Musik von youtube rippen - legal ?

vom 14.03.2011, 14:54 Uhr

BrilleWilli hat geschrieben:Wenn du die Seite von Youtube besuchst, dann stimmst du aber nichts, auch keinen Nutzungsbedienungen zu. Wieso sollten diese dann angewendet werden, wenn du diese gar nicht "unterzeichnet" hat. Das wäre doch genauso, wie wenn dir deine Bank einfach deine Zinsen nach unten korrigiert, da dies in einem Schreiben steht, das du eben gar nicht kennst und auch nicht unterschrieben hast. Du kannst hier einfach keine Bedienungen anwenden, denen du gar nicht zugestimmt hast und von denen du ja in dem Moment gar nichts weißt. Solange der Benutzer keine Einblendung bekommen hat und den Bedienungen nicht aktiv, durch das Anklicken der entsprechenden Buttons oder Kästchen, bestätigst, dann hast du auch nichts zugestimmt und dementsprechend gibt es dadurch ja auch keine Verpflichtung beziehungsweise auch keinen Vertrag über die Benutzung.


Den Nutzungsbedingungen stimmst du nicht direkt zu, wenn du YouTube betrittst, da habe ich mich wahrscheinlich zu undeutlich ausgedrückt. ABER: Sobald du Dienstleistungen in Anspruch nimmst, musst du dich den Nutzungsbedingungen fügen. Und das Anschauen der Videos ist eine Beanspruchung von Dienstleistung.

Einerseits könnte man es zwar so begründen, dass die Nutzungsbedingungen für dich sehr wohl einsichtig sind, nämlich wenn du nach unten scrollst, wo ein Link zu finden ist. Ein wenig Selbstständigkeit kann wohl noch vorausgesetzt werden. Du erwartest sicherlich auch keinen Polizisten, der dich auf jedes STOP-Schild aufmerksam macht.

Wenn du die Nutzungsbedingungen aufrufst, wirst du folgenden Absatz finden:
[...]2. Annahme der Bestimmungen

2.1 Um die Services zu nutzen, müssen Sie zuerst den Bestimmungen zustimmen. Sie dürfen die Dienste nicht nutzen, sofern Sie die Bestimmungen nicht annehmen.

2.2 Sie können die Bestimmungen einfach durch die Nutzung der Dienste annehmen. Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass YouTube Ihre Nutzung der Dienste von diesem Zeitpunkt an als Annahme der Bestimmungen behandeln wird. [...]


Bezogen auf dein Beispiel: Die Nutzungsbedingungen müssen für den (zukünftigen) Nutzer einsichtig sein, damit dieser eben ablehnen oder zustimmen kann. Ob das nun bei der Bank direkt unter dem Kontovertrag steht, oder auf einer weiteren Seite (die beispielsweise dem Vertragszettel angeheftet wurde) ist, spielt dabei wohl keine Rolle.

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