KommBA - Welche Vordrucke müssen genutzt werden
Hier in meiner Region werden Bezieher von ALG II nicht von ARGEn betreut sondern in den Optionskommunen von der Kommunalen Beschäftigungs-Agentur. Hier werden nicht nur Personen ohne Job betreut sondern auch Aufstocker. A ist selbstständig und verdient im Moment nicht genug aus dem eigenen Geschäft, um den nötigen Lebensunterhalt für seine Familie aufbringen zu können und bezieht so ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. A ist durchaus bewusst, dass es für ihn nicht nur Rechte sondern auch Pflichten gibt, nur ist A der Meinung, dass alles in einem sinnvollen Rahmen bleiben muss.
So muss A auch offen legen, welche Einnahmen und Ausgaben A im Geschäft hat. Dazu hat A bisher immer eine Einnahme-Überschussrechnung abgegeben, die das von A genutzte Programm zur Buchhaltung ausgibt. Die betreuende KommBA möchte aber künftig, dass A die von ihr erdachten Vordrucke nutzt, die - einmal erstellt und zigfach kopiert - nicht einfach per Drucker gefüllt werden können. A ist das aber zu zeitaufwändig und deshalb schlug A vor, dass A die Möglichkeiten seines Buchhaltungs-Programms nutzt, dass verschieden sortiert und gruppiert alle Posten auflisten kann; diese sind ja ohnehin schon einmal erfasst. Das aber lehnt der zuständige Sachbearbeiter ab.
Muss A nun wirklich in mühevoller Kleinarbeit die Vordrucke der KommBA handschriftlich ausfüllen? Woher wissen Antragsteller, welche Vordrucke wirklich verbindlich sind, auf welche kann der Sachbearbeiter bestehen und worauf eben nicht? Da A viele kleinere Aufträge hat und entsprechend viele Posten zusammen gekommen sind, wäre das eine Arbeit von mehreren Stunden, die sich A gern sparen würde, zumal diese Abschreibarbeit durchaus zu Fehlern führen könnte. Falls der Bearbeiter nicht auf bestimmte Vordrucke bestehen kann, wie kann sich A zu Wehr setzen, wie sollte A am besten vorgehen?
Es ist ja allgemein bekannt, dass solche Stellen wie die Arge und sicher auch die KommBA, die mir bisher kein Begriff war, bezüglich vorgedruckter Formulare sehr pingelig sind. Vielleicht haben die Sachbearbeiter manchmal das Gefühl, sich vor der Bearbeitung drücken zu können, wenn sie bestimmte, ausgefüllte Formulare verlangen, mit denen die von den Agenturen abhängigen Menschen sehr viel Arbeit haben.
Bei jeder Antragstellung soll das Formular Zusammenstellung der Belege mit ausgefüllt werden. Ein fast gleichartiges Formular oder Schreiben würde zwar die Arbeit ebenso tun, aber das ist eben kein vorgedrucktes Formular der Behörde und somit nicht erwünscht. Gewünscht wird möglichst noch ein per Computer ausgefülltes Formular, aber es wird auch ein handschriftlich in Druckbuchstaben ausgefülltes akzeptiert. Richtig großzügig!
Antragsteller haben die Möglichkeit zu recherchieren, anzurufen oder hinzugehen, um zu erfahren, welches Formular ausgefüllt werden muss. Um einen Geldzuschuss zu bekommen, muss man sich schon etwas gefallen lassen, das ist die herrschende Meinung und danach wird gehandelt. Zur Wehr setzen bringt nichts, weil es keine Kann-Vorschrift ist.
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