Werden Treppen als Wohnraum betrachtet?

vom 08.03.2011, 00:31 Uhr

Ich habe vor demnächst umzuziehen und besonders gefallen hat mir eine Etagenwohnung. Besichtigt habe ich sie, allerdings wurde ich lediglich von einem Vertreter des Vermieters durch sie geführt, welcher mir kaum Auskünfte über den Mietvertrag geben konnte.

Da ich mich zwischen der genannten und einer weiteren Wohnung entscheiden muss, welche keine Etagenwohnung ist, würde ich gerne wissen, ob Treppenstufen in einer Wohnung als Wohnraum gilt. Werden sie also auch abgemessen und steigt die Quadratmeterzahl im Mietvertrag damit? Immerhin kann man diesen Raum ja nicht "bewohnen". Und sind Wohnungen, welche Etagen besitzen allgemein eigentlich teurer?

» aris18 » Beiträge: 431 » Talkpoints: 1,68 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also irgendwie verstehe ich nicht so ganz, wie die Wohnung aussieht. Handelt es sich dabei um eine Maisonette Wohnung? Denn das ist es, was ich unter einer Wohnung verstehe, die eine Treppe hat zu einem anderen Raum. Eine Etagenwohnung ist meines Wissens nach eine Wohnung auf einer Etage, also 1. Stock, 2. Stock.

Normalerweise gehört die Treppe und die damit verbundenen Räume zum Wohnraum, es sei denn, der Vermieter regelt das anders. Ich wohnte mal in einer Maisonette Wohnung, da war der obere Raum zwar dabei, aber nicht in der Miete inbegriffen. Das hat aber der Vermieter mit mir so ausgemacht und ich hatte dann im Mietvertrag auch nur die untere Etage gemietet.

Wie ist das denn bei dir geregelt? Hat man dir nicht gesagt, was konkret in der Quadratmeterzahl drin ist und was nicht?

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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