Art zu tilgen. In dem Fall fällt dann das Erbe für die Hinterbliebenen geringer aus. Das meinte ich.
Also ich kann mir schon vorstellen, das es sinnvoll wäre, wenn man nach einem solchen Suizid jemanden zur Verantwortung ziehen könnte für die Unkosten, die die Bahn dadurch hat, aber ich denke das es wirklich schwierig bis kaum durchsetzbar ist, denn die Personen sind ja meist so psychisch gestört und denke das man da dann mit der Schadensersatzanzeige nicht wirklich weit kommt.
Ein Suizid kann unter Umständen ja wirklich grosse Schäden verursachen und nicht nur Sach- sondern auch seelische Schäden, wie z.B. bei unbeteiligten Dritten, wie z.B. der Lokführer bei der Bahn. Aber wem soll man da den Schaden zurechnen, wenn der Suizid funktioniert hat? Wenn derjenige, der den Suizid versucht hat überlebt, dann ist der Zustand in dem er sich derzeit befand sicherlich nicht im schuldfähigen Bereich und so mit wird ein Schadensersatz doch schwierig umzusetzen zu sein.
Cologneboy2009 hat geschrieben:aris18 hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Hinterbliebenen dafür zur Kasse gebeten werden, immerhin können sie ja gar nichts dafür, dass die Person einen Suizid begeht und somit den Bahnbetrieb stört. Das wäre ja Bürgen, wofür man nicht unterschrieben hat und ich denke auch nicht, dass so ein Vertrag rechtmäßig wäre.
Ich meinte auch nicht, dass die Hinterbliebenen mit dem eigenen Vermögen haften müssen, sondern eher, dass das Erbe dann geringer ausfällt. Bei den meisten Leuten gibt es doch zumindest ein bisschen was zu erben, selbst wenn es keine immensen Summen sind. Dieses Erbe gehört ja erst einmal, also vor dem Tod, dem Verstorbenen und müsste doch eigentlich dafür genutzt werden, dessen "Schulden" jedweder Art zu tilgen. In dem Fall fällt dann das Erbe für die Hinterbliebenen geringer aus. Das meinte ich.
Lies dir mal den §827 BGB durch klick . Und wenn man den Selbstmörder dann nicht mehr selber zur Verantwortung ziehen kann, kann man laut dieses Gesetzes auch die Angehörigen nicht belangen. Denn ein Selbstmörder handelt ja nicht, wenn er geistig voll zurechnungsfähig ist.
Ich fänd es auch reichlich dreist, wenn man einen geistig verwirrten Menschen dann zur Rechenschaft ziehen würde und wenn man ihn selber nicht zur Rechenschaft ziehen kann, weil er es nicht überlebt hat, dann kann auch ein Angehöriger der sein Erbe antritt nicht mit diesem Geld zur Verantwortung gezogen werden. Denn der Selbstmörder war ja schuldunfähig.
Diamante hat geschrieben:Ich fänd es auch reichlich dreist, wenn man einen geistig verwirrten Menschen dann zur Rechenschaft ziehen würde und wenn man ihn selber nicht zur Rechenschaft ziehen kann, weil er es nicht überlebt hat, dann kann auch ein Angehöriger der sein Erbe antritt nicht mit diesem Geld zur Verantwortung gezogen werden. Denn der Selbstmörder war ja schuldunfähig.
Die Angehörigen eines Selbstmörders zur Verantwortung ziehen würde ich auch schon als ziemlich dreist bezeichnen, denn ich glaube die haben genug darunter zu leiden, das sie jemanden verloren haben und müssen dann nicht noch für etwaige Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Es heisst zwar, Eltern haften für ihre Kinder aber wenn man volljährig ist, haftet man für sich selber. Also warum sollten dann Eltern oder andere Angehörige für etwas haften, was sie nicht getan haben?
Richtig, Diamante, aber hast du auch die Folgeparagraphen gelesen? § 829 BGB - Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen zum Beispiel. Liest sich kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach: Wenn der Schadenspflichtige so viel Geld hat, dass es ihm nicht weh tut, den entstandenen Schaden zu bezahlen, dann hat er auch dafür aufzukommen. Der § 829 BGB wird daher auch gerne "Millionärsparagraph" genannt.
Aber hierbei würde es sich um einen absoluten Einzelfall handeln. Wer schon mal eine Bahnleiche gesehen hat, weiß, wie unwahrscheinlich es ist, dass jemand einen Zusammenstoß mit einem Zug überlebt. Wäre schon ein Zufall, wenn genau diese Person dann auch noch Millionär ist...
SuperGrobi hat geschrieben: Wer schon mal eine Bahnleiche gesehen hat, weiß, wie unwahrscheinlich es ist, dass jemand einen Zusammenstoß mit einem Zug überlebt. Wäre schon ein Zufall, wenn genau diese Person dann auch noch Millionär ist...
Ja und wenn er auch Millionär gewesen wäre und den Zusammenstoß mit dem Zug nicht überlebt hat, müssen dann die Erben für den evtl. Schaden aufkommen oder wie sieht das dann aus? Man kann ja nicht von anderen Menschen verlangen, für den Schaden des anderen aufzukommen oder sehe ich das nun falsch.Vorallem war der Selbstmörder doch sicherlich nicht zurechnungsfähig zum dem Tatzeitpunkt.
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