Rechts vor links auf Parkplätzen
Hallo,
ich war eben auf dem Ikea Parkplatz und habe ich gefragt, ob auf solch einem Parkplatz auch rechts vor links gilt. Mir kam nämlich ein Auto von recht aber dieses hat mich fahren lassen. Sicher bin ich mir jetzt trotzdem nicht, da bei solchen Parkplätzen meisten schon bei der Einfahrt steht, dass die StVo zu beachten ist bzw. diese gilt.
Jetzt wollte ich euch mal fragen, ob ihr da mehr darüber wisst. Wie ist das geregelt? Was gilt auf großen Parkplätzen mit vielen verschiedenen Wegen?
Auf allen Kaufhausparkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung. Das heißt, wenn keine anderen Schilder aufgestellt sind, gilt immer rechts vor links. Da der Fahrer von dem Auto, was von rechts kam, dich hat fahren lassen, war er sich wahrscheinlich genauso unsicher wie du es bist. Aber in der Regel gelten auf Parkplätzen die Straßenverkehrsregeln.
Ich würde auch sagen, dass Rechts vor Links gilt, wenn keine anderen Schilder aufgestellt sind. Normalerweise stehen ja auch Beschilderungen dort, dass die Straßenverkehrsordnung gilt. Wenn dann keine weiteren Straßenschilder mehr stehen, gilt immer Rechts vor Links. Was was dir passiert ist, wird wahrscheinlich einfach nur ein netter Autofahrer gewesen sein, der dich vor gelassen hat.
Es gilt Rechts vor Links sowie "gegenseitige Rücksichtnahme". Das heißt, kein Autofahrer sollte in seinem eigenen Interesse auf sein Vorfahrtrecht beharren weil man dann ganz schnell unter Umständen bei einem Unfall eine Mitschuld von der Versicherung aufgedrückt bekommen könnte. Das hängt damit zusammen dass auf einem Parkplatz der Autofahrer auf Grund des Publikumsverkehrs besonders aufmerksam sein muss, dazu gehört auch eine sehr niedrige Geschwindigkeit um im Notfall sofort das Fahrzeug zum Stillstand bringen zu können.
Achte mal das nächste mal darauf, wenn du einen Großparkplatz befährst. An der Auffahrt steht meistens ein weißes Schild mit schwarzer Schrift, auf dem steht, dass dort die Straßenverkehrstregeln gelten. Ob es Pflicht ist dieses Schild aufzustellen, oder nur von den Parkplatzinhabern ein Service ist, damit die Verkehrstteilnehmer auch daran denken, weiß ich nicht, aber das Schild habe ich schon sehr oft gesehen.
Diamante hat geschrieben:Auf allen Kaufhausparkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung.
Wie kommst du denn darauf? Grundsätzlich ist ein Kaufhausparkplatz ein Privatgrundstück und da gilt das was dir der Besitzer vorgibt. Die Straßenverkehrsordnung gilt nur dann, wenn das der Besitzer sagt, nicht umsonst stehen deswegen ja auch auf fast allen Kaufhausparkplätzen genau diese Schilder. Stehen die da nicht, dann kann man sich da auch nicht drauf berufen.
Wobei man aber sagen muss, dass die Straßenverkehrsordnung doch eher etwas eingeschränkt gehandhabt werden muss auf vielen Parkplätzen. Oftmals gibt es die Bebauung und die Enge auf den Parkplätzen nicht unbedingt her, dass man da die StvO eins zu eins umsetzen kann. Und dann muss man sich halt untereinander verständigen. Und die StvO verpflichtet dich ja nicht dazu dir dein Vorfahrtsrecht auch zu nehmen. Wenn du der Meinung bist, dass es günstiger ist den anderen zuerst fahren zu lassen, dann kann man das doch gerne tun. Das heißt dann halt gegenseitige Rücksichtnahme.
Ich habe mal einen Bericht im Fernsehen über dieses Thema gesehen. Dort wurde explizit darauf hingewiesen, dass auf privaten Parkplätzen keinesfalls die normale Straßenverkehrsordnung gilt. In dem Bericht wurde sogar davor gewarnt, dass man sich auf die Straßenverkehrsordnung verlässt. Es wurde darauf hingewiesen, dass man sehr schnell eine Mitschuld an einem eventuellen Verkehrsunfall erhält, wenn ein solcher auf einem Parkplatz geschieht. Es ist hierbei vollkommen unwichtig, ob man die Regel "Rechts vor Links" beachtet hat oder nicht. Von daher sollte man immer sehr vorsichtig auf Parkplätzen fahren.
Soweit ich es immer mitbekommen habe, dann gilt ein Parkplatz eben nicht als eine Straße im Sinne der StVO. Deswegen wird diese meines Wissens nach dort auch nur sehr begrenzt Anwendung finden. Vielmehr gilt auf Parkplätzen, wie hier schon gesagt, das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Man muss auf einem Parkplatz einfach noch einmal vorsichtiger fahren als man es sowieso schon macht, da man eben auf jedes Ereignis vorbereitet sein muss. Selbst wenn ein Auto vor einem aus einer Parklücke kommt, muss man damit rechnen und dafür auch die Augen offen haben. Sollte zum Beispiel durch ein solches Ausparkmanöver ein Unfall entstehen, dann besteht nämlich auch eine Teilschuld. Man kann und darf sich also auf einem Parkplatz nicht noch einfach sagen, dass es nach rechts vor links geht und dass ein Fahrzeug, das aus einer Parklücke kommt, auch immer die ganze Schuld bekommt, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt.
BrilleWilli hat geschrieben:Soweit ich es immer mitbekommen habe, dann gilt ein Parkplatz eben nicht als eine Straße im Sinne der StVO. Deswegen wird diese meines Wissens nach dort auch nur sehr begrenzt Anwendung finden. Vielmehr gilt auf Parkplätzen, wie hier schon gesagt, das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Das ist richtig! Es ist nicht so, dass generell auf jedem Parkplatz die StVO und damit auch "rechts vor links" gilt. Grundsätzlich zählen Parkplätze nicht als Straßen im Sinne der StVO, daher gilt erst mal das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Bei Parkplätzen, die hingegen wie die Straßen ausgebaut sind und den Eindruck einer Straße vermitteln (solche Zubringerstraßen, die zu den verschiedenen Parkreihen führen zum Beispiel) findet, findet die StVO Anwendung. Pauschal kann man es jedoch nicht sagen, deshalb ist auf Parkplätzen besondere Vorsicht geboten. Zur Not muss man sich halt mit Zeichen verständigen.
Parkplätze von Supermärkten, Einkaufscentern, etc. sind generell Privatgelände. Somit hat die Straßenverkehrsordnung dort keine Gültigkeit. Dort gilt dann die Hausordnung des Geschäftes. Diese Hausordnung kann um die Regeln der Straßenverkehrsordnung erweitert werden. In diesem Fall findet man an allen Zufahrten entsprechende Hinweisschilder. In der Hausordnung könnte aber auch stehen, dass Linksverkehr Gültigkeit hat, dass bei rot gefahren wird und bei grün stehen geblieben wird, etc. Allerdings urteilen Richter oft nach dem Rechts vor Links Prinzip, auch wenn dieses Zusatzschild nicht vorhanden ist.
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