Für lesbische Frauen wird es schwer Samenspender zu finden

vom 08.03.2011, 10:10 Uhr

Leider dürfen in Deutschland gleichgeschlechtliche Paare noch keine Kinder legal adoptieren. Sie dürfen zwar als Pflegeeltern fungieren oder können Auslandsadoptionen machen, aber eine legale Adoption ist noch nicht möglich. Die künstliche Befruchtung wird, wenn sie mit ärztlicher Hilfe stattfinden soll auch erschwert, weil nach Richtlinien der Bundesärztekammer nur verheiratete Frauen künstlich befruchtet werden dürfen. Eine eingetragene Lebensgemeinschaft reicht da nicht aus.

Daher ist es lesbischen Paare fast nur möglich ein Baby zu bekommen, wenn sie auf privatem Weg einen Samenspender finden, der ihnen den Samen spendet und den sie sich dann selber einführen und hoffen können, dass sie schwanger werden. Dies erfolgt oft bei ausländischen Samenbanken, per Annonce in der Zeitung oder im Bekanntenkreis. Dann wird oft ein Vertrag aufgesetzt, der beinhaltet, dass die Männer den Samen unentgeldlich spenden und sie auch keine finanzielle Verpflichtungen haben.

In Deutschland ist aber nun ein Fall gewesen, wo ein lesbisches Frauenpärchen einen Samenspender per Zeitungsannonce gesucht haben. Ein Mann aus der Pfalz hat diese Anzeige gelesen und seinen Samen zur Verfügung gestellt. Der Vertrag wurde aufgesetzt und er gab seinen Samen. Laut Vertrag hat er keinerlei finanzielle Verpflichtungen dem Kind gegenüber. So wurde dann der Sohn 2007 geboren. Er hat auch Kontakt zu seinem Sohn gehabt. Das wollten die Mütter so, weil ein Kind auch eine männliche Bezugsperson haben sollte. Das Verhältnis zwischen den beiden Müttern, dem Vater und dem Sohn war sehr gut und so hat er das Kind regelmäßig gesehen.

Aus heiterem Himmel flatterte diesem Mann dann ein Brief von einem Rechtsanwalt ins Haus. Der Mann soll für das Kind zahlen. Die leibliche Mutter, die seinen Sohn ausgetragen hat, will Kindesunterhalt haben. Leider ist die Situation von Samenspendern in Deutschland nicht genau geregelt. Auch wenn es nur ein Samenspender gewesen ist, kann es nun möglich sein, dass die Gerichte gegen ihn entscheiden. Dabei wollte er den Frauen nur was Gutes tun.

Der Vertrag gilt nach deutschem Familienrecht nicht, den der Mann mit den Frauen geschlossen hat. Der Mann hat nun erst mal die Vaterschaft bestritten und will vor Gericht ziehen. Aber der Richter kann einen Vaterschaftstest anordnen und schon ist er der Verlierer. Nach deutschen Recht kann man sogar die Väter zur Verantwortung ziehen, die anonym Samen spenden, wenn durch Zufall herauskommt, dass dieser Mann der Spender ist. Denn ein Vertrag ist nicht gültig, wenn es um den Unterhalt für ein minderjähriges Kind geht.

Demnach ist es am Rande auch für heterosexuelle Paare schwer einen Samenspender zu finden. Wer will schon irgendwann wegen Unterhalt verklagt werden. Aber in diesem Fall hier geht es eben um lesbische Paare. Wie findet ihr es, dass es für diese Paare so schwer ist einen Samenspender zu finden? Wie findet ihr es, dass die Frauen den Samenspender verklagen? Findet ihr das OK oder sollte da mal ein Gesetz her, was es genauer regelt?

Wenn ihr Mann seid, würdet ihr für ein lesbisches Paar Samen spenden? Oder würdet ihr es nur machen, wenn keiner weiß, wer ihr seid? Da in meinem Beispiel die Frauen ja auch eine männliche Bezugsperson für das Kind haben wollten wäre eine anonyme Spende ja nicht möglich gewesen. Aber ist es nicht sehr naiv von einem Mann sein Erbgut weiterzugeben an fremde Personen?

Der Fall, den ich geschildert habe ist wirklich passiert und der Fall wird auch vor Gericht gehen. Wie sollte der Richter entscheiden? Nach 4 Jahren fällt den Frauen ein, dass sie Unterhalt wollen. Ist das vertretbar? Wie denkt ihr über so eine Situation?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Für fremde Leute würde ich niemals eine Samenspende abgeben, die Gefahr des Missbrauchs ist einfach zu groß. Ich bin auch eher der Typ der immer mit dem Worst Case rechnet, wer garantiert mir denn dass nicht gleich zwanzig Frauen meine Freigiebigkeit ausnutzen um vielleicht auch eingebürgert zu werden? Bei guten Freunden wäre ich aber schon eher bereit, auch müsste ich hier jedoch auch ein bisschen den Hintergrund kennen und auch die familiären Verhältnisse bevor ich mit dem Marmeladenglas anrücke.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Wer in diesem Land ein Kind zeugt, egal auf welchem Weg, sollte sich halt auch der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein. Und das ein solcher Vertrag unter den Eltern vor Gericht keinen Bestand hat, sollte man schon wissen. Wobei die Mutter, nach meinem Wissen, nur maximal drei Jahre rückwirkend bekommen kann.

Also so ganz lässt man da einen Vater auch nicht ins offene Messer laufen. Und wer meint fremde Frauen seinen Samen spenden zu müssen, der muss sich eben vorher schlau machen, was eventuell an Verpflichtungen auf ihn zukommen kann. Daher finde ich es nicht ungerecht, wenn er jetzt per Gericht zur Zahlung des Unterhaltes verpflichtet wird.

Immernin sind Mutter und Vater namentlich bekannt und was wir bei diesem Fall nicht wissen, ist die finanzielle Situation der Mütter. Vielleicht bleibt ihnen auch nichts anderes übrig, weil sich ihr Leben so verändert hat. Da der Vater bekannt ist, wird er vermutlich auch in der Geburtsurkunde stehen. Ob nun die Mutter den Unterhalt einfordert oder das Jugendamt dazwischen ist, bleibt sich da ziemlich gleich. Zahlen muss er so oder so.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



@ Punktedieb: Der Vater steht nicht in der Geburtsurkunde. Er hat die Vaterschaft nie anerkannt. Er hat nur seinen Samen gespendet und die Mütter wollten dann, dass er auch Kontakt zum Kind hat.

Sicher ist er selber Schuld. Aber viele lesbische Paare versuchen ihr Glück mit einer Samenspende im Bekanntenkreis, wo es ja auch nicht anders ist. Wenn die Mütter dann meinen, dass sie Unterhalt haben wollen, dann bekommen sie es auch. Da werden die Samenspender noch bestraft, wenn sie einen Gefallen tun.

In Deutschland ist es ja sogar so, wenn ich den Bericht in der Zeitung folgen kann, dass ein Samenspender aus einer Samenbankkartei theoretisch auch auf Unterhalt verklagt werden kann, wenn heraus kommt, wohin sein Samen gegangen ist. Wenn dieser Mann also 10 Kinder gezeugt hat, kann es sein, dass er für diese Kinder (theoretisch) auch Unterhalt zahlen muss, weil derartiges nicht in einem Gesetz verankert ist.

Gerade lesbische Paare sind da besonders von betroffen, dass sie privat jemanden suchen "müssen", weil Samenbanken ihnen hier in Deutschland es verwehren. Sie können aus dem Ausland irgendwelchen Samen bekommen. Aber weiß man da, ob da alles ok mit ist und dass man sich damit keine Krankheiten holt? Kein Mann wird doch mehr für ein lesbisches Paar seinen Samen geben, wenn er weiß, dass er jederzeit zum Unterhalt verdonnert werden kann. Also müssen Lesben demnächst kinderlos bleiben, weil kein Mann mehr so ein Risiko eingehen will?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Oh dear. So kanns kommen. Aus diesem Grund würde ich einem lesbischem Paar dann wohl doch keinen Samen spenden, macht für mich ja keinen Sinn 2 lesbischen Frauen ein Kind zu schenken und dann auch noch dafür zu zahlen. Obwohl es ja auch Frauen gibt, die Männern erzählen sie würden verhüten, damit diese auf Kondome verzichten und dann ein Kind gezeugt wird.

Ich würde da jedenfalls nicht freiwillig mitspielen, da mir das Risiko bei der momentanen Gesetzeslage zu groß wäre, für das Kind zur Zahlung verdonnert zu werden. Das homosexuelle Paare allerdings keine künstliche Befruchtung bekommen dürfen ist das eigentliche Problem und sollte aufgehoben werden. Dann wird auch Niemand mehr haftbar gemacht (die Daten sind ja vertraulich zu behandeln).

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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