Ohne grüne Plakette in Umweltzone fahren obwohl Norm erfüllt
Was würde passieren, wenn man ohne eine grüne Plakette in eine Stadt mit Umweltzone fährt und dort erwischt wird. Vorausgesetzt, dass das Auto die Euro 4 Norm erfüllt und eigentlich eine grüne Plakette tragen darf und man nur vergessen hat diese Plakette mit zu führen und auf zu kleben was wären da die Konsequenzen?
Nach meinem laienhaften Verständnis begeht man ja keine Straftat, da man mit dem Auto in diese Zone fahren darf. Ich würde das nur als mangelhafte Kennzeichnung sehen. Das ist zwar sicher nicht der treffende Begriff dafür, mir fällt aber nichts besseres ein, deshalb fällt mir hier auch die Recherche recht schwer.
Ist einem von Euch schon mal ein Fall zu Ohren gekommen, welche Strafe man für so etwas bekommt? Und kann man dann irgendwo die Berechtigung nachreichen, dass man das eigentlich durfte, so ähnlich wie jemand, der seine Zeitfahrkarte vergessen hat?
Eine Straftat ist es nicht. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und wird so geahndet, als wenn man mit einem Auto in die Umweltzone fährt, was eben die grüne Plakette nicht bekommen würde. Wenn man in die Umweltzone fährt, braucht man die Plakette und wenn man sie nicht hat, dann ist es Pech und man muss zahlen. 40 Euro und ein Punkt in Flensburg in der Verkehrssünderdatei sind dann sicher. Egal, ob das Auto die Plakette am nächsten Tag bekommen würde oder nicht. Selbst, wenn die Plakette zuhause liegt muss man zahlen.
Angenommen, ich setze mich in eine Berliner S-Bahn und fahre quer durch die ganze Stadt - und habe keine Fahrkarte gekauft, obwohl es mir auf Grund des Inhalts meiner Geldbörse möglich gewesen wäre. Ist es denn dann kein Schwarzfahren, obwohl ich es nur vergessen habe und schon bei der nächsten Gelegenheit nachholen könnte?
Es gibt hier klare Richtlinien und Regeln und diese kommen einfach zur Anwendung. Da sollte es dann keine weiteren Unterscheidungen geben (real gibt es die - aber es gibt kein Recht auf Gleichheit im Unrecht). Wer in der sog. Umweltzone ohne die zugehörige Plakette einfährt, dem droht einfach die dafür ausgedachte Strafe.
trüffelsucher hat geschrieben:so ähnlich wie jemand, der seine Zeitfahrkarte vergessen hat?
Dieses Nachreichen ist ja letztlich nur eine Kulanzhandlung der Fahrbetriebe. Einen rechtlichen Anspruch könnte man da kaum ableiten. Wer ohne gültige Fahrkarte erwischt wird, erschleicht sich die Leistung. Die Fahrkarte ist ja nur gültig, wenn man sie dabei hat.
Schätzungsweise wirst du wie die anderen behandelt, 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Du musst dir wohl oder übel eine Plakette kaufen. Ich finde das ganze sowieso Schwachsinn, es wurde doch mittlerweile bewiesen das die Luft auch nicht sauberer geworden ist durch die Plaketten Einführung. Alles nur Geldabzocke.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. So lautet ein Sprichwort. Das wäre dann auch im Falle der vergessenen oder nicht vorhandenen Plakette gültig, so dass man, wenn man erwischt werden würde, auch eine Strafe zahlen muss. Inwieweit es eine Straftat ist, weiß ich nicht.
Wie genau sehen in einem solchen Fall eigentlich die Vorgaben aus? Muss ich die Plakette denn wirklich an die Scheibe kleben oder würde es auch ausreichen, wenn man die Plakette wie einen Parkschein gut sichtbar in die Windschutzscheibe legt? Ich war zwar aber noch nicht in der Situation, dass ich die Plakette gebraucht hätte, habe aber meine Plakette schon im Handschuhfach liegen. Der Grund warum ich sie nicht einfach anklebe ist dieser, dass es mir einfach optisch nicht besonders gefällt wenn ich dort so ein grüner Punkt klebt. Da auf der Plakette ja das Kennzeichen des Autos steht, wäre es doch in meinen Augen auch nicht zwingend erforderlich, dass man die Plakette wirklich fest an die Scheibe klebt.
BrilleWilli hat geschrieben:Wie genau sehen in einem solchen Fall eigentlich die Vorgaben aus? Muss ich die Plakette denn wirklich an die Scheibe kleben oder würde es auch ausreichen, wenn man die Plakette wie einen Parkschein gut sichtbar in die Windschutzscheibe legt?
Das ist nicht gestattet. Laut Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes §3 Absatz 2 muss die Plakette gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe angebracht werden. Sie muss so angeklebt werden, dass sie sich beim Ablösen selber zerstört. Hier nachzulesen. klick
Man kann also nicht die Plakette nur dann in die Windschutzscheibe legen, wenn man sie braucht. Dann zerstört sie sich beim ablösen nicht selber und es könnte Missbrauch betrieben werden. Sie muss auf jeden Fall angeklebt werden. Die beste Plazierung ist an der Beifahrerseite unten rechts oder oben rechts (von Innen gesehen).
BrilleWilli hat geschrieben:Muss ich die Plakette denn wirklich an die Scheibe kleben oder würde es auch ausreichen, wenn man die Plakette wie einen Parkschein gut sichtbar in die Windschutzscheibe legt?
Leider ist es tatsächlich so, dass Du die Plakette so kleben musst, dass sie sich nicht mehr lösen lässt, ohne kaputt zu gehe. Das hat Diamante schon geschrieben. Ein Einfaches hinlegen reicht hier nicht aus, was letztlich verständlich ist. Denn so könnte man auf die Idee kommen, eine Plakette für mehrere Fahrzeuge zu nehmen - und dabei vielleicht sogar unbeabsichtigt ein Auto zu nutzen, welches die geforderte Abgasnorm gar nicht erfüllt.
BrilleWilli hat geschrieben:Ich war zwar aber noch nicht in der Situation, dass ich die Plakette gebraucht hätte, habe aber meine Plakette schon im Handschuhfach liegen.
Da würde ich mal garantieren, dass die Plakette im Handschuhfach nicht sonderlich hilfreich ist. Denn im Zweifel wirst Du das anbringen vergessen, wenn es mal so weit ist, dass Du sie brauchst.
Meine erste Fahrt durch so eine Umweltzone war auch so, dass ich ohne Plakette durch bin. Ich hatte schlicht nicht daran gedacht - war auch ein anderes Bundesland - und wusste mir eben nicht anders zu helfen. Was aber sicher keine empfehlenswerte Lösung ist.
BrilleWilli hat geschrieben:Der Grund warum ich sie nicht einfach anklebe ist dieser, dass es mir einfach optisch nicht besonders gefällt wenn ich dort so ein grüner Punkt klebt.
Ich würde trotzdem, auch um sich daran zu gewöhnen, so bald wie möglich den Aufkleber anbringen. Damit stehst Du auf der sicheren Seite und kannst nicht durch Vergesslichkeit (was ja wirklich passieren kann) zum Punktesammler werden.
BrilleWilli hat geschrieben:Da auf der Plakette ja das Kennzeichen des Autos steht, wäre es doch in meinen Augen auch nicht zwingend erforderlich, dass man die Plakette wirklich fest an die Scheibe klebt.
Wie schon geschrieben: die Vorschrift ist dazu da, um Missbrauch zu verhindern. Das Kennzeichen könnte man, mit böser Absicht, auf der Plakette ja auch so gestallten, das es sich austauschen lässt.
@trüffelsucher
Mir fällt vielleicht auch noch folgender Hinweis ein: wenn ich mir einen Gebrauchtwagen kaufe, welcher schon die grüne Plakette kleben hat, nutzt mir diese wenig, wenn ich durch die Anmeldung des Wagens ein neues Kennzeichen bekomme. Zwar hätte ich eine Plakette kleben, welche auch nach Außen zeigt, dass der Wagen die Norm erfüllt. Nachdem dann aber das falsche Kennzeichen darauf notiert ist, ist die Plakette ungültig und ich müsste auch den Punkt und die 40 Euro Strafe hinnehmen.
@trüffelsucher
Mir fällt vielleicht auch noch folgender Hinweis ein: wenn ich mir einen Gebrauchtwagen kaufe, welcher schon die grüne Plakette kleben hat, nutzt mir diese wenig, wenn ich durch die Anmeldung des Wagens ein neues Kennzeichen bekomme. Zwar hätte ich eine Plakette kleben, welche auch nach Außen zeigt, dass der Wagen die Norm erfüllt. Nachdem dann aber das falsche Kennzeichen darauf notiert ist, ist die Plakette ungültig und ich müsste auch den Punkt und die 40 Euro Strafe hinnehmen.
Hust! Das ist ja heftig. Bei meinem alten Auto bin ich immer so herum gefahren. Mein Gedanke war, dass das Auto ja das gleiche ist wie beim Vorbesitzer und in den Fahrzeugpapieren ja einwandfrei nachgewiesen ist, unter welchem Kennzeichen der Wagen schon zugelassen war. Ich war zum Glück mit diesem Auto nicht in der Umweltzone. Entschuldigung, so eine Regelung ist schon eine ziemliche Abzocke. Mir kann keiner erzählen, dass die Herstellungskosten von so einem Aufkleber 5 € Verkaufspreis rechtfertigen. Auch die mangelnde Kulanz finde ich ziemlich bescheuert, weil es ja eigentlich darum gehen sollte, die Luft sauber zu halten und nicht Aufkleber zu verkaufen. Mal wieder ein absurdes Gesetz in diesem Land mehr.
trüffelsucher hat geschrieben:Nach meinem laienhaften Verständnis begeht man ja keine Straftat, da man mit dem Auto in diese Zone fahren darf.
Selbst wenn Du mit einem Fahrzeug in einer Umweltzone fährst, dass mangels Einhaltung von Grenzwerten nur eine rote Plakette erhalten würde, würdest Du keine Straftat begehen. Es ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Ansonsten ist Dein Thread ja ähnlich gelagert, wie dieser hier: Umweltplaketten Abzocke
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-157002.html
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