Navigationsgeräte mit Radarwarnung nicht erlaubt
Die Radarfallen umgehen oder einfach abbremsen, wenn man sich einer Radarfalle nähert ist kein Problem mehr, wenn man ein Navigationsgerät hat, was vor Radarfallen warnt. Diese Navigationsgeräte mit Radarwarnung kann man mittlerweile in vielen Preisklassen kaufen und kaum einer denkt daran, dass es teuer werden kann, wenn man dieses Navigationssystem auch nutzt. In Deutschland ist es schon seit 2ßß2 verboten eine Radarwarnfunktion in einem Navigationssystem zu nutzen. Dies steht in der Straßenverkehrsordnung und ist dort in §23 Absatz 1B geregelt. Demnach ist es einem Führer eines Kraftfahrzeuges verboten, ein technisches Gerät betriebsbereit mitzuführen oder zu betreiben, was vor Geschwindigkeitsmessungen warnen kann.
Es werden in dem Paragrafen nicht ausdrücklich diese Navigationsgeräte benannt werden, so sind auch diese Navigationsgeräte damit gemeint, die vor einer Geschwindigkeitsmessung warnen können. Die Strafe ist sehr hoch und wenn man mit so einem Radarwarngerät im Navigationsgerät erwischt wird, kostet es eine Ordnungsstrafe von 75 Euro und man bekommt auch noch 4 Punkte in der Kartei in Flensburg. Wenn man wiederholt erwischt wird, wird es um einiges teurer. Außerdem dürfen Polizisten sogar die CD oder die Speicherkarte sicherstellen und sogar vernichten, auf denen die Stellen von Radarfallen gespeichert sind.
Selbst, wenn man nur ein Gerät hat und den Radarwarner nicht aktiviert hat macht man sich strafbar. Denn es ist nicht mal so, dass der Radarwarner aktiviert sein muss. Es gilt als betriebsbereit, wenn man es ohne große Vorbereitung im Straßenverkehr einsetzen kann. Es reicht sogar aus, wenn auf einem Navigationsgerät die sogenannte Overlay Software installiert ist.
Verbraucher sind irritiert. Denn es werden immer noch Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion ausgeliefert und verkauft und die älteren Modelle haben diese Radarwarnfunktion sogar "scharf" gestellt. Kunden haben durch die Werbung, die manche Firmen sogar mit der verbotenen Software gemacht haben, erst das Navigationsgerät gekauft.
Einzig und alleine Radiosender dürfen über Radarfallen informieren. Aber das wurde ja hier schon diskutiert Was haltet ihr von Blitzermeldungen im Radio . auch ist es nicht erlaubt den entgegenkommenden Verkehr zu warnen. Auch das wurde hier schon diskutiert. Mit Lichthupe warnen bei Blitzer?
Habt ihr ein Navigationsgerät mit eingebauten Radarwarnsystem? Wusstet ihr, dass es verboten ist dieses Gerät zu nutzen? Seit ihr schon mal erwischt worden? Findet ihr die Strafe dafür zu hoch?
Gilt die Warnung vor festinstallierten Blitzerwarnungen auch als Ordnungswidrigkeit? Vermutlich, aber dann kann ja praktisch jeder sein Gerät in die Tonne klopfen. Die Nummer mit dem Overlay hatte ich auch schon am letzten Gerät, aber das hat jetzt jemand in Las Vegas, da haben wir es nämlich vergessen. Bei den Overlays gibt es einen "Notknopf", wenn man also angehalten wird, schnell auf den roten Punkt drücken und das Ding verabschiedet sich sofort. Und das muss der gute Mann oder die Frau dann erstmal finden. Denn so leicht ist das gar nicht gewesen, dieses Overlay zu starten. Und das war damals zudem noch von Gerät zu Gerät verschieden. Die Tricks kennt keiner so genau.
Dass man dafür belangt wird: "Drauf geschissen!" Ich bin im Leben bisher dreimal angehalten worden. Also wenn mir das alle 7-10 Jahre mal passiert, was soll es? Ich kenne keinen, dem das praktisch schon wiederfahren wäre. Danach sucht ja keiner gezielt, es dürfte sich also eher um Zufälle handeln.
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