Rente und Schwanger- bekommt Frau Mutterschutzgeld?

vom 02.03.2011, 12:37 Uhr

Frau A. ist ja aus gesundheitlichen Gründen bereits in Rente und nun schwanger. Ihre Rente ist, außer ein paar Euro Sozialleistungen, das einzige Einkommen. Frau A. geht auch keiner beruflichen Tätigkeit nach.

Bei Arbeitnehmerinnen die schwanger sind, wir ja ab dem Mutterschutz das Gehalt von der Krankenkasse übernommen. Frau A. hat aber ja keinen Arbeitgeber. Zahlt in dem Fall dann auch die Krankenkasse das Mutterschutzgeld?

Das Mutterschutzgeld ist ja, soweit ich das weiß, geringer als das normale Einkommen. Da die Rente von Frau A. aber eh schon sehr gering ist und mit Sozialleistungen aufgestockt wird, wäre Frau A. ja dann finanziell schlechter dran, als wenn sie weiter ihre Rente beziehen würde. Außerdem verstehe ich persönlich nicht so ganz, warum der Rentenversicherungsträger als Arbeitgeber zählt.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Wie es geregelt ist, wenn man in Rente ist, kann ich nicht wirklich sagen, vor allem was das Geld im Mutterschutz angeht. Das Geld im Mutterschutz ist aber, soweit ich mich erinnere, das Gehalt in voller Höhe. Wer das im Rentenfall übernimmt, weiß ich allerdings nicht.

Elterngeld, das in der Elternzeit, die sich an den Mutterschutz anschließt, gezahlt wird und 67% des letzten, durchschnittlichen Nettoeinkommens ausmacht, bekommt aber jeder. Soweit ich weiß, gibt es da auch eine Regelung für Geringverdiener. Als Geringverdiener gilt man, wenn man unter 1000€ Verdienst liegt, was oft bei Teilzeitangestellen der Fall ist. Hier wird dann nach einem bestimmten Schlüssel, den ich grad nicht parat habe, prozentweise aufgestockt bzw. ein Mindestentgelt gezahlt, das meines Wissens bei 300€ liegt. Ich denke, daß in diesem Fall wenigstens dieser Mindestbetrag gezahlt wird.

Das große "Aber" an der Sache ist aber folgendes: ich, selbst Teilzeitbeschäftigte, bezog im ersten Jahr den Satz Elterngeld, der mir zugeteilt wurde. Eh schon ein Verzicht auf etwas weniger als die Hälfte des bisherigen Entgeltes, und das dicke Ende bei der Steuererklärung: hier gilt der sogenannte Progressionsvorbehalt, das bedeutet, daß das Elterngeld am Ende auf das Bruttogehalt des Partners gerechnet und somit versteuert wird, als habe er es verdient. In unserem Fall waren da mal glatt zwei Monate Geld grad wieder futsch, da eine Nachzahlung fällig war.

» Thaddäus » Beiträge: 1011 » Talkpoints: 22,78 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Von der Krankenkasse werden maximal 13 Euro pro Tag gezahlt, keinesfalls das gesamte Gehalt. Der Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, den Rest, der zum normalen Gehalt dann noch fehlt, während der Zeit des Mutterschutzes zu zahlen.

Wenn jemand nicht arbeitet, gibt es auch keinen Arbeitgeber, der zu irgendetwas verpflichtet sein könnte. Folglich sollte sie auch keine weiteren Bezüge mehr bekommen, ausser eventuell höhere Sozialleistungen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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