Verkleidungspflicht in der Schule
Ich frage mich wirklich, ob denn hier alle Fakten genannt wurden. Denn ich frage ich, ob denn wirklich allein der Schulleiter hier festlegen konnte, dass eine Pflicht zur Verkleidung besteht. Im allgemeinen würde ich denken, dass das die Gesamtkonferenz der Schule beschlossen hat und die besteht nun mal aus verschiedenen Vertretern, die das mehrheitlich beschließen müssen. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das gegen den Willen der Schülervertretung beschlossen werden kann - erst
recht, wenn es sich denn weiterführende Schule handelt. Mein Fazit: Um diesen Fall wirklich zu beurteilen fehlen einfach noch mehr Informationen, von denen ich auch einfach mal annehme, dass die betreffende Freundin sie aus lauter Gnatz verdrängt hat.
Guter Rat ist da meines Erachtens nicht teuer, denn es gibt doch verschiedene Möglichkeiten. Die Eltern könnten doch eine Entschuldigung schreiben, wenn sie hinter dem Verhalten der Tochter stehen. Weiterhin könnte man sich an die Schülervertretung wenden, um sich über den Vorgang zu beschweren. Darüber hinaus kann man sich aber auch anderweitig beschweren.
Wie die Sache "rechtlich " aussieht weiß ich nicht. Ich kann nur sagen was mir mein Gefühl sagt. Ich finde eine Verkleidungspflicht nicht gut. Auch nicht in unteren Klassen. Ich mag mich nicht verkleiden. Ich wollte es auch nicht mit 10 oder 12 Jahren.
Aber ich denke wenn jemand kein Fasching mag muss er auch nicht unbedingt auf eine Feier. Wenn ich Direktor wäre und Schüler der Oberstufe wollen sich nicht verkleiden würde ich auch sagen, dass sie dann auch nicht mitfeiern brauchen. Je nachdem wie das mit der Aufsichtspflicht ist würde ich ihnen eine Aufgabe geben die sie bearbeiten sollen.
Mich würde nun auch noch interessieren was der Schulleiter eigentlich genau gesagt hat. Wenn er sagt, dass man sich einfach nur verkleiden sollte, dann würde ich mich einmal fragen wer und vor allem nach welchen Kriterien entschieden wird was als verkleidet gezählt wird und was nicht. Wenn hier doch keine richtigen Angaben gemacht wurden, dann würde ich auch nicht sagen, dass sie sich nicht verkleidet hat. Wer sagt denn dann, dass man sich nicht als "sich selbst" verkleiden kann? Auch wenn dies jetzt vielleicht lächerlich klingen mag, finde ich die "Aufgabe" dann einfach nicht konkret genug gestellt, sodass wohl für die Schüler eben nicht eindeutig klar geworden ist was genau man sich anziehen muss um die Vorgaben zu erfüllen.
Ich habe noch nie etwas von einer solchen Verkleidungspflicht gehört und finde diese auch extrem albern. Ich glaube nicht, dass der Schulleiter solche Dinge vorgeben kann und finde es auch ziemlich gemein und unfair. Es trifft ja nicht nur die Kinder, die sich nicht verkleiden wollen sondern auch die Kinder, die sich gar nicht verkleiden können, weil die Eltern ihnen kein Kostüm kaufen. Die Kinder können dort doch teilweise nichts dafür und so finde ich es nicht richtig, dass sie deswegen diskriminiert werden.
Isella hat geschrieben:Aber ich denke wenn jemand kein Fasching mag muss er auch nicht unbedingt auf eine Feier. Wenn ich Direktor wäre und Schüler der Oberstufe wollen sich nicht verkleiden würde ich auch sagen, dass sie dann auch nicht mitfeiern brauchen. Je nachdem wie das mit der Aufsichtspflicht ist würde ich ihnen eine Aufgabe geben die sie bearbeiten sollen.
Richtig, wenn man kein Karneval mag, dann muss man auch nicht auf eine Feier und sich nicht verkleiden. Wenn man aber auf die Feier will, sollte man sich auch verkleiden, wenn der Direktor es möchte. Das eine hängt da mit dem anderen zusammen. Threaderöffnerin fand es ja nicht gut, dass man unverkleidet von der Feier ausgeschlossen wurde.
Entweder verkleidet und feiern oder nicht verkleidet und eben nicht feiern. Was ist denn daran so schwer zu verstehen. Wenn man in einer Discothek eine Karnevalsfeier hat, wo Verkleidungspflicht ist, kommt auch keiner rein, wenn er nicht wenigstens eine rote Nase und ein Hütchen auf hat. Es muss ja nicht sein, dass man sich gleich ein Kostüm kauft.
Diamante hat geschrieben:Wenn man in einer Discothek eine Karnevalsfeier hat, wo Verkleidungspflicht ist, kommt auch keiner rein, wenn er nicht wenigstens eine rote Nase und ein Hütchen auf hat. Es muss ja nicht sein, dass man sich gleich ein Kostüm kauft.
Den Besuch einer Diskothek mit der Schule zu vergleichen ist aber auch nicht besonders passend. In die Diskothek gehst du ja auch nur dann, wenn du es möchtest. Das heißt, dass du dich explizit dafür entscheidest und an der Veranstaltung teilnehmen willst. Dann ist es hier ja auch klar und verständlich, dass man ohne eine entsprechende Verkleidung den Eintritt nicht gewährt bekommt.
In dem geschilderten Fall geht es aber doch darum, dass die Schule eine Pflichtveranstaltung darstellt, zu der du ja nicht wirklich selbst entscheiden kannst ob du eben hingehst oder nicht. Du musst einfach dort sein. Deswegen kann ich es nicht nachvollziehen, dass man dann eben nun die Schülerin ausschließt und sich selbst überlässt und zu allem Überfluss dann auch noch eine unentschuldigte Fehlstunde eingetragen bekommt. Bei allein Rechten, die der Schulleiter haben mag, denke ich einfach, dass er hier einfach maßlos übertreibt, zumal ich davon ausgehe, dass er eben niemanden vorschreiben kann was man anzuziehen hat.
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