Praxisgebühr doppel gezahlt - Wie einmal zurück bekommen?

vom 11.03.2011, 08:27 Uhr

Ich war Anfang des Jahres schon einmal beim Frauenarzt, da ich da nicht wusste, dass ich auch für eine Telefonische Beratung, die 10 Euro bezahlen muss, hatte ich keine Überweisung. Ich habe dann die 10 Euro in der Praxis bezahlt und eine Quittung bekommen.

Anschließend musste ich einen Monat später dann zu meinem Hausarzt und dort nochmal die 10 Euro bezahlen. Heute muss ich dann wieder zum Frauenarzt und frage mich, ob ich nicht die 10 Euro wieder bekommen kann, die ich dort entrichtet habe. Ich frage mich nur, wie ich das nun machen muss. Muss ich mir nun eine Überweisung vom Hausarzt für den Frauenarzt geben lassen und die Quittung vom Frauenarzt mitnehmen, damit ich dann in der Praxis die 10 Euro zurück bekomme?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ja, Du lässt Dir vom Frauenarzt eine Überweisung zum Hausarzt ausstellen und gehst mit der Überweisung dann zum Hausarzt. Diese legst Du vor und so erhälst Du dann die Praxisgebühr zurück. Normalerweise machen die Praxen das so mit und Du bist dann aus dem Schneider. Wichtig ist nur, dass Du noch dieses Quartal die Praxisgebühr zurückbekommst, da das neue Quartal ja fast vor der Türe steht und entsprechend ist es schwieriger, die Gebühr zurück zu erhalten.

Ich habe letztes Jahr ein ähnliches Problem gehabt, aber zu spät gemerkt, dass ich in einem Quartal die Praxisgebühr doppelt bezahlt habe. Weder Praxis A noch Praxis B konnte mir daraushelfen, so dass ich nun beide Quittungen mit zur Zuzahlungsbefreiung gegeben habe. Vielleicht bekomme ich so wenigstens einen Teil erstattet.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Rufe mal bei der Krankenkasse an und schildere ihnen das Problem. Da die Ärzte eine Abrechnung bei der Krankenkasse machen und sie nicht verpflichtet sind dir die Gebühr zurückzugeben, wenn du eine Überweisung nachreichst, kann die Krankenkasse dir helfen und am Ende des Quartals, bzw. am Anfang des nächsten Quartals die Praxisgebühr zurückgeben.

Die Praxisgebühr ist ja eigentlich keine Praxisgebühr, sondern eine Krankenkassengebühr, die der Krankenkasse zugute kommt. Wenn du die Quittungen dort vorlegst, solltest du die 10 Euro zurückbekommen. Aber rufe erst vorher an und frage, wie du dich verhalten sollst und was du machen sollst. Rät die Krankenkasse dir zu einem Arzt zu gehen und eine Überweisung des anderen Arztes mitzunehmen, dann kannst du dich immer auf die Krankenkasse berufen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe mal bei einem Spezialarzt ein Gespräch mitbekommen, wo der Patientin von der MTA gesagt wurde, sie müsse die 10 Euro dort bezahlen, bekäme sie aber wieder, wenn sie eine Quittung und Überweisung vom Hausarzt mitbringen würde, selbstverständlich auch die Quittung von ihnen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Wann war denn der Hausarztbesuch nachdem du beim Frauenarzt warst? Du schreibst, dass vier Wochen dabei vergangen sind. Lag der Hausarztbesuch somit noch im selben Quartal wie der Frauenarztbesuch? Wenn ja, dann reicht es normalerweise, wenn du die Quittung über die bereits bezahlte Praxisgebühr und eine Überweisung vorlegen kannst. Wenn dies nicht funktioniert, kannst du dich auch an deine Krankenkasse wenden.

Ich hatte einmal ein ähnliches Problem. Bei mir wurden die 10 Euro Praxisgebühr beim Zahnarzt verlangt, obwohl ich nur einen von der Praxisgebühr ausgenommenen Kontrolltermin hatte. Da ich aber im gleichen Quartal noch einmal einen Termin beim Zahnarzt zu einer Implantatbehandlung hatte, hatte mir die Praxis im Vorab die 10 Euro abkassiert. Letztendlich habe ich meinen zweiten Termin aber um ein paar Tage ins neue Quartal verlegt und die 10 Euro nicht wieder von meinem Zahnarzt zurückerhalten. Damals lief es dann auch über die Krankenkasse, die sich dann mit der Zahnarztpraxis in Verbindung gesetzt hat und mir dann meine 10 zuviel bezahlten Euro wieder zurückerstattet hat.

Wenn du allerdings erst im nächsten Quartal beim Hausarzt warst, dann kannst du natürlich keine 10 Euro zurückfordern. Allerdings musst du dir dann vom Hausarzt eine Überweisung für den (erneuten) Frauenarztbesuch besorgen, damit du nicht noch einmal die 10 Euro Praxisgebühr bezahlen musst.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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