Musik von youtube rippen - legal ?
Es gibt ja viele verschiedene kostenlose Programme beziehungsweise Internetseiten, mit denen man Musik von beliebigen youtube-Videos oder von Videos ähnlicher Anbieter kostenlos als mp3 runterladen kann.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies legal ist. Andererseits gibt es so viele verchiedene Anbieter, dass ich mich frage, warum diese Seiten nicht gesperrt oder gelöscht werden, da sie gegen das Gesetz verstoßen. Denn wenn es illegal wäre, Musik zu rippen, müssten dann nicht auch diese Programme veroten werden ? Oder gilt hier auch wieder das Gesetz nach dem Prinzip "Besitzen darf man es, benutzen aber nicht" ?
Denn ansehen oder in diesem Fall anhören darf man sich die Videos auf den ursprünglichen Hosts ja auch, nur das Speicher wäre meiner Meinung nach illegal. Weiß jemand mehr dazu ?
Dazu gibt es widersprüchliche Meinungen. Die einen sagen, dass es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung handele, andere hingegen argumentieren, dass beim reinen Streaming bereits ein Download stattfindet und ein Download der Videos somit nicht gegen das Recht verstößt.
Damit es aber garnicht erst zu einer Diskussion kommen kann hat Youtube dazu einen Punkt in den Nutzungsbedingungen verankert. Dort steht unter Punkt 6 k nämlich, dass nur das Streaming erlaubt ist. Definiert wird das ganze noch folgendermaßen:
„Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.
Den Youtube-Nutzungsbedingungen zufolge ist es also nicht erlaubt.
Nunja, es besteht zwischen google/youtube und den jeweiligen nationalen Musikverwaltungsgesellschaften ein Vertrag, welcher einen erheblichen Teil der Musik auf youtube zu einer legalen Quelle macht und dafür muss google als Betreiber auch bezahlen. Ich kenne das deutsche Recht dazu nicht ausreichend, aber hier in Österreich darf man sich von einer (nicht offensichtlich il)legalen Quelle eine Privatkopie machen. In der Praxis bedeutet das nunmal, dass der Download hierzulande sowie in anderen Ländern wie der Schweiz durchaus legal ist - lediglich die Verbreitung der Privatkopie zum Beispiel über Peer2Peer-Netzwerke kann Herr und Frau Österreicher rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Man sollte dabei aber noch zwei Faktoren bedenken, bevor du dich nun voller Freude auf die vielen Musikvideos auf youtube stürzt:
1.) Das Downloaden vom Videoportal youtube verstößt gegen die Nutzungsbedingungen und kann bedeuten, dass du von der Webseite ausgeschlossen wirst beziehungsweise dein Account gesperrt wird. Theoretisch jedenfalls. In der Praxis habe ich noch von keinem solchen Fall gehört, obwohl sehr viele Leute solche Programme verwenden. youtube schützt sich lediglich gegen eine große Zahl an Zugriffen von derselben IP und fordert dann die manuelle Eingabe eines Verifikations-Textes.
2.) Der Betreiber, also google, muss nur für solche Videos Streaminggebühren an die Verwertungsgesellschaften bezahlen, die auch ausdrücklich als copyrightgeschütztes Material gekennzeichnet sind. Wenn das Video also nicht aus einem VEVO-Kanal ist oder als urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet wurde (zum Beispiel "Musik von EMI"), dann handelt es sich möglicherweise um eine illegale Quelle. Ob man diese Unterscheidung aber von jedem youtube-Besucher erwarten kann, ist eine andere Frage. Soviel jedenfalls zu den "nicht offensichtlich" illegalen Quellen.
Reaper hat geschrieben:1.) Das Downloaden vom Videoportal youtube verstößt gegen die Nutzungsbedingungen und kann bedeuten, dass du von der Webseite ausgeschlossen wirst beziehungsweise dein Account gesperrt wird.
Mag ja sein, dass dies so in den Nutzungsbedienungen drinnen steht, aber das tut doch hier gar nichts zur Sache. In den Bedienungen kann doch drinnen stehen was will. Um die Videos zu sehen oder um irgend etwas anderes mit ihnen zu machen muss man doch keinen Nutzungsbedingungen zustimmen, weswegen sie für diesen Vorgang doch dann auch total irrelevant sind. Die Nutzungsbedingungen sind doch nur dann von Wert, wenn du dir einen Account erstellst und dabei dann diesen Nutzungsbedingungen zustimmst. Vorher würde ich sagen, dass du als normaler Besucher dieser Seite gar nichts mit diesen Nutzungsbedienungen zu tun hast.
Ich habe letztens im Radio ein Interview mit einem Medienanwalt gehört, der speziell auf Urheberrechtsverletzungen im Internet spezialisiert ist. Er meinte, weil mehrmals die Frage während des Interviews aufkam, dass das Rippen von Youtube-Streams legal wäre. Die Begründung ist mir leider entfallen und leider existiert keine Aufzeichnung mehr des Interviews. Da es jedoch ein gesamter Themenabend war, der sich rein um Urheberrechtsverletzungen im Internet handelte, weiß ich das noch sehr gut.
Ob es nun legal oder illegal ist kann man wohl nicht wirklich richtig sagen, denn der Download von Youtube für den privaten Nutzungsbereich ist wohl immer noch sehr umstritten. Die einen sagen, es ist legal, die anderen sagen, es ist illegal, weil man gegen die Urheberrechte verstösst.
Youtube bietet ja sogar noch Tools an, die einem das Konvertieren der Videos in MP3 oder sonstigen Formaten umwandelt und mir ist auch noch kein Fall zu Ohren gekommen, wo jemand belangt wurde, weil er von Youtube etwas runtergeladen hat. Aber das es zu 100% legal ist, vage ich auch zu bezweifeln, denn durch diese Umwandlungstools ist es ja fast wie bei den sog. Tauschbörsen und die sind ja auch nicht legal.
Chrissiger hat geschrieben:Aber das es zu 100% legal ist, vage ich auch zu bezweifeln, denn durch diese Umwandlungstools ist es ja fast wie bei den sog. Tauschbörsen und die sind ja auch nicht legal.
Zunächst einmal ist es doch so, dass eine Tauschbörse eben nicht grundsätzlich illegal ist. Du musst schon unterscheiden welche Daten hier getauscht werden. Wenn du Daten anbietest, die eben von die stammen, dann ist ja deine Sache ob du diese zum Tauschen anbietest. Wenn du der Urheber der Daten bist, egal ob es Musik, Filme oder einfache Dokumente sind, dann können diese natürlich angeboten werden.
Mich beschäftigt in diesem Zusammenhang nur die Frage was mit Tools ist, die eben nicht direkt das Video laden oder von diesen eine Tonspur extrahieren, sondern Programme, die die aktuell abgespielte Tonspur richtig aufnehmen. Hier ist das Programm einfach schon auf der Festplatte installiert und hört praktisch die Soundkarte ab. Hier kann ja dann niemand wirklich mitbekommen, dass hier jemand die Musik dann mehr oder weniger aufnimmt. Gleichzeitig wäre es ja dann auch so, dass die Musik, wie zum Beispiel auch im Radio, einfach aufgenommen wird. Deswegen würde ich jetzt sagen, dass dies eben nicht illegal zu sein scheint.
BrilleWilli hat geschrieben:Reaper hat geschrieben:1.) Das Downloaden vom Videoportal youtube verstößt gegen die Nutzungsbedingungen und kann bedeuten, dass du von der Webseite ausgeschlossen wirst beziehungsweise dein Account gesperrt wird.
Mag ja sein, dass dies so in den Nutzungsbedienungen drinnen steht, aber das tut doch hier gar nichts zur Sache. In den Bedienungen kann doch drinnen stehen was will. Um die Videos zu sehen oder um irgend etwas anderes mit ihnen zu machen muss man doch keinen Nutzungsbedingungen zustimmen, weswegen sie für diesen Vorgang doch dann auch total irrelevant sind. Die Nutzungsbedingungen sind doch nur dann von Wert, wenn du dir einen Account erstellst und dabei dann diesen Nutzungsbedingungen zustimmst. Vorher würde ich sagen, dass du als normaler Besucher dieser Seite gar nichts mit diesen Nutzungsbedienungen zu tun hast.
Natürlich tut das hier zur Sache?! Wieso sollte es denn nicht zur Sache tun? Du stimmst den Nutzungsbedingungen quasi schon zu, wenn du die Website, hier also YouTube, betrittst. Wenn du dir einen Account registrierst kannst du mit weiteren Bedingungen konfrontiert werden. Aber grundsätzlich musst du dich den Vorschriften fügen.
Du kannst dich doch auch nicht in der Bank, wo ein Schild mit "Diskretion. Bitte Abstand halten" steht, direkt neben einen anderen Kunden stellen mit der Begründung "Ich steh' hier nur so" oder "Ich guck' doch nur"...
Und nun zum Thema selbst. Heutzutage blicken wahrscheinlich nur noch die Wenigsten durch das Rechtssystem, ist auch verständlich bei allen Klauseln die es gibt. Doch es sollte wohl klar sein, dass man zuerst den Gesetzen des Landes, in dem man sich befindet, unterliegt und erst dann die der Webseite.
Beispiele:
1. Land A verbietet das Herunterladen, YouTube auch => Es darf nicht geladen werden
2. Land B erlaubt das Herunterladen, YouTube auch => Es darf geladen werden
2. Land C verbietet das Herunterladen, YouTube nicht => Es darf nicht geladen werden
3. Land D erlaubt das Herunterladen, YouTube nicht => Es darf nicht geladen werden
Warum ich das jetzt aufzähle? Ganz einfach: Theoretisch ist es egal in welchem Land man sich befindet. YouTube schränkt die Nutzung folgendermaßen ein:
[...]11.2 Für andere Zwecke gleich welcher Art dürfen YouTube-Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YouTube oder YouTubes Lizenzgebern nicht heruntergeladen, kopiert, reproduziert, vertrieben, übertragen, gesendet, ausgestellt, verkauft, lizenziert oder anderweitig verwertet werden. YouTube behält sich alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte an und bezüglich YouTube-Inhalten vor[...]
Nun wurde allerdings schon genannt, dass allein beim Betrachten der Videos Inhalte auf dem Computer in einem Zwischenspeicher heruntergeladen werden. Demnach müsste also allen Leuten auf dieser Welt die Nutzung von YouTube untersagt werden, oder etwa nicht? Also kann eigentlich nur das "direkte" Herunterladen - wie auch immer das aussehen mag, ich weiß es nicht - gemeint sind.
Bei den Programmen, die Videos oder die Tonspur zum Download freigeben, handelt es sich meist um solche, die die ohnehin heruntergeladenen Inhalte einfach nur konvertieren und zur Verwendung freigeben. Daher ist dies sogesehen weder legal noch illegal. Folglich also eine Grauzone, die aber möglicherweise auch verboten wird (was aber meiner Meinung nach unwahrscheinlich ist).
h4wX hat geschrieben:BrilleWilli hat geschrieben:Reaper hat geschrieben:1.) Das Downloaden vom Videoportal youtube verstößt gegen die Nutzungsbedingungen und kann bedeuten, dass du von der Webseite ausgeschlossen wirst beziehungsweise dein Account gesperrt wird.
Mag ja sein, dass dies so in den Nutzungsbedienungen drinnen steht, aber das tut doch hier gar nichts zur Sache. In den Bedienungen kann doch drinnen stehen was will. Um die Videos zu sehen oder um irgend etwas anderes mit ihnen zu machen muss man doch keinen Nutzungsbedingungen zustimmen, weswegen sie für diesen Vorgang doch dann auch total irrelevant sind. Die Nutzungsbedingungen sind doch nur dann von Wert, wenn du dir einen Account erstellst und dabei dann diesen Nutzungsbedingungen zustimmst. Vorher würde ich sagen, dass du als normaler Besucher dieser Seite gar nichts mit diesen Nutzungsbedienungen zu tun hast.
Natürlich tut das hier zur Sache?! Wieso sollte es denn nicht zur Sache tun? Du stimmst den Nutzungsbedingungen quasi schon zu, wenn du die Website, hier also YouTube, betrittst. Wenn du dir einen Account registrierst kannst du mit weiteren Bedingungen konfrontiert werden. Aber grundsätzlich musst du dich den Vorschriften fügen.
Wenn du die Seite von Youtube besuchst, dann stimmst du aber nichts, auch keinen Nutzungsbedienungen zu. Wieso sollten diese dann angewendet werden, wenn du diese gar nicht "unterzeichnet" hat. Das wäre doch genauso, wie wenn dir deine Bank einfach deine Zinsen nach unten korrigiert, da dies in einem Schreiben steht, das du eben gar nicht kennst und auch nicht unterschrieben hast. Du kannst hier einfach keine Bedienungen anwenden, denen du gar nicht zugestimmt hast und von denen du ja in dem Moment gar nichts weißt. Solange der Benutzer keine Einblendung bekommen hat und den Bedienungen nicht aktiv, durch das Anklicken der entsprechenden Buttons oder Kästchen, bestätigst, dann hast du auch nichts zugestimmt und dementsprechend gibt es dadurch ja auch keine Verpflichtung beziehungsweise auch keinen Vertrag über die Benutzung.
Ich selbst benutze einen Free Youtube Downloader. Der ist legal, weil man die Musik, die bei Youtube hochgeladen wird, ja eigentlich nur kopiert. Das Kopieren davon ist nicht strafbar, solange man nichts hoch lädt. Man muss sich nur merken: So lange man es für private Zwecke verwendet ist es legal, nur wenn man es wieder hoch lädt oder veröffentlicht ist es illegal.
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