Scheibenwischer abgebrochen - Anzeige ??

vom 27.02.2011, 08:48 Uhr

Heute Nacht wurde mit der Heckscheibenwischer meines Autos geklaut. Zudem muss ich sagen das mein
Auto, VW Polo, erst ein halbes Jahr alt ist. Der Scheibenwischer wurde abgebrochen und auch geklaut. Nun
meine Frage. Soll und kann ich das ganze zur Anzeige bringen? Weil einen Täter werden sie sicher eh nicht
finden, oder muss ich damit rechnen, dass ich auf der Polizei ausgelacht werden würde? Und denkt ihr das
meine Versicherung das übernimmt? Habe natürlich Vollkasko und bin bei der HUK.

» Fiducia711 » Beiträge: 11 » Talkpoints: 3,88 »



Deine Vollkasko würde das übernehmen, aber der Schaden ist vermutlich zu gering, dass es die Kosten einer Herabstufung lohnen würde. Das weißt du aber erst, wenn dir eine Werktstatt den Preis genannt hat. Wie du herabgestuft wirst, steht in den AGB deiner Versicherungsunterlagen ganz genau drin.

Eine Anzeige wäre natürlich sinnvoll, aber bedeutet evtl. auch ein wenig Arbeit. Soweit ich weiß, kann man so etwas heutzutage aber auch online machen. Bei uns in NRW z. B. hier. Grundsätzlich würde ich aber sagen, mache es. Meine Erfahrung in solchen Fällen, die Polizei kümmert sich durchaus, indem sie ab und an mal ein Auge auf die Gegend hat. Evtl. gibt es ja auch noch mehrere Betroffene. Finden wird man die Übeltäter wahrscheinlich nicht. Aber auch meine Erfahrung: Die Burschen kommen sehr häufig zum "Tatort" zurück.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Eine Anzeige bei der Polizei würde ich auf jeden Fall machen, auch wenn es erst einmal nichts bringt. Meistens ziehen sich aber bei solchem Vandalismus die Zerstörungen quer durch die ganze Straße und da ist es dann schon eher möglich dass es für diese Taten dann auch Zeugen gibt.

Der Versicherung brauchst du den Schaden aber nicht melden weil es sich höchstwahrscheinlich nicht lohnen wird. Kaum jemand hat eine Vollkasko ohne Selbstbehalt und da muss der Schaden dann erst einmal darüber liegen damit er reguliert werden kann. Mit anderen Worten, liegt der Schaden bei 301 Euro und dein Selbstbehalt beträgt 300 Euro dann bekommst du einen Euro von deiner Versicherung. Da du damit die Leistung der Versicherung in Anspruch genommen hast verlierst du deinen Schadensfreiheitsrabatt und wirst gleich um ein paar Etagen hochgestuft. In Abhängigkeit von deinen Konditionen können das locker ein paar hundert Euro im Jahr ausmachen und das auf Lebenszeit. Das würde ich mir wirklich überlegen wegen solch einer Lappalie.

Ich hatte mir vor einigen Jahren aus gegebenen Anlass solch eine Verlustrechnung einmal geben lassen, ich hätte in den nächsten fünf Jahren als Summe exakt 500 Euro mehr an Beiträgen bezahlt und das bei einer wirklich niedrigen eigenen Schadensfreiheitsklasse und einer günstigen Typenklasse. Wie gesagt, der Verlust hört ja nicht nach fünf Jahren auf sondern zieht sich durch alle deinen zukünftigen Versicherungsjahre.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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