Ebay- Käufer zahlt nicht- wie handeln?

vom 16.03.2011, 13:04 Uhr

Frau A. hat ein paar Sachen bei Ebay eingestellt. Die Bankdaten werden ja durch Ebay versendet und so hat Frau A. erst mal abgewartet. Als die ersten Zahlungen eingingen, hat sie ihre Ware versandfertig gemacht. Dabei stellte sie fest, dass eine Käuferin drei Artikel erworben hat.

Frau A. hatte in ihrem Text auch günstigeren Versand angeboten, wenn mehrere Artikel gekauft werden. Außerdem wurde Abholung angeboten. Die Käuferin hatte drei Artikel gekauft, die Frau A. an sich sonst einzeln als Warensendung verschickt hätte. Außerdem hat Frau A. Abholung angeboten. Frau A. schickte der Käuferin einen Versandhinweis. Dort schrieb sie, dass sie die drei Teile nur schwer in eine Warensendung bekommen würde und deshalb gerne als Hermes- Paket verschicken würde. Bei dreimal Warenversand hätte Frau A. 5, 70 Euro verlangen müssen ( 3x 1,90 Euro). Den Hermesversand hat Frau A. für 4, 20 Euro angeboten, was ja dann doch günstiger ist. Die Antwort ließ allerdings offen, dass die Käuferin sich eventuell noch mal meldet, weil sie doch einen anderen Versand möchte.

Die Auktion endete am Mittwoch Abend vor dem Faschingswochenende. Die Käuferin wohnt in der Nachbarstadt, die allerdings auch Karnevalshochburg ist. Frau A. rechnete nun schon damit, dass die Käuferin irgendwann unangemeldet vor der Tür steht. Da Faschingswochenende war, dachte sich Frau A. sie wartet mit dem Erhalt der Bezahlung noch. Kann sich ja schon mal verschieben.

Mittlerweile ist Fasching seit einer Woche rum. Die Auktion seit zwei Wochen in ein paar Stunden. Geld ist noch keines eingegangen und die Käuferin meldet sich auch nicht. Vor wenigen Tagen hat Frau A. die Käuferin noch mal angeschrieben über Ebay, dass man doch bitte mitteilen möchte, welchen Versand man denn nun wünscht und das noch kein Geldeingang verzeichnen kann. Bisher hat die Käuferin immer noch nicht reagiert.

Es sind zwar nur drei Artikel zu jeweils einem Euro, aber dafür müssen ja auch Gebühren bezahlt werden. Wie kann sich Frau A. nun verhalten? Wenn die Käuferin sich mal melden würde oder halt klar sagen würde, sie möchte die Ware abholen und macht einen Termin aus, ist das ja an sich kein Problem. Und wie lange muss man an sich als Käufer warten? Und werden bei der Kaufabwicklung dem Käufer auch die Adressdaten des Verkäufers mitgeteilt?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Als erstes würde ich die Funktion "Problem melden" bei Ebay selber nutzen, die meisten nicht zahlenden Käufer erschreckt solch eine Meldung und anschließend wird meist gezahlt. Ebay gibt selber eine Frist bei diesem Vorgang vor, ist diese abgelaufen kann Frau A. die Artikel erneut einstellen und die Verkaufsgebühren werden nicht fällig.

Dem Käufer werden die Adressdaten des Verkäufers nicht mitgeteilt. Frau A. könnte allerdings Anzeige gegenüber dem Käufer erstatten, da ein verbindlicher Kaufvertrag zustande kam, ob 3 Euro dies allerdings wirklich wert sind, muss Frau A. für sich selber entscheiden, was ich persönlich auch von den bereits vorhandenen Bewertungen des Käufers abhängig machen würde.

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» beere » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 0,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Dem Käufer werden in der Tat auch die Adressdaten des Verkäufers mitgeteilt. Ich würde nun erst einmal noch ein paar Tage abwarten ob vielleicht doch noch eine Reaktion kommt. Wenn dies in absehbarer Zeit nicht mehr der Fall sein sollte, dann würde ich noch einmal Kontakt aufnehmen und darauf hinweisen, dass mit dem Gewinnen der Auktion ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag geschlossen wurde und dieser eben auch zur Abnahme der Waren verpflichtet. Wenn man wirklich so weit gehen will, dann kann gegen den Käufer auch deswegen gerichtlich vorgehen und ihn dazu zwingen den ausstehenden Betrag zu zahlen.

Auf jeden Fall würde ich den Vorfall aber an Ebay melden. Ich weiß zwar nicht was genau man dort dann sagen wird, aber ich denke, dass du dann zumindest die Gebühren wieder zurück erstattet bekommst, sodass du im Zweifelsfall nicht auch noch darauf zahlst, da sich der Verkäufer eben nicht zum Kauf bekennt.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



beere hat geschrieben:Als erstes würde ich die Funktion "Problem melden" bei Ebay selber nutzen...

Das würde ich auch machen. Zahlt der Käufer dann immer noch nicht oder einigt ihr euch den Kauf doch nicht abzuschließen, bekommst du so die Provision zurück. Reagiert der Käufer nicht auf den Konflikt, bekommst du ebenfalls die Provision zurück und er eine Verwarnung sowie Eintrag. Ich glaube bei 3 Vorfällen wird man gesperrt oder sogar gelöscht. So war es jedenfalls vor einigen Jahren.

beere hat geschrieben:Dem Käufer werden die Adressdaten des Verkäufers nicht mitgeteilt.

Wie kommst du darauf? Ich habe jetzt extra noch mal eine Ebaymail geöffnet und da steht die volle Anschrift eines privaten Verkäufers. Ist ja auch logisch, wenn man Abholung anbietet. :wink:

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn es bei mir zu einem solchen Problem kam, bin ich meist so vorgegangen, dass ich dem Käufer zunächst eine Frist von z.B. einer weiteren Woche gesetzt habe und auch in der Mail geschrieben habe, dass ich es dann an ebay melden werde. Wichtig ist, den gesamten Mailverkehr über ebay laufen zu lassen, damit die Nachrichten im Zweifelsfall von ebay eingesehen werden können.

Sollte sich bis zu der Frist nichts getan haben, das heißt, kein Zahlungseingang und eine Mitteilung des Käufers, so gibt es bei ebay den Button "Problem melden", wobei man hier "Noch keine Zahlung erhalten" auswählen kann. Der Käufer bekommt eine Nachricht von ebay mit einer weiteren Frist. Sollte diese auch nicht eingehalten werden, kann man nach 7 Tagen den Fall schließen und angeben, keine Zahlung erhalten zu haben. Der Käufer wird von ebay verwarnt und man bekommt die Gebühren zurückerstattet.

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» B. » Beiträge: 796 » Talkpoints: 2,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Bei ebay kann man nach einer bestimmten Zeit den Fall als Problem melden und dann wird der Käufer direkt von Ebay angemahnt, die Kaufabwicklung abzuschließen. Macht er das nicht, kann der Verkäufer die Adressdaten von Ebay erhalten und sogar seine Einstellgebühren bekommt man zurück erstattet. Somit ist die Geschichte dann für Ebay erledigt und wenn man trotzdem auf eine Kaufabwicklung besteht, muss man es privat machen.

Durch einen Kauf bei Ebay geht man ja bekanntlich einen rechtskräftigen Kaufvertrag ein und hat somit auch seine Rechten und Pflichten. Aber ich denke, auf die Bezahlung zu bestehen, lohnt sich erst abe einem bestimmten Betrag.

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» Chrissiger » Beiträge: 1296 » Talkpoints: -2,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich würde insgesamt 10 Werktage verstreichen lassen und abwarten, ob sich währenddessen eine Zahlung einstellt. Ich neige dazu, noch einen Tag aus Kulanz zu warten. Tut sich da auch weiterhin nichts, würde ich die Sache Ebay melden und erfragen, wie weiter vorzugehen ist.

Ich hatte mal das Problem, daß ich einen Artikel günstig erworben habe und mit Paypal gezahlt habe. Nach längerem Mail-Verkehr stellte sich heraus, daß der Verkäufer gar kein Paypal-Konto hatte (das erklärte die permanente Eieruhr des Wartens auf meinem Ebay-Profil), obwohl er zur Einrichtung verpflichtet gewesen wäre. Er wollte Zahlung per Überweisung. Ich habe mich dann auch an Ebay gewandt und die sagten mir, ich solle dem Verkäufer eine Frist einräumen, bis wann er sich gemeldet oder ein Paypal-Konto eingerichtet hätte, dann das Geld zurückbuchen und den Fall als abgeschlossen betrachten. Bis heute habe ich nichts mehr vom Verkäufer gehört. Anscheinend ging ihm der Artikel zu billig weg.

Vielleicht ist bei Frau A der Fall eingetreten, daß die Käuferin beschlossen hat, daß sie die ersteigerten Artikel doch nicht haben möchte und diese setzt jetzt auf die Hoffnung, daß das alles irgendwie untergeht und Frau A wegen der 3 Euro keinen Wind machen sondern die Gelegenheit nutzen wird, den erneuten Verkauf zu wagen, der dann vielleicht sogar ein höheres Gebot erzielt. Ich würde das mit Ebay klären, und wenn Frau A den Formalitäten genüge getan hat, den Artikel wieder einstellen.

» Thaddäus » Beiträge: 1011 » Talkpoints: 22,78 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Frau A hat ja schon eine erneute Email geschrieben. Damit sind eigentlich die Pflichten des Verkäufers bis dahin erfüllt. Auf diese Email kam keine Reaktion, so das es sinnvoll ist, das Frau A nicht bezahlte Artikel meldet. Das geht recht schnell, da man sich nur durchklicken muss.

Nach 7 Tagen kann Frau A die Fälle dann schließen, wenn kein Geld eingegangen ist. Die Verkaufsprovision, wird dem Verkäuferkonto wieder gutgeschrieben und die Artikel können wiedereingestellt werden. Was mit dem Käufer seitens Ebay gemacht wird, kann und sollte Frau A. dabei egal sein.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich habe leider auch immer öfters das Problem, das die Käufer ihre Artikel nicht bezahlen. Ich warte meistens so 10 Tage und schreibe die Käufer dann noch mal höflich an. Wenn dann in den nächsten 4 Tagen kein Geld auf mein Konto eingeht, dann melde ich den Fall bei eBay. Dort haben sie dann auch noch mal ein paar tage Zeit, entweder mir mitzuteilen, warum sie noch nicht überwiesen haben, oder halt zu zahlen. Nach dieser Frist schließe ich dann den Fall, entweder zugunsten des Käufers, oder halt zum Nachteil. Dieser wird dann im schlimmsten Fall verwarnt und ich bekomme die eBay Verkaufsgebühren zurück erstattet.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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