Steuererklärung 2010- Putzfrauen helfen sparen

vom 09.03.2011, 14:35 Uhr

Hier im Forum ging es ja gerade um den Sinn oder den Unsinn einer Putzhilfe, deshalb vielleicht von mir noch einmal eine kleine Aufstellung wie die kleinen Helferlein auch im Privathaushalt mit dabei helfen können Steuern zu sparen. Nur zur Erinnerung, bei den Steuererklärungen kann man seit einigen Jahren unter bestimmten Umständen und im Rahmen bestimmter Höchstsummen auch den Lohn vom Dienstleister direkt von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Man nennt das entweder haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen. Genauso lange wie diese Regelung schon gilt wird darüber auch gestritten was nun dazu gehört und was nicht. Nun endlich ist durch das Finanzministerium eine Durchführungsbestimmung erlassen worden die auf 30 Seiten explizit erklärt welche Kosten unter welchen Bedingungen anerkannt werden können.

Grundsätzlich ist es so dass nur der Arbeitslohn sich steuermindernd auswirkt, auch muss die Bezahlung über das Girokonto abgewickelt worden sein. Wer bar gezahlt hat kann diese Vergünstigungen absolut nicht geltend machen, auch wenn eine Quittung vorgelegt werden kann. Das ist eigentlich nichts Neues und dürfte auch jedem bekannt sein der sich schon einmal damit befasst hat. Auch muss der Arbeitslohn immer auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.

Handwerkerleistungen die direkt die Wohnung oder das Umfeld verschönern, erhalten oder modernisieren sind immer absetzbar, aber nur bis zu einer maximalen Höhe des Arbeitslohnes von 6000 Euro was einer durchschnittlichen Steuerersparnis von ungefähr 1200 Euro entspricht. Auch für die Anfahrtskosten oder die Miete von Spezialmaschinen der Handwerker gilt diese Regelung. Explizit genannt wurde unter anderem noch einmal das Tapezieren, Malerarbeiten, der Austausch der Fenster, die Demontage von alten Inneneinrichtungen, Fliesenlegearbeiten, der Gartenbau, die Schimmelbekämpfung, Dacharbeiten, die Möbelmontage, die Wartung der Heizung und so weiter. Gerade die Heizungswartung ist auch für Mieter interessant, genauso wie die Kosten des Schornsteinfegers die immer wieder in den Betriebskostenabrechnungen auftauchen. Neu ist dass auch beim Umzug die Renovierungsleistungen in der neuen und in der alten Wohnung anerkannt werden. Interessant auch zu wissen, jeder Handwerker der nach Hause kommt und beispielsweise den Computer oder den Herd repariert fällt auch unter diese Regelung. Wer aber seinen Teppich in die Reinigung bringt geht leer aus, ebenso wie bei den Kosten für den neuen Energiepass, die privaten Gerätemieten oder die Entleerung von Sickergruben.

Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen, hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Handwerkerleistungen, ist es ähnlich wie oben beschrieben. Kosten für die Betreuung der Kinder, der Pflegedienst, die Köchin, der private Gärtner, der Schneeräumdienst oder eben die Putzfrau können abgesetzt werden. Besonders erfreulich, die Obergrenze wurde auf Lohnkosten in Höhe von maximal 20 000 Euro festgelegt, das könnte einer finanziellen Entlastung von ungefähr 4000 Euro im Jahr entsprechen. Nicht absetzbar sind dagegen Dinge die doch eher dem privaten Vergnügen dienen wie der Fitnesstrainer der ins Haus kommt, der Friseur oder Fußpfleger (außer bei Pflege von Personen), der Musiklehrer und so weiter.

Zu den benötigten Unterlagen wurde ja schon etwas gesagt, Mieter benötigen dagegen die Jahresabrechnung der Nebenkosten. Regelmäßige Arbeiten wie beim Hausmeister müssen gesondert ausgewiesen werden. Das Finanzamt erkennt dabei die im Veranlagungszeitraum bezahlten Vorauszahlungen an.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



hooker hat geschrieben:auch im Privathaushalt mit dabei helfen können Steuern zu sparen.

Naja, das ist sicher weit weg vom Hauptanliegen, welches man haben sollte, wenn man sich Handwerker oder wie hier eine Putzhilfe holt. Denn wenn es einem darum geht, Steuern zu "sparen", sollte man einfach überlegen, ob man nicht mehr Geld spart, wenn die Ausgabe für die Putzhilfe wegfällt. Man hat dann weniger, um es steuerlich geltend zu machen. Hat dann auf der anderen Seite aber auch weniger Ausgaben.

So ist es ja auch z.B. mit Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Verbände und Parteien. Diese sind ebenfalls geeignet, Steuern "zu sparen". Aber die Ersparnis entspricht ja nicht dem Gegenwert der Spende.

Daher ist der Artikel eher als Erinnerung zu verstehen, dass eben Handwerkerleistungen durchaus in der Steuererklärung aufgelistet werden können bzw. sollen, weil das zu versteuernde Einkommen gemindert werden kann. Ein echtes Sparen findet aber nicht statt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Daher ist der Artikel eher als Erinnerung zu verstehen, dass eben Handwerkerleistungen durchaus in der Steuererklärung aufgelistet werden können bzw. sollen, weil das zu versteuernde Einkommen gemindert werden kann. Ein echtes Sparen findet aber nicht statt.

Das ist sicherlich richtig. Aber wer die Ausgaben nun einmal hat, aus welchen Gründen auch immer, kann sich dann wenigstens über den angenehmen Nebeneffekt des Einsparens von Steuern freuen. Man muss halt nur daran denken dass es so etwas gibt und die persönlichen Ausgaben auch in dieser Richtung auf Verwertbarkeit abklopfen.

Für mich handelt es sich aber doch um ein eindeutiges Sparen. Wenn ich dem Handwerker effektiv 500 Euro weniger bezahlt habe als vereinbart weil ich das Finanzamt an diesen Ausgaben beteiligen konnte dann habe ich schon Geld gespart. Ich rufe doch nicht aus Jux den Handwerker oder lasse den Schornsteinfeger zu seinem Pflichtbesuch in unser Haus sondern das hat alles seinen guten Grund und ich hätte sonst die volle Rechnung bezahlt.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Das Geld kann übrigens direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Wer also 5.000 Euro Einkommensteuer zahlt, kann z. B. bei einem Minijob 20 Prozent der Lohnzahlungen aber maximal 510 Euro absetzen, wodurch sich die Steuerlast auf bis zu 4.490 Euro reduziert. Dies ist ein absoluter Gegensatz zu Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Diese mindern nämlich nur die Einnahmen und wirken sich so nur indirekt auf die Steuerlast aus.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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